Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Zu ca. 20 Reihenhäusern gehört jeweils ein Stellplatz auf einem nahegelegenen Grundstück. Die Stellplätze sind Eigentum der Reihenhausbesitzer. Die Zufahrt zu den Stellplätzen ist Gemeinschaftsgrund. Das Grundstück und die Ausfahrt grenzen an einen Bürgersteig (ca. 10m Fläche).
Frage: Wer ist für die Schneebeseitigung bzw. die Begehbarkeit des Gehweges bei Schneefall zuständig? Wer für die gemeinschaftlich genutzte Zufahrtstrecke? Wer haftet bei Unfall etc. Es gibt in diesem Beispiel keinen Hausmeister o.ä.
Vielen Dank.
Lieber Ratsuchender,die Eigentümer sind für die Räumunge des Gehsteiges,der Zufahrt und der Stellplätze zuständig.Und sie haften auch ,falls dort etwas passiert
Hallo Brandy456,
ich bin da kein Experte, daher kann ich dir das nicht verbindlich beantworten.
Für das Räumen ist aber sicher der Eigentümer des Angrenzenden Grundstücks verantwortlich also die Eigentümergemeinschaft. Frag doch dazu einfach in der Gemeinde- Stadtverwaltung. Und da verhält es sich wahrscheinlich wie bei anderen gemeinschaftlich genutzten Flächen in einer Gemeinschaft wie z.B. dem Treppenhaus eines Wohnhauses.
Entweder es findet sich eine Vereinbarung unter den Eigentümern wie ein Putz- oder Schneeräumplan oder das muss an einen externen (Hausmeisterdienst) übergeben und gemeinschaftlich bezahlt werden.
Hoffe ein bischen geholfen zu haben.
Gruß
Herbert M.
Hallo brandy456,
leider kann ich bei dieser Frage keine fundierte Hilfe geben, da bin ich überfordert. Da vielleicht doch einen Anwalt konsultieren, dann gibt es Rechtssicherheit.
Gruß
Dietmar Schleifenbaum