In einem Grundstück stehen 2 Häuser. Meine Frage: muß der hintere Mieter/Besitzer den Durchgangsweg über das vordere Grundstück auch von Schnee und Eis befreien.Oder ist dies die Sache des vorderen Grundstücks/Mieter.
Das er sich an der Straßenräumrung beteiligen muß ist klar.
Im Voraus danke für eine Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn im Mietvertrag keine Regelung vorhanden ist, kümmert sich jeder um den Bereich, der zu seinem Grundstück gehört oder benutzt wird .
PS: Gemeinsam Schnee räumen festigt die Nachbaschaft .Mit freundlichem Gruß,
Josef Kollhoff
Hallo
und vielen Dank für die prompte Antwort. Ja seh ich auch so - gemeinsam festigt die Nachbarschaft-
mit freundlichen Grüßen
Fingerhut1947