Hallo,
ein Hausbesitzer ist ja verpflichtet, den Bürgersteig vor seinem Haus und ggf. einen Weg zum Hauseingang von Schnee zu räumen.
Wenn sich aber an einer Seite des Hauses eine Einfahrt zum Hof befindet, auf dem mehrere Mieter einen Stellplatz gemietet haben: Ist der Besitzer dann auch verpflichtet, diesen Bereich vom Schee zu räumen?
Grüße
Carsten