Schneeräumung

Hallo,

ein Hausbesitzer ist ja verpflichtet, den Bürgersteig vor seinem Haus und ggf. einen Weg zum Hauseingang von Schnee zu räumen.

Wenn sich aber an einer Seite des Hauses eine Einfahrt zum Hof befindet, auf dem mehrere Mieter einen Stellplatz gemietet haben: Ist der Besitzer dann auch verpflichtet, diesen Bereich vom Schee zu räumen?

Grüße
Carsten

Hallo,
das richtet sich nach der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde und den vertraglichen Pflichten der Mietverträge. Üblicherweise wird die komplette Reinigungspflicht (die zunächst der Eigentümer hat) auf die Mieter (des Hauses) übertragen.

Eine davon ausgenommene Hofzufahrt stelle ich mir schwierig bzw. unsinnig vor, da ja üblicherweise die Stellplätze an die gleichen Mieter mitvermietet sein dürften. Aber möglich ist alles :smile:

Gruß vom
Schnabel