Schneeräumen

Hallo.
Ich habe Fragen zur Schneeräumpflicht.

Jemand ist Eigentümer eines kleinen Hauses in einem kleinen bayrischen Dorf. Das Grundstück grenzt nicht direkt an die Straße, sondern dazwischen liegt ca 7 Meter öffentliches Gelände. Auf diesem öffentlichen Gelände befindet sich Wiese/Sträucher/Bäume und auch ein Hydrant. Und auch ein Weg, der zum Grundstück mit dem Haus führt. Faktisch wird dieser öffentliche Weg nur benutzt, um zum/vom Haus zu kommen.
Frage 1: Muss der Hauseigentümer auf dem öffentlichen Weg Schnee räumen?
Frage 2: Muss der Hauseigentümer auf dem Bürgersteig (an der Straße) Schnee räumen?
Frage 3 (wenn Frage 1 = nein): Muss die Gemeinde auf dem Weg Schnee räumen?

Vielen Dank!

Huhu,

Jede Komune regelt die Streu und Räumpflicht selber, diese Kann je nach Bereich oder Straßen schon unterscheiden, ob dort z.B. die Stadtwerke oder die Anwohner verpflichtet sind die Wege Freizuhalten und mit welcher Räumbreite.

Wenn du also wirklich sicher sein willst, musst du bei deiner Behörde nachfragen. bzw schauen ob es dazu etwas auf deren Hompage gibt. Anderer Anhaltsupunkt ist deine Rechnunug über die Straßenreinigung die du von der komune bekommst. Wenn du nichts für Winterdienst zahlst wird es vermutlich auch keinen Geben.

Anhand der größe des Dorfes ist auszugehen, dass der Ort kein Räumfahrzeug hat, bzw. die zuständige Stadt dass alles auf die Bürger Delegiert. Daher wirst du wohl Räumen und Streuen müssen (!Salz ist meist verboten).

Das frage besser alles deine Gemeinde oder schaue in die Satzung zur auf den Bürger übertragenen Räum-und Reinigungspflicht.

zu 1) Hier ist nicht ersichtlich, es handelt sich um einen öffentlichen Weg, wenn er nur zu einem Privathaus führt. Den Weg muss der Hauseigentümer selbst freihalten, er hat die Verkehrssicherungspflicht auch für seine Besucher.

zu 2)
Es gibt also an Straße einen Bürgersteig parallel zur Straße, aber das Hausgrundstück liegt nicht am Bürgersteig sind deutlich zurück, das Land dazwischen ist Gemeindeland ?
Dann ist i.d.R. auch die Gemeinde zuständig für den Winterdienst/Straßenreinigung.

Eine Satzung kann aber auch abweichendes bestimmen.

MfG
duck313

Hallo,

wo ist denn der Briefkasten? Am Haus oder am Strassenrand?

Spätestens wenns den Briefträger Oder Zeitungsausträger der bestellten Tageszeitung schmeisst, ist man in der Haftung…

Grüße
miamei

Wenn der Weg tatsächlich nur benutz wird um zum Haus zu kommen, kann ich mir gut vorstellen, dass der Hauseigentümer auch dafür verantwortlich ist, dass alle Menschen du zu seinem Haus gelangen wollen einen sicheren Weg haben.

Das mit dem Briefkasten wurde ja schon erwähnt.