Hallo.
Ich habe Fragen zur Schneeräumpflicht.
Jemand ist Eigentümer eines kleinen Hauses in einem kleinen bayrischen Dorf. Das Grundstück grenzt nicht direkt an die Straße, sondern dazwischen liegt ca 7 Meter öffentliches Gelände. Auf diesem öffentlichen Gelände befindet sich Wiese/Sträucher/Bäume und auch ein Hydrant. Und auch ein Weg, der zum Grundstück mit dem Haus führt. Faktisch wird dieser öffentliche Weg nur benutzt, um zum/vom Haus zu kommen.
Frage 1: Muss der Hauseigentümer auf dem öffentlichen Weg Schnee räumen?
Frage 2: Muss der Hauseigentümer auf dem Bürgersteig (an der Straße) Schnee räumen?
Frage 3 (wenn Frage 1 = nein): Muss die Gemeinde auf dem Weg Schnee räumen?
Vielen Dank!