Hallo zusammen,
angenommen in eine Baulücke ist ein Haus gebaut worden. An zwei Seiten grenzt dieses Haus an andere Gärten. An den anderen zwei Seiten hat die Gemeinde darauf bestanden, dass ein Fußgängerweg (Breite 2m) im Eigentum der Gemeinde bleibt. Dieser Weg wurde jetzt mit Verkehrszeichen 239 (Fußgängerweg) gekennzeichnet. Zur anderen Seite de Weges befinden sich auch Privatgrundstücke.
Wer muss jetzt hier im Winter räumen? Der Weg ist von Seiten der Gemeinde gekiest worden - mit der Schneeschaufel würde es also schwierig…
Oder steht bei einem öffentlichen Fußgängerweg sowieso die Gemeinde in der Pflicht?
Freue mich auf fundierte Antworten.
Vielen Dank.
Viele Grüße
Sonja
Hallo,
das kann man bei der Gemeinde erfahren.
Jede Kommune in Deutschland hat einen entsprechenden Ortssatzung , in der geregelt ist, wer für den Winterdienst zuständig ist.
Meistens sind diese Satzungen sogar als Pdf-Datei bei der Homepage der Kommune abrufbar.
Und man kann also nicht mit Auto auf sein Grundstück fahren ? Auch die Nachbarn nicht ? Lieferanten, Handwerker, Müllwagen, Heizölwagen, Umzug- alles per Handkarren ?
Gut, das mag es geben. Aber irgendwie glaube ich, Du hast es nicht korrekt beschrieben.
Aber wer für Straßenreinigung/Winterdienst wo zuständig wäre, bestimmt die Gemeinde in einer Satzung. Es ist doch üblich, es hat vor dem Grundstück immer Gehwege. Und dort ist i.d.R. immer der Anlieger für diese Dienste zuständig. In vielen Wohnstraßen ohne Durchgangsverkehr kann das sogar auf der Fahrbahn (bis Mitte) der Fall sein.
MfG
duck313
Auf einer Seite gibt es natürlich eine Hofeinfahrt des Grundstücks zur STraße hin. Hier fängt genau parallel zur Hofeinfahrt dieser Gehweg an. Diese Zufahrt des Privatgrundstücks ist ca. 4 m breit und mündet direkt in die STraße, ohne Gehweg. Der Fußgängerweg, um den es hier gehen soll, läuft parallel zur Hofeinfahrt, knickt - genau wie das Grundstück - 90 Grad um die Kurve, verläuft weiterhin parallel zum Grundstück, bis dieses Grundstück endet und der WEg an anderen privaten Grundstücken vorbeiläuft, wieder bis zu einer STraße.
Ich hoffe, ich habe es jetzt besser erklärt - auch wenn es zur Klärung des Problems wer zu räumen hat, wahrscheinlich wenig beizutragen hat…
Danke für weitere Infos.
Danke
Sonja
Danke für Deine Mühe bei der Beschreibung.
Aber ich sehe das so nicht vor mir und kann es mir nicht vorstellen.
Übrigens hat man auch deswegen Lagepläne „erfunden“. Weil es damit klar wird.
Egal. Es gilt die Satzung der Gemeinde. Erkundige Dich.