Schneereumen im Winter vor dem Haus

Hallo, eine Person hat einen kleinen Hof/Parkplatz 6x6m etwa vor den Haus neuen Zaun seitlich bekommen.
Der Briefkasten der Person war bisher imemr vorne am offenen Hof am Zaun befestigt. An den neuen Zaun lässt sich dieser nicht gut montieren, so wird beabsichtigt den Briefkasten neben die Hasutüre anbringen.
Die Personen in den Haus stehen manchmal erst um 8:00 Uhr auf, Samstag Sonntag manchmal später.
Wenn nun der Zeitungsbooote um 5:50 Uhr früh, oder die Post um 7:30 im Winter zustellen will muss sie gegebenfalls über den Ungeräumten verschneiten evtl. vereisten gepfalsterten Hof.
Wie ist den hier die Haftung wenn ein Zusteller ausrutscht und sich verletzt? Mehr als Schnee / Eis von einer Nacht liegt hier nicht.

Kennt jemand bitet dei gesetzlichen Bestimmungen udn wo ich diese genau finde, oder ein verglaichbares Urteil hiefür (Bayern)

Doe Personen sind Privatpersonen im Wohneigentum.

vielen Dank schon mal, Christian

Hallo Christian,

schau mal hier: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…; da sind auch einige Urteile zum Thema verlinkt.

Gruß

Renee