Schneeschippen

Hallo,
Darf das Schneeschippen und Salzstreuen,… des Gehweges auf den Mieter abgewälzt werden oder gibt es dazu Grundsatzurteile?
Danke

Moin,

Darf das Schneeschippen und Salzstreuen,… des Gehweges auf
den Mieter abgewälzt werden

ja!

Gandalf

Danke wo find ich das denn?

Moin,

Danke wo find ich das denn?

In deinem Mietvertrag…

und hier

http://tinyurl.com/3wdwjxs

Spindler, in: Beck’scher Online-Kommentar BGB, Stand: 01.03.2011, § 823 Rn. 334:

Der Anlieger kann seinerseits seine Räum- und Streupflicht auf Dritte delegieren, so dass diese primär haften (OLG Dresden NVwZ-RR 2001, 196) […]. Die Übertragung auf einen Mieter kann im Wege einer Regelung in der Hausordnung (BGH NJW 1985, 484; OLG Frankfurt NJW 1989, 41), aber auch stillschweigend, etwa bei einem Gaststättenpachtvertrag (BGH NJW 1985, 270, 271), erfolgen.

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Moin,

es geht noch besser :wink:

Es ist jetzt wohl in Berlin/Brandenburg (?) nicht mehr möglich, die Räumpflicht auf Firmen zu übertragen.

So kenne ich es jedenfalls aus SH, wenn eine Fa. beauftragt ist, ist sie auch haftbar.

Gruß Volker und ein schneefreies WE :wink:

Nachtrag
Ich habe gerade nochmal gesucht, ich hatte eine etwas deutlichere Meldung im Blick, aber der Inhalt ist der Gleiche:

http://www.rbb-online.de/themen/dossiers/berlin_wahl…

Gruß Volker

Ohne vertiefte Prüfung wage ich zu behaupten, dass diese Regelung zivilrechtlich bedeutungslos ist. Hier wird es wohl nur um die Frage der öffentlich-rechtlichen Zuständigkeit und etwaiger Bußgelder gehen.

Moin Benvolio,

erstmal herzlichen Dank für Deine Antwort, aber

Ohne vertiefte Prüfung wage ich zu behaupten, dass diese
Regelung zivilrechtlich bedeutungslos ist.

Hier wird es wohl
nur um die Frage der öffentlich-rechtlichen Zuständigkeit und
etwaiger Bußgelder gehen.

Ich bin einfach ein Nichtjurist. Mir ist es völlig egal, ob mein Konto durch Steuern, Gebühren oder Bußgelder belastet wird, ich will´s einfach verstehen und nachvollziehen können.

Auch wenn ich kein Haus in Berlin habe, interessiert mich diese Entwicklung der Rechtssprechung schon.

Bislang war mein Wissensstand der, dass ich mit der Übertragung des Winterdienstes „alles erledigt“ habe.

Warum soll ich eine Fa. beauftragen wenn ich sozusagen daneben stehen muss, ob sie wirklich räumen, dann kann ich das auch selbst machen. Frau/mann beauftragt doch solche Firmen, um mal Verwandtenbesuche zu machen oder eben nicht um 7 Uhr morgens aufstehen zu müssen.

Einen schönen Sonntag, Gruß Volker