Schneeschippen auf Gemeinschaftsfläche

Hallo,

ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

Zu ca. 20 Reihenhäusern gehört jeweils ein Stellplatz auf einem nahegelegenen Grundstück. Die Stellplätze sind Eigentum der Reihenhausbesitzer. Die Zufahrt zu den Stellplätzen ist Gemeinschaftsgrund. Das Grundstück und die Ausfahrt grenzen an einen Bürgersteig (ca. 10m Fläche).
Frage: Wer ist für die Schneebeseitigung bzw. die Begehbarkeit des Gehweges bei Schneefall zuständig? Wer für die gemeinschaftlich genutzte Zufahrtstrecke? Es gibt in diesem Beispiel keinen Hausmeister o.ä.

Vielen Dank.

Frage: Wer ist für die Schneebeseitigung des Gehweges bei Schneefall zuständig?

Hi,
nach § 823 eigentlich der Verursacher :wink:
Ersatzweise der/die Eigentümer/Anlieger.

Gruß Keki