Schneestörung an der Satellitenschüssel

Hallo

Ein Mieter hat schon seit wenigstens 10 Tagen kein ankommendes Fernsehempfangs-Signal wegen der eingeschneiten Satellittenschüssel.

Satelittenempfang ist in Miete einbegriffen.
Vermieter verweigert auch aufbau einer eigenen Schüssel des Mieters.

Sehr kleine Sat-Schüssel, Billigstausführung, (wenig Schnee stört schon stark) z.Z. zum Schneeentfernen auch sehr schwer erreichbar, da an ungünstiger Stelle aufgebaut.

Mieter möchte aber langsam mal wieder Fernsehempfang haben
Hat er rechtliche Ansprüche?

es könnte sonst ja so wochenlang weitergehen.
Wer weiss etwas dazu, kein vermuten bitte.

Vielen Dank im Voraus.

FB

Ich.

vnA

Hi,
wie wäre es damit sich einen eigenen Dvb-T Receiver und ne Zimmerantenne zu kaufen? Kostenpunkt ca. 60€

Gruß
Nick

Damit gibts nur die ARD - Programme

sonst nix - wer kuckt das schon - alles von Gebühren bezahlt aber keine Leistung …

Regional anhängig was eingespeist wird.

meist nur ÖR Programme

DVBT ist Schwindel!

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Hallo Christa,
warum empfange ich dann 29 Programme über DVBT ( und nicht nur öffentlich rechtliche?)?
Zur Info:
http://www.mabb.de/digitale-welt/dvb-t/programme.html
Vielleicht sollte man Halbwissen nicht umbedingt verbreiten.
Grüße
Almut

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Hi,
also bei mir funktioniert das wunderbar.
Das Einzige worauf man verzichten muss sind die Musiksender und damit komme ich ausgezeichnet zurecht!
Gruß
Nick

Hallo,

Satelittenempfang ist in Miete einbegriffen.
Vermieter verweigert auch aufbau einer eigenen Schüssel des
Mieters.

gemäß § 535 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache in vertragsgemäßem Zustand zu halten.

Ich sehe hierin einen Mangel, da ja kein Empfang gewährleistet ist.
http://dejure.org/gesetze/BGB/536c.html

Man könnte den Vermieter schriftlich mit angemessener Frist auffordern, den Mangel zu beseitigen.
Erfolgt die Beseitigung nicht, kann man sich selbst behelfen, und jemanden beauftragen. Die Kosten hierfür hat dann der Vermieter zu tragen.

Mieter möchte aber langsam mal wieder Fernsehempfang haben
Hat er rechtliche Ansprüche?

Ja, die Beseitigung des Mangels.
http://dejure.org/gesetze/BGB/536a.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/536.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/536b.html

Aber aufpassen bei Mietminderungen! Diese nur mit fachlicher Hilfe anwenden.

es könnte sonst ja so wochenlang weitergehen.
Wer weiss etwas dazu, kein vermuten bitte.

Nunja ein bisschen Vermutung ist schon dabei, da ich kein Anwalt bin :wink:

TM

Hallo nochmal,

hierzu

Satelittenempfang ist in Miete einbegriffen.
Vermieter verweigert auch aufbau einer eigenen Schüssel des
Mieters.

fällt mir noch dieser Link ein:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/f1/fernse…

So generell zur Info.

TM

Damit gibts nur die ARD - Programme

Regional anhängig was eingespeist wird.

meist nur ÖR Programme

DVBT ist Schwindel!

Ich empfange in Berlin 37 TV-Programme, sogar 9live und Bibel-TV :wink: Wusste garnicht, dass die auch Ö/R. sind

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Hallo,

Ich empfange in Berlin 37 TV-Programme, sogar 9live und
Bibel-TV :wink: Wusste garnicht, dass die auch Ö/R. sind

wer in Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz (RP) wohnt, kann davon nur träumen!

Gruß, Niels

2 Like

Hallo,

Ich empfange in Berlin 37 TV-Programme, sogar 9live und
Bibel-TV :wink: Wusste garnicht, dass die auch Ö/R. sind

wer in Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz (RP) wohnt, kann
davon nur träumen!

Das ist aber nicht die Schuld von DVB-T an sich, sondern am Betreiber von DVB-T in der jeweiligen Region. Da sollte man Druck machen.

Lesen soll man können Almut Gothe

Christa schreib — regional abhängig.

Weis ja nicht wo sie wohnt - aber hier gibts im DBVT auch nur ein paar Sender und auch nur ARD-Programme - und was für ein Schrott teilweise alle die gleichen Sendungen …

Das ist nur in Ballungsräumen so dass die alle verfügbaren einspeisen.
Woanders wird gespart. Dann sollte man es ganz lassen.

Geli

Hallo,

Satelittenempfang ist in Miete einbegriffen.
Vermieter verweigert auch aufbau einer eigenen Schüssel des
Mieters.

gemäß § 535 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache
in vertragsgemäßem Zustand zu halten.

Das macht der VM auch. Es geht eben nur um die vertraglichen Dinge…

Ich sehe hierin einen Mangel, da ja kein Empfang gewährleistet
ist.
http://dejure.org/gesetze/BGB/536c.html

Es geht um die Empfangsanlage, die vertraglich geregelt wäre, nicht um den Empfang selber. Der M könnte ja auch sonst alle Senderschwierigkeiten beim VM abladen…

Man könnte den Vermieter schriftlich mit angemessener Frist
auffordern, den Mangel zu beseitigen.

So eine Mitteilung kann immer erfolgen…ob dies aber Sinn macht?

Erfolgt die Beseitigung nicht, kann man sich selbst behelfen,
und jemanden beauftragen. Die Kosten hierfür hat dann der
Vermieter zu tragen.

Nur wenn diese auch gerechtfertigt und im Verzug wären. In einem Katastrophenfall wäre dies wohl nicht.

Und im Übrigen gäbe es da noch eine Härteregelung.
Es kann wohl kaum verlangt werden regelmäßig an der Dachschüssel Schnee schieben zu lassen, bloß weil das Bild ein wenig unscharf wäre…weil:

Ggf. der Winterdienst bzw. Reinigungsarbeiten idR auf die Mieter umlagefähig ist. Diese Kosten wäre ggf. nicht zumutbar, weil der zeitlich bedingte Ausfall mit Erfolg sich billiger anders realisieren lassen würde, bzw. die Mietsache als solches nicht einschränkt.
(Die Anlage ist ja noch da.)

Mieter möchte aber langsam mal wieder Fernsehempfang haben
Hat er rechtliche Ansprüche?

Ja, die Beseitigung des Mangels.
http://dejure.org/gesetze/BGB/536a.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/536.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/536b.html

Wird von mir nicht so gesehen.

Aber aufpassen bei Mietminderungen! Diese nur mit fachlicher
Hilfe anwenden.

Ja, ganz besonders in diesm Fall. Eine Minderung über den BKV-Anteil zur Anlagenbereitstellung wird wohl nicht weiter drinn sein. Ob man sich wegen dieses lächerlichen Betrages von ca. 12 €/mtl. wirklich streiten möchte?

Übrigens wäre die Beweispflicht hier beim M.

es könnte sonst ja so wochenlang weitergehen.
Wer weiss etwas dazu, kein vermuten bitte.

Andere empfahlen schon DBV-T. Es wäre ja nur für einige Wochen im Jahr, wenn überhaupt.

Nunja ein bisschen Vermutung ist schon dabei, da ich kein
Anwalt bin :wink:

Gut, bei mir auch.
Nur bevor man jemand in einen M Prozess mit dem VM empfielt, sollte man vorsichtig abwägen, ob dies Sinn macht, ob es um relevante Beträge geht und ob es auch kulatere Lösungen gäbe.

vlg MC