Hallo,
Satelittenempfang ist in Miete einbegriffen.
Vermieter verweigert auch aufbau einer eigenen Schüssel des
Mieters.
gemäß § 535 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache
in vertragsgemäßem Zustand zu halten.
Das macht der VM auch. Es geht eben nur um die vertraglichen Dinge…
Ich sehe hierin einen Mangel, da ja kein Empfang gewährleistet
ist.
http://dejure.org/gesetze/BGB/536c.html
Es geht um die Empfangsanlage, die vertraglich geregelt wäre, nicht um den Empfang selber. Der M könnte ja auch sonst alle Senderschwierigkeiten beim VM abladen…
Man könnte den Vermieter schriftlich mit angemessener Frist
auffordern, den Mangel zu beseitigen.
So eine Mitteilung kann immer erfolgen…ob dies aber Sinn macht?
Erfolgt die Beseitigung nicht, kann man sich selbst behelfen,
und jemanden beauftragen. Die Kosten hierfür hat dann der
Vermieter zu tragen.
Nur wenn diese auch gerechtfertigt und im Verzug wären. In einem Katastrophenfall wäre dies wohl nicht.
Und im Übrigen gäbe es da noch eine Härteregelung.
Es kann wohl kaum verlangt werden regelmäßig an der Dachschüssel Schnee schieben zu lassen, bloß weil das Bild ein wenig unscharf wäre…weil:
Ggf. der Winterdienst bzw. Reinigungsarbeiten idR auf die Mieter umlagefähig ist. Diese Kosten wäre ggf. nicht zumutbar, weil der zeitlich bedingte Ausfall mit Erfolg sich billiger anders realisieren lassen würde, bzw. die Mietsache als solches nicht einschränkt.
(Die Anlage ist ja noch da.)
Mieter möchte aber langsam mal wieder Fernsehempfang haben
Hat er rechtliche Ansprüche?
Ja, die Beseitigung des Mangels.
http://dejure.org/gesetze/BGB/536a.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/536.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/536b.html
Wird von mir nicht so gesehen.
Aber aufpassen bei Mietminderungen! Diese nur mit fachlicher
Hilfe anwenden.
Ja, ganz besonders in diesm Fall. Eine Minderung über den BKV-Anteil zur Anlagenbereitstellung wird wohl nicht weiter drinn sein. Ob man sich wegen dieses lächerlichen Betrages von ca. 12 €/mtl. wirklich streiten möchte?
Übrigens wäre die Beweispflicht hier beim M.
es könnte sonst ja so wochenlang weitergehen.
Wer weiss etwas dazu, kein vermuten bitte.
Andere empfahlen schon DBV-T. Es wäre ja nur für einige Wochen im Jahr, wenn überhaupt.
Nunja ein bisschen Vermutung ist schon dabei, da ich kein
Anwalt bin 
Gut, bei mir auch.
Nur bevor man jemand in einen M Prozess mit dem VM empfielt, sollte man vorsichtig abwägen, ob dies Sinn macht, ob es um relevante Beträge geht und ob es auch kulatere Lösungen gäbe.
vlg MC