So bestimmt nicht!
Hi.
So wie Du es zitiert hast, dürfte man jederzeit ganz gepflegt auffahren, wenn der Vordermann gerade einem Hindernis oder einer Gefahr ausweicht.
Meiner Meinung nach ist es auch genauso. (siehe auch unten dazu)
Und wie sieht das mit §1 STVO aus? Wäre hier PKW2 nicht im Widerspruch hierzu?
Offensichtlich ist ein Hindernis auf der Fahrbahn oder ein Abdrängmanöver durch Dritte nicht im Verantwortungsbereich des Vordermanns.
Der Fahrstreifenwechsel liegt aber sehr wohl im Verantwortungsbereich des Vordermanns.
Sofern es einen Unterschied macht. Deswegen ist halt der „ideale Autofahrer“ interessant. Am Verhalten des idealen Autofahrers kann gemessen werden, ob ein Fehlverhalten von PKW1 vorlag.
Denn er hat bewust das Lenkrad bewegt.
Und hätte er es nicht getan, wäre er eine halbe Sekunde später so oder so auf der Spur…
Wäre er geschubst worden, wäre es nicht in seiner Verantwortung.
Das heißt, dadurch dass man so handelt, dass man noch das Leben von zig Anderen in Gefahr bringt, kann man sich seiner Verantwortung entziehen? Klingt nicht ganz logisch…
Wie gesagt, meiner Meinung nach. Ob ein Richter das genauso sieht, oder ob ein Richter sagt, dass bei jedem Hindernis einfach so quer über die Autobahn gefahren werden kann, kann ich natürlich nicht sagen.
„bei jedem Hindernis“ oder „man wird gerade von der Spur verdrängt“ sind zwei Dinge.
Wenn Du nichtmal differnzierst zwischen einer Katze und einem 40-Tonner, dann braucht man eigentlich nicht weiterzudiskutieren.
Rückschlüsse über die minimal mögliche Geschwindigkeit von 1 nur weil er ein LKW überholt hat?
Nein, weil es je nach Geschwindigkeit eine gewisse Distanz gibt, die man sich auf einer Spur befinden kann zwischen Ausschermanöver und Zusammenstoß.
Um hier rechtsverwertbare Aussagen zu treffen, braucht man nicht bei einem Fahrzeug mit Totalschaden eine geeichte Messung durchzuführen, sondern muss lediglich mit einem Maßband die Scherbenpositionen messen und einen Taschenrechner zur Hand nehmen.
Also wie ich das sehe: es gilt ja ersmal die Unschuldsvermutung. D.h. als erstens muss der Reinfahrer beweisen, dass der Angefahrene einen Fahrstreifenwechsel unmittelbar davor gemacht hat.
Das Ganze steht und fällt mit der Hypothese, dass PKW1 keinen
Grund hatte die Spur zu wechseln.
Wenn man deiner Argumentation folgen würde, könnte man ja einen Fahrassistenten bauen (Adaptive Cruise Control), der bei einem Hindernis nicht wie jetzt üblich abbremst, sondern einfach mal links ausweicht.
Weil Du jetzt so schön polemisch anfängst, wird ein Autofahrer gezwungen, sein Leben wegzuwerfen weil könnte ja möglicherweise sein dass der Hintermann keine Lust zum Bremsen hat? Ein wenig schräg, oder?
Hast Du überhaupt eine Ahnung, was mit einem PKW passiert, welches von einem LKW seitlich erfaßt wird?
Wenn Du das gleichsetzt mit einem x-beliebigen Hindernis dann bist Du etwas realitätsfremd.
Denn dann ist das Hindernis und/oder der Hintermann schuld, denn man hat ja einen Grund um auszuweichen. Ein wenig schräg oder?
Was meinst Du wäre die Folge, wenn PKW1 nicht die Spur wechselt und sich vom LKW schieben läßt?
Und wenn der LKW-Fahrer auch einen Grund hatte auszuscheren?
Dann liegt die Sache möglicherweise anders, je nachdem ob dieser Grund ein Ausscheren rechtfertigt.
Das hat PKW1 ja nicht gesehen. Ist der LKW-Fahrer damit sofort unschuldig? Denn er hatte ja einen Grund, das lag nicht mehr in seiner Verantwortung… Irgendwie erschließt sich deine Argumentation mir noch nicht ganz…
Deine Argumentation ist, der PKW1-Fahrer soll vorsätzlich Suizid begehen und noch möglicherweise Dutzende Andere gefährden, damit PKW2 nicht bremsen muß?
Aber ist OK…
Gruß,
Michael