Schnelle Auslandsüberweisungen

Hallo,

in Romanen liest man immer wieder, dass Menschen (Betrüger) in sekundenschnelle Gelder elektronisch von der Bank A im Staat X zur Bank B im Staat Y überweisen lassen.

Nun kenne ich zwar nicht wörtlich die hiesigen Bestimmmungen für Geldtransfer ins Ausland, weiss aber, dass man schon für eine relativ kleine Summe (unter 20.000 Euro ?) eine Genehmigung (des Wirtschaftsminsteriums ?) braucht.

Sind denn alles diese Geschichten, siehe Anfang, frei erfunden, oder liegt das an den unterschiedlichen Gesetzgebungen der einzelnen Staaten ?

Gruss

Andreas

Hi,

Nun kenne ich zwar nicht wörtlich die hiesigen Bestimmmungen
für Geldtransfer ins Ausland, weiss aber, dass man schon für
eine relativ kleine Summe (unter 20.000 Euro ?) eine
Genehmigung (des Wirtschaftsminsteriums ?) braucht.

„leider“ ist dieses Wissen falsch. Man braucht keine Genehmigung, man muß lediglich bestimmte Zahlungen melden, damit die lieben Statistiker die Übersicht nicht verlieren. Inländischer und grenzüberschreitender Zahlungsverkehr in bzw. von und nach Deutschland sind absolut frei.

Gruß,
Christian

Danke für die Antwort
Hallo Christian,

dieses (Dein) Wissen hat sich wohl noch nicht so weit herumgesprochen, denn erst vor wenigen Wochen wurde ich anlässlich einer Auslandsüberweisung von einem Ebay-Mitglied ellenlang über die Vorschriften belehrt.

Nun, hat sich ja erledigt,

schönen Dank und einen guten 3. Advent,

Andreas

Außenwirtschaftsverordnung - Z1 und Z4-Meldungen
Hallo nochmal,

dieses (Dein) Wissen hat sich wohl noch nicht so weit
herumgesprochen, denn erst vor wenigen Wochen wurde ich
anlässlich einer Auslandsüberweisung von einem Ebay-Mitglied
ellenlang über die Vorschriften belehrt.

ui :wink:

Hier noch der einschlägige Paragraph der Außenwirtrschaftsverordnung:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/awv_1986/__5…

Also: Melepflicht für aus- und eingehende Zahlungen > 12.500 Euro, aber ganz sicher keine Genehmigungspflicht.

Gruß,
Christian

viel Halb und Unwissen ist hier eben sehr verbreit
Hallo Christian,

ich hab hier schon alles erlebt.

Von „Wieso wird da was gemeldet“ über „Wie umgehe ich die Meldung an das FINANZAMT“ bis hin zu „Darf man also überhaupt über 12.500 Euro überweisen?“ so ziemlich alles…

Gruß Ivo

Die Meldung von Beträgen > 12.500 Euro wird automatisch von der überweisenden Bank (per Z1-Formular) bzw. empfangenden Bank (per Z4) gemeldet.

Splittet der Kunde z.B. eine Europa-Überweisung in mehrere Beträge unter 12.500 Euro die insgesamt 12.500 Euro übersteigen, so liegt die Verpflichtung zur Meldung i.d.R. beim Kunden.

Die Unterlassung der Meldung ist eine Ordnungswidrigkeit die mit einer Geldstrafe geandet werden kann, wird in der Praxis aber nur in extremen Fällen gemacht.

Die Meldung fließt in die Zahlungsbilanz Deutschlands ein, die Detaildaten dürfen anderweitig nicht verwendet werden und werden nicht lange aufbewahrt, ansonsten kann ich mich den Vorrednern nur anschließen: genehmigt werden muß da nichts.

Hallo stadtbewohner,

ich merke du bist relativ neu hier und kennst mich daher nicht.

Sonst hättest du nicht versucht mich in meinem absoluten Fachbereich zu belehren.

Natürlich gibt es da nichts was zu genehmigen ist.
Ich habe hier eben nur so gut wie jeden Spruch schon gehört.
Nichts anderes habe ich gesagt.

Gruß Ivo

zum Mitraten

Die Meldung von Beträgen > 12.500 Euro wird automatisch von
der überweisenden Bank (per Z1-Formular) bzw. empfangenden
Bank (per Z4) gemeldet.

Ich kann mich irren, aber ich kenne da noch ein Kombiformular, das gleichzeitig Überweisungsauftrag und Meldung ist, d.h. der Kunde meldet über die Bank und nicht die Bank meldet. Geht m.E. auch nicht anders, denn wie sollte die Bank bspw. die Kennzahl für die Transaktion ermitteln/eintragen?

Und dann gibt es natürlich noch die Fälle, an denen selbst die Bundesbankhotline verzweifelt, z.B. wenn ein deutsches Unternehmen einen Konsortialkredit unter Führung einer britischen Bank aufnimmt und am Ende der Laufzeit einer Tranche die Zinsen an diese britische Bank überweist und diese dann die einzelnen Beträge an die Konsorten in Luxemburg, Deutschland und Frankreich weiterleitet. Diese wiederum gleichen mit den Zahlungen die internen laufenden Konten des Kreditnehmers aus, denen vorher die Zinsen belastet worden waren.

Preisfrage: Z4-Pflicht, ja oder nein?

Grinsegruß,
Christian

ich merke du bist relativ neu hier und kennst mich daher
nicht.

Ich denke die meisten Leute kennen sich hier nicht persönlich. Das ist ein öffentliches Forum.

Sonst hättest du nicht versucht mich in meinem absoluten
Fachbereich zu belehren.

Ich kann nicht nach vollziehen inwieweit ich versucht haben soll Dich zu belehren. Ich habe diesen Thread nur ergänzt ohne irgendeiner vorherigen Aussage zu widersprechen. Meine Antwort endete mit den Worten:

ansonsten kann ich mich den Vorrednern nur anschließen: genehmigt ::werden muß da nichts.

Also freu Dich doch dass ich Dir zustimme.

Natürlich gibt es da nichts was zu genehmigen ist.
Ich habe hier eben nur so gut wie jeden Spruch schon gehört.
Nichts anderes habe ich gesagt.

Habe ich das bestritten? Nur weil ich eine Information in diesen öffentlichen Raum schreibe heißt das doch nicht dass ich Dich belehre.

Die Meldung von Beträgen > 12.500 Euro wird automatisch von
der überweisenden Bank (per Z1-Formular) bzw. empfangenden
Bank (per Z4) gemeldet.

Ich kann mich irren, aber ich kenne da noch ein Kombiformular,
das gleichzeitig Überweisungsauftrag und Meldung ist, d.h. der
Kunde meldet über die Bank und nicht die Bank meldet. Geht
m.E. auch nicht anders, denn wie sollte die Bank bspw. die
Kennzahl für die Transaktion ermitteln/eintragen?

Die trägt ja der Kunde (o. Bank i.A.d. Kunden) auf dem Z1-Formular ein.

Wenn der Kunde eine Z1-ÜW in Auftrag gibt füllt er dieses Formular aus und gibt es bei seiner Bank ab oder die Bank füllt es in seinem Auftrag aus. Den Durchschlag dieses Formulars (Zugleich Meldung im Aussenwirtschaftsverkehr) leitet die Bank an die Bundesbank weiter.
Insofern nochmal meine Aussage rekapitulierend:

Die Meldung von Beträgen … wird automatisch von
der überweisenden Bank (per Z1-Formular) … gemeldet.

Ich sehe keinen Fehler in meiner Aussage wenngleich ich doch eingestehen muß dass ich sie hätte erweitern sollen um „…das der Kunde zuvor ausgefüllt hat“ um Deinem (wie mir langsam scheint) peniblen Anspruch an meine Wortwahl zu genügen.
Wenn ich mich irre gebe ich es gerne zu (wie auch schon in diesem Forum geschehen), den Umstand sehe ich hier momentan aber nicht als gegeben an.

Zu Deiner Aussage von oben:

Ich kann mich irren, aber ich kenne da noch ein Kombiformular,
das gleichzeitig Überweisungsauftrag und Meldung ist

Also Christian, ich habe über das Z1-Formular und das Z4-Formular geredet, welches Kombiformular meinst Du denn jetzt bitte, die beiden eben genannten scheinen es ja wohl nicht zu sein, sonst würdest Du ja nicht die Aussage „noch ein Formular“ treffen.
Bitte um Antwort.

Und dann gibt es natürlich noch die Fälle, an denen selbst die
Bundesbankhotline verzweifelt, z.B. wenn ein deutsches
Unternehmen einen Konsortialkredit unter Führung einer
britischen Bank aufnimmt und am Ende der Laufzeit einer
Tranche die Zinsen an diese britische Bank überweist und diese
dann die einzelnen Beträge an die Konsorten in Luxemburg,
Deutschland und Frankreich weiterleitet. Diese wiederum
gleichen mit den Zahlungen die internen laufenden Konten des
Kreditnehmers aus, denen vorher die Zinsen belastet worden
waren.

Preisfrage: Z4-Pflicht, ja oder nein?

Kann ich Dir nicht sagen. Wenn sogar schon Mitabeiter der Bundesbank an der Frage verzweifeln ziehe ich den Hut und verzichte auf den Preis. Aber ich bin sicher, Du wirst uns in Deinem Antwort-Thread umfassend aufklären, scheint dies doch ein Fall zu sein mit dem Du Dich mal irgendwann eingehend beschäftigt hast.
Wo wir schon bei Preisfragen sind, warte ich -nebenbei gesagt- immer noch auf die Antwort auf meinen Thread:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…
So dämlich scheint die Frage ja nicht gewesen zu sein, sonst hättest Du ihn wie üblich in der Luft zerissen.

MfG,
stadtbewohner

Hallo stadtbewohner,

Ich denke die meisten Leute kennen sich hier nicht persönlich.
Das ist ein öffentliches Forum.

wenn du länger hier bist, wirst du feststellen, dass es eine Art „harten Kern“ gibt. Der sich auch kennt ohne sich je gesehen zu haben (oder vielleicht auch doch - auf einem Mitgliedertreffen).

Ansonsten ist dein Posting bei mir einfach falsch angekommen.
Das tut mir leid.

Gruß Ivo

Ansonsten ist dein Posting bei mir einfach falsch angekommen.
Das tut mir leid.

Alles klar, ich denke der Irrtum entstand auch weil ich meinen Beitrag nicht als Antwort auf den Ursprungs-Beitrag sondern als 'Re-'Antwort auf Deinen Beitrag formuliert hatte. Sollte aber keinen Bezug auf Deinen Artikel darstellen.

MfG,
stadtbewohner

Wenn der Kunde eine Z1-ÜW in Auftrag gibt füllt er dieses
Formular aus und gibt es bei seiner Bank ab oder die Bank
füllt es in seinem Auftrag aus. Den Durchschlag dieses
Formulars (Zugleich Meldung im Aussenwirtschaftsverkehr)
leitet die Bank an die Bundesbank weiter.
Insofern nochmal meine Aussage rekapitulierend:

Die Meldung von Beträgen … wird automatisch von
der überweisenden Bank (per Z1-Formular) … gemeldet.

Ich sehe keinen Fehler in meiner Aussage wenngleich ich doch
eingestehen muß dass ich sie hätte erweitern sollen um „…das
der Kunde zuvor ausgefüllt hat“ um Deinem (wie mir langsam
scheint) peniblen Anspruch an meine Wortwahl zu genügen.

Das hat mit penibel oder nicht nichts zu tun. Ich hatte die letzten drei Jahre mit Auslandszahlungsverkehrabwicklung nichts mehr zu tun. Daher wollte ich nur genau wissen, ob nun der Kunde meldet oder die Bank. Nun ist klargestellt, daß der Kunde meldet und die Bank nur durchleitet.

Zu Deiner Aussage von oben:

Ich kann mich irren, aber ich kenne da noch ein Kombiformular,
das gleichzeitig Überweisungsauftrag und Meldung ist

Also Christian, ich habe über das Z1-Formular und das
Z4-Formular geredet, welches Kombiformular meinst Du denn
jetzt bitte, die beiden eben genannten scheinen es ja wohl
nicht zu sein, sonst würdest Du ja nicht die Aussage „noch ein
Formular“ treffen.

„Noch“ bezog sich hier auf den zeitlichen Aspekt (s.o.).

Preisfrage: Z4-Pflicht, ja oder nein?

Kann ich Dir nicht sagen. Wenn sogar schon Mitabeiter der
Bundesbank an der Frage verzweifeln ziehe ich den Hut und

Ds „sogar“ ist deplaziert. Die Leute von der Hotline haben vom Geschäft im Regelfall keine Ahnung.

verzichte auf den Preis. Aber ich bin sicher, Du wirst uns in
Deinem Antwort-Thread umfassend aufklären,

Das ist schnell erklärt: Da Auftraggeber in diesem Fall an sich selber zahlt, braucht hier auch nicht gemeldet zu werden - abgesehen von dem Teil, der im Ausland verbleibt.

Wo wir schon bei Preisfragen sind, warte ich -nebenbei gesagt-
immer noch auf die Antwort auf meinen Thread:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…
So dämlich scheint die Frage ja nicht gewesen zu sein,

Die Frage ist nicht dämlich, nur finde ich sie zu uninteressant, um mich damit eingehend zu beschäftigen.

Gruß,
Christian

Das hat mit penibel oder nicht nichts zu tun. Ich hatte die
letzten drei Jahre mit Auslandszahlungsverkehrabwicklung
nichts mehr zu tun. Daher wollte ich nur genau wissen, ob nun
der Kunde meldet oder die Bank. Nun ist klargestellt, daß der
Kunde meldet und die Bank nur durchleitet.

Dann ist es okay, es stellte sich mir nur sehr zweifelnd dar, dann habe ich das wohl mißverstanden.

„Noch“ bezog sich hier auf den zeitlichen Aspekt (s.o.).

So gelesen ergibt dieser Teil in der Tat einen anderen Sinn.

Kann ich Dir nicht sagen. Wenn sogar schon Mitabeiter der
Bundesbank an der Frage verzweifeln ziehe ich den Hut und

Ds „sogar“ ist deplaziert. Die Leute von der Hotline haben vom
Geschäft im Regelfall keine Ahnung.

Das kann ich mir gut vorstellen. Ich dachte nur, Du hättest selbst ein besseres Bild von den Mitarbeitern:

…an denen selbst die Bundesbankhotline verzweifelt

selbst ungleich sogar? *grübel*

Die Frage ist nicht dämlich, nur finde ich sie zu
uninteressant, um mich damit eingehend zu beschäftigen.

Danke für den ersten Teil, dennoch drängt sich mir die Vermutung auf, uninteressant = kann ich nicht beantworten. Tut mir leid wenn ich Dich mit der Frage gelangweilt habe.

MfG,
stadtbewohner

Die Frage ist nicht dämlich, nur finde ich sie zu
uninteressant, um mich damit eingehend zu beschäftigen.

Danke für den ersten Teil, dennoch drängt sich mir die
Vermutung auf, uninteressant = kann ich nicht beantworten. Tut
mir leid wenn ich Dich mit der Frage gelangweilt habe.

Es besteht ein Unterschied zwischen langweilig und nicht interessant. Ab dem Augenblick, ab dem mich jemand voll bezahlt, um hier Fragen zu beantworten, werde ich auch brav alle Fragen beantworten, die ich beantworten kann. Solange das nicht der Fall ist, teile ich mir meine Freizeit ein, wie es mir paßt.

Gruß,
Christian

Mit einer weniger hochnäsigen Antwort hättest Du mich jetzt auch echt schockiert.

MfG,
stadtbewohner

Mit einer weniger hochnäsigen Antwort hättest Du mich jetzt
auch echt schockiert.

Sag mal, suchst Du eigentlich Streit? Du beschwerst Dich, daß ich Deine Frage nicht beantwortet habe (an sich schon eine Unverschämtheit; andere Mitglieder fragen höflich per Email nach, ob ich ihre Fragen zufälligerweise überlesen habe und die bekommen dann komischerweise auch eine Antwort, so ich sie denn weiß), ich erkläre Dir, warum ich das nicht tat (worauf Du sicher keinen Anspruch hattest), Du unterstellst, daß ich die Antwort nicht weiß, ich erkläre Dir, warum ich nicht alle Fragen antworte (was wieder mehr war, als ich hätte leisten müssen) und jetzt kommt der Spruch von Dir.

Nun bekommst Du eine Antwort, die für Dich sicher ganz doll fein in Dein Bild von mir paßt und ich freue mich, Dich insofern glücklich zu machen. Also: In Zukunft brauchst Du Dir keine Gedanken mehr zu machen, ob ich eine Frage von Dir nicht beantwortet habe, weil ich die Antwort nicht weiß, mir die Frage zu langweilig ist oder weil ich gerade meinen Kopf in siedendem Öl bade. Antworten von mir gibts nicht, weil Du schon so viel von meiner Zeit für Kinderreien vergeudet hast, daß Dein Zeitbudget bis 2007 aufgebraucht ist.

Viel Spaß noch, Profiler.

C.

Sag mal, suchst Du eigentlich Streit? Du beschwerst Dich, daß
ich Deine Frage nicht beantwortet habe (an sich schon eine
Unverschämtheit; andere Mitglieder fragen höflich per Email
nach, ob ich ihre Fragen zufälligerweise überlesen habe und
die bekommen dann komischerweise auch eine Antwort, so ich sie
denn weiß), ich erkläre Dir, warum ich das nicht tat (worauf
Du sicher keinen Anspruch hattest), Du unterstellst, daß ich
die Antwort nicht weiß, ich erkläre Dir, warum ich nicht alle
Fragen antworte (was wieder mehr war, als ich hätte leisten
müssen) und jetzt kommt der Spruch von Dir.

Ich suche keinen Streit, ich suche nur nach Antworten auf die Unlogik in Deiner Bemängelung meiner Aussagen, um einen anderweitigen Dialog mit Dir zu suchen ist mir mittlerweile die Motivation ausgegangen.
Ich beschwere mich nicht, auch nicht dass Du die Frage nicht beantwortest, weil das ja voraussetzen würde dass ich auf Dich ganz allein in diesem Forum baue. Wenn Du mir hingegen eine hochnäsige Antwort gibst, („nur finde ich sie zu uninteressant, um mich damit eingehend zu beschäftigen.“), kannst Du damit rechnen eine entsprechende Gegenantwort zu bekommen („dennoch drängt sich mir die Vermutung auf, uninteressant = kann ich nicht beantworten“).
Keiner hat Dich gezwungen zu antworten. Ich bin mir nicht bewußt irgendeine besondere Anspruchshaltung an Dich an den Tag gelegt zu haben. Wenn es mehr ist als Du zu leisten bereit bist, dann lass es doch einfach.

Nun bekommst Du eine Antwort, die für Dich sicher ganz doll
fein in Dein Bild von mir paßt und ich freue mich, Dich
insofern glücklich zu machen. Also: In Zukunft brauchst Du Dir
keine Gedanken mehr zu machen, ob ich eine Frage von Dir nicht
beantwortet habe, weil ich die Antwort nicht weiß, mir die
Frage zu langweilig ist oder weil ich gerade meinen Kopf in
siedendem Öl bade. Antworten von mir gibts nicht, weil Du

Ich empfehle da eher ein sanftes Kamillenbad

schon so viel von meiner Zeit für Kinderreien vergeudet hast,
daß Dein Zeitbudget bis 2007 aufgebraucht ist.

Prima dann ändert sich ja nichts, ich habe mir bisher nämlich auch noch keine Gedanken darüber gemacht.
Wenn Du meine Teilnahme an diesem Forum als Deine persönliche Zeitverschwendung betrachtest, solltest Du Dir wirklich Gedanken darüber machen Dir Deine Online-Zeit hier bezahlen zu lassen (den Wunsch danach hast Du ja schon durchblicken lassen).
Ich war mir bei der Anmeldung hier auch gar nicht bewußt dass Du ein Zeitbudget für mich eingerichtet hast. Wie aufmerksam von Dir.

Viel Spaß noch, Profiler.

Ein Profiler ist doch jemand der Täterprofile von Straftätern erstellt. Das mache ich leider nicht. Wende Dich diesbezüglich bitte an jemand anderen.