Hallo ich brauche schnell hilfe, und da wende ich mich an euch. Und zwar warum kann einer der die Irische Staatsangehörigkeit hat (die Rede ist von Irischer Republik) nicht den Rittertittel SIR tragen, denn er von der Englischen Königin verleihen bekomme hat.
> der Fall ist bei Bob Geldof.
Ich halte morgen ein Referat über den bzw. über ein Lied von dem (I don’t like Mondays) und befürchte das irgendjemand diese Frage stellt. Bitte helft mir! Danke jetzt schon mal!
Vereinigtes Königreich
und „Sir“ sind die Begriffe in der Wikipedia.
Da dürfte dir was auffallen.
Gruß
Stefan
Nee mir fällt da nichts auf. Sonst hätte ich schließlich nicht gefragt!
Hallo Gürkchen,
Weil Ausländer, d.h. Nichtangehörige des Commonwealth zwar den Orden von der Queen erhalten können, nicht aber die Ritterwürde und damit den Titel.
Für nähreres siehe „Order of the British Empire“ http://de.wikipedia.org/wiki/Order_of_the_British_Em….
Schnell genug?
Gruß
Hardey
etwas ausführlicher
Hallo,
dass die Verleihung der beiden höchsten Stufen des Order of the British Empire nur für Personen, deren Staatsoberhaupt die englische Königin (bzw. der könig) ist, mit der Erhebung in den Adelsstand verbunden ist, wurde Dir ja schon gesagt. Die Republik Irland ist nicht einmal Mitglied des Commonwealth und dafür gibt es auch durchaus nachvollziehbare historische Gründe. Somit ist der britische Monarch nicht Statsoberhaupt des irischen Bürgers Robert Geldof und kann ihn nicht adeln. Das ‚KBE‘ (Knight Commander of the British Empire), das Geldof als Namenszusatz führen darf, ist lediglich ‚Ehrenzeichen‘ (im juristischen Sinne), kein Titel. Wäre Bob Geldof Bürger eines Staates, dessen Staatsoberhaupt der britische Monarch wäre (wenn er also z.B. Jamaikaner oder Kanadier wäre), dann wäre das ‚KBE‘ hingegen ein (Adels-)Titel und er könnte sich entsprechend ‚Sir‘ nennen.
Die Regel, dass Ausländer (im genannten Sinne, also Nicht-Untertanen des britischen Monarchen) nicht in den englischen Adelsstand erhoben werden, hat etwas mit der damit verbundenen besonderen Pflicht zur uneingeschränkten Loyalität gegenüber dem Ordensoberhaupt (dem britischen Monarchen) zu tun; da wären bei Ausländern Loyalitätskonflikte möglich. Aus diesem Grund sind auch Geistliche von der Erhebung in den Adelsstand ausgeschlossen, selbst wenn sie britische Statsangehörige sind. Speziell dieser Aspekt einer vom Staat anerkannten ‚geteilten Loyalität‘ bei Geistlichen ist der historisch eigentlich interessantere Punkt bei den Ordensregularien.
Die Sache mit dem möglichen Loyalitätskonflikt hat natürlich auch eine zweite Seite - nämlich die des Staates, dem der ‚Ausländer‘ als Statsangehöriger ein loyales Verhalten schuldet. Wie es damit nun in der Republik Irland bestellt ist, weiss ich nicht - in Deutschland ist es jedenfalls so, dass die Annahme ausländischer Titel, Orden und Ehrenzeichen einer Genehmigung durch das deutsche Staatsoberhaupt (den Bundespräsidenten) bedarf (§5 OrdenG).
Freundliche Grüße,
Ralf