Ab Oktober habe ich das Angebot auf eine neue Vollzeitanstellung, die ich sicher habe.
Die Zusage war kurzfristig, und jetzt möchte ich meinen 450 Euro Job kündigen.
-Die Frist beträgt ja 4 Wochen bzw. 28 Tage. Wenn ich ihn morgen kündige, müsste ich
diese Frist ja am 07. Oktober vorbei sein - oder muss ich zum 15. des
Monats kündigen?
-Kann ich fristlos kündigen?
-Nun habe ich noch 10 Urlaubstage. Habe ich das Recht
darauf, diese zum Ende der Kündigungsfrist hin zu nehmen?
Oder kann mein Arbeitgeber darauf bestehen, dass ich bis zum Ende hin arbeite und mir die Urlaubstage auszahlen lasse?
-Darf ich meinen neuen Job antreten, wenn ich Resturlaub habe?
Ich würde gerne meinen neuen Job am 01. Oktober antreten, leider will
mich mein jetzige Arbeitgeber nicht vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis
entlassen. Kann er somit wirklich verhindern, dass ich den neuen Job antreten kann?
Welche Rechte habe ich denn? Ich würde gerne fundiert argumentieren können.
Für jede fachkundige Hilfe bin ich wirklich sehr dankbar!
Hallo,
zunächst einmal die Frage,von was du noch gelebt hast.
Sollte nämlich Arbeitsamt oder Jobagentur da mit involviert sein,sieht das alles schon wieder anders aus.
Außerdem fehlt auch die Angabe,wie lange du diesen 450 € -Job bereits gemacht hast.
Denn ich würde immer daran denken,das der Spatz in der Hand immer besser ist als die Taube auf dem Dach.
Hi!
Die gesetzliche Frist beträgt 4 Wochen zum 15. oder Monatsende.
Es kann aber durchaus auch etwas vollkommen anderes vereinbart sein, solange die Frist für den AN nicht länger ist als für den AG.
Nur mit einem wichtigen Grund gem. § 626 BGB, der eine Beschäftigung bis zum Ende der Frist unzumutbar macht.
Also eher nein.
In der Regel schon, da die Urlaubsgewährung in Natur vorrangig ist.
Allerdings sollte Dir klar sein, dass eine Erwerbstätigkeit während des Urlaubs nicht erlaubt ist.
All die Rechte und Pflichten, welche Du vertraglich eingegangen bist.
Ein Arbeitgeber, der sich gegen eine Aufhebung stellt ist in meinen Augen ebenso dämlich wie einer, der keine 16 Tage warten kann, aber sei es drum …
Wenn man einfach nicht mehr zur Arbeit erscheint, versaut man sich ein Zeugnis und ist unter Umständen schadensersatzpflichtig gegenüber dem alten Arbeitgeber.
Ob sich das lohnt, kann ich nicht beurteilen - erfahrungsgemäß sieht man sich immer mindestens zwei mal im Leben.
VG und viel Erfolg
Guido
Hi!
Du meinst, die legen einem arbeitswilligen Menschen Steine in den Weg, wenn er einen Job annehmen will, der mindestens mal die Kürzung, wenn nicht sogar den Wegfall der Sozialleistungen zur Folge hat?
Interessant …
Gruß
Guido
Wow! vielen Dank für die Antworten!
Gilt das mit dem Urlaub tatsächlich auch in einem Mini Job?
Warum darf ich da nicht bei einem anderen - in meinem Fall meinem neuen AG- arbeiten?
Hallo,
anscheinend kannst du wohl Hell sehen, ich jedenfalls nicht.
Genau deswegen habe ich Nachgefragt, denn es hätte sich ja auch um eine Maßnahme handeln können.
Und da haben die sehr wohl was zu mitzureden.
den Job habe ich schon seit ca. 10 Jahren. Lange Zeit auch als Vollzeitjob.
Zuletzt- da die Stimmumg immer schlechter wurde- allerdings nur noch als 450 Euro Job.
Arbeitsamt und Jobagentur sind nicht involviert.
Haben Sie das?
Welche gesetzliche Grundlage nennst Du, die Art. 12 GG außer Kraft setzt?
Gruß
Guido