Hallo zusammen,
mich würde zu folgendem Fall die rechtliche Lage interessieren.
Gesetzt den Fall ein Haus steht beim Amtsgericht an zur Zwangsversteigerung. Die 5/10 und 7/10 Grenze ist bereits weggefallen und lt. Gutachten wird das Haus vom Eigentümer bewohnt.
Nach Aussage eines Immobilienmaklers, der dieses Haus ebenfalls anbietet, weigert sich der Eigentümer bislang auszuziehen und steckt stattdessen den Kopf in den Sand.
Ein Interessent an dem Haus würde dieses gerne für den Eigenbedarf ersteigern.
Welche rechtlichen Möglichkeiten hätte er gegenüber dem nicht auszugwilligen Eigentümer?
Muss er den geamten Prozess bis hin zur Räumungsklage durchziehen oder gibt es im Zuge der Zwangsversteigerung eine Möglichkeit auf ein beschleunigtes Verfahren?
Wie lange würde es erfahrungsgemäß in Hessen dauern, bis das Haus zwangsgeräumt würde?
Vielen Dank für Eure Antworten
Thunderbirdy