Schnelle Scheidung

Ich möchte meine Scheidung beschleunigen, indem ich „unzumutbare Härte“ geltend mache, da mein ex sehr gewalttätig ist und mich massiv bedroht. Für unseren Gerichtsstand hier (Bad Kreuznach)
sagte meine Anwältin aber, die Richter dort würden generell das Verfahren nicht verkürzen, auch nicht wegen unzumutbarer Härte.
Was kann ich tun, kann man gegen die „eigenwillige“ Auslegung des Scheidungsrechtes durch die Richter „vorgehen“, oder kann ich durch Ummeldung meines Wohnsitzes und somit einen anderen Gerichtsstand das Verfahren beschleunigen ??

Hallo Ali,

(übrigens hat eine freundliche Begrüßung noch niemandem geschadet also bitte in zukunft darauf achten)

Ich möchte meine Scheidung beschleunigen, indem ich
„unzumutbare Härte“ geltend mache, da mein ex sehr gewalttätig
ist und mich massiv bedroht.

ist leider Auslegungssache – von daher …

Was kann ich tun, kann man gegen die „eigenwillige“ Auslegung
des Scheidungsrechtes durch die Richter „vorgehen“,

hier kann ich leider nicht weiterhelfen…

oder kann
ich durch Ummeldung meines Wohnsitzes und somit einen anderen
Gerichtsstand das Verfahren beschleunigen ??

NEIN, denn das für die Scheidung zuständige Gericht ist immer das Gericht, in dessen Zuständigkeitsbereich der letzte gemeinsam Lebensstand der Ehepartner lag. Von daher kannst du dir ein Ummelden schenken!

Sonst bleibt bloß die einvernehmliche Scheidung (beide Ehepartner willigen ein) mit einer vorgeschriebenen Trennungszeit von 1 Jahr … übrigens als Tipp: man kann auch in der eigenen gemeinsamen Wohnung „getrennt“ leben (jeder eigenen Schlafraum, Küche und Bad gemeinsam benutzt, aber jeder für sich). Wenn beide Eheleute übereinstimmend erklären, daß sie bereits getrennt in der eigenen Wohnung gelebt haben, wird dies dem Trennungsjahr gutgeschrieben.

sonst wünsche ich noch viel Glück .
Gruß
Daniel Scholdei