Kurz vor dem Abbiegen ist die Gegenfahrbahn frei, als er dann die Gegenfahrbahn halb überquert hat, kommen doch noch zwei Fahrzeuge -mit innerorts nicht angepasster, sehr hoher Geschwindigkeit- auf der Gegenfahrbahn (sie kommen also im Bild von rechts oben); beide vollziehen eine Vollbremsung und kommen ohne Schaden zum stehen.
Frage: Hätte X 100% des Schadens beider Fahrzeuge zu tragen, wenn diese aufeinander geprallt wären?
Frage: Hätte X 100% des Schadens beider Fahrzeuge zu tragen,
wenn diese aufeinander geprallt wären?
Also grundsätzlich gilt da wohl erstmal der Spruch, dass man vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand sei.
Eine stets richtige Musterlösung würde es für diesen Fall sicher nicht geben. Je nachdem, was wessen Anwalt in der Verhandlung vorbrächte, wie schnell die beiden nun wirklich waren und wie der Richter gerade drauf ist, sind da sicher viele Konstellationen denkbar.
Es stellt sich natürlich erstmal die Frage, ob denn ggfs. der Auffahrende nicht zumindest eine Teilschuld bekäme oder auf seinem Schaden sitzenbliebe und sogar noch für den des Vordermannes aufkommen müßte. (Sicherheitsabstand, angepaßte Geschwindigkeit usw.)
Von hier aus betrachtet sieht die Situation nicht so uneinsichtig aus, so dass die beiden schon sehr schnell unterwegs sein müßten, um nicht rechtzeitig gesehen zu werden. Das würde schon mal dafür sprechen, dass der Abbiegende in diesem Fall den Unfall nicht vermeiden konnte. Auf der Karte ist allerdings auch nicht ersichtlich, ob man dort links abbiegen darf, was die ganzen Sache dann wieder anders aussehen ließe.
Von hier aus betrachtet sieht die Situation nicht so
uneinsichtig aus, so dass die beiden schon sehr schnell
unterwegs sein müßten, um nicht rechtzeitig gesehen zu werden.
die Leute fahren da in der Regel wesentlich schneller als erlaubt.
ist allerdings auch nicht ersichtlich, ob man dort links
abbiegen darf, was die ganzen Sache dann wieder anders
aussehen ließe.
ja, man darf links abbiegen. Die Beschilderung aus den beiden Strassen (also die schraeg nach oben links und die direkt nach oben) in Richtung und auf die Vorfahrsstrasse ist nicht eindeutig. Ich interpretiere die mal so, dass man aus den beiden Strassen heraus nicht auf die Vorfahrtsstrasse abbiegen darf.
Frage: Hätte X 100% des Schadens beider Fahrzeuge zu tragen,
wenn diese aufeinander geprallt wären?
mein Tipp liegt eher bei 0 %. Selbst ein Radfahrer muss hier abbiegen können, ohne dass jemand, der um die Kurve geflogen kommt, ihn umnietet. Anders gesagt: Wer von Nordost kommt, muss mit Linksabbiegern rechnen. Es sei denn, Linksabbiegen wäre dort verboten.
mein Tipp liegt eher bei 0 %. Selbst ein Radfahrer muss hier
abbiegen können, ohne dass jemand, der um die Kurve geflogen
kommt, ihn umnietet. Anders gesagt: Wer von Nordost kommt,
muss mit Linksabbiegern rechnen. Es sei denn, Linksabbiegen
wäre dort verboten.
Hallo,
das ist nicht Dein Ernst, oder? Wenn Du einen Führerschein hast, kann ich das jedenfalls nur hoffen…
Das Vorfahrtsrecht geht zunächst mal ganz klar vor, da müsste eine Geschwindigkeitsüberschreitung schon „exorbitant“ sein, bevor man dies verliert. So jedenfalls die Rechtsprechung der letzten Jahre.
Wenn ein einbiegender schlechte Sicht hat und/oder unsicher ist, ob er fahren darf, muss er sich ggf. einweisen lassen.
woher weiß x denn, dass die anderen Fzge zu schnell sind/waren? Um das zu erkennen, muss ein Fahrzeug über einen längeren Zeitraum beobachtet werden. Wenn x das tut, darf er aber nicht einfach losfahren. Wenn x vorher niemanden gesehen hat, kann er aber auch nichts einschätzen.
die Leute fahren da in der Regel wesentlich schneller als
erlaubt.
Ach daher weiß er das, dann ist die Sache ja klar…