Schnellere Genehmigung gegen Bargeld = Bestechung?

Hallo,

angenommen, jemand war gestern beim Bauamt, um ein Carport genehmigen zu lassen. Der Amtsleiter teilte ihm mit, dass das Genehmigungsverfahren über einen Monat dauern würde. Wenn er jedoch 50 Euro auf den Tisch lege, dann würde er bevorzugt werden und die Genehmigung wäre in ca. zwei Wochen da.

Meine Frage:
Darf der Amtsleiter Personen gegen Bezahlung bevorzugen oder riecht das schon stark nach Bestechung?

Meine Frage:
Darf der Amtsleiter Personen gegen Bezahlung bevorzugen oder
riecht das schon stark nach Bestechung?

Wurde eine Quittung erstellt? Oder gab es das Geld „bar auf die Hand“?

Ohne Quittung würde ich (IANAL) ganz klar sagen „Bestechung“. Mit Quittung lediglich „Service“ des Amtes.

Felix

Hi,

das ist klar illegal. Das wäre entweder Bestechlichkeit oder Vorteilsnahme.

Gruß

Michael

Hi,

das ist klar illegal. Das wäre entweder Bestechlichkeit oder
Vorteilsnahme.

aber nur, wenn man davon ausgeht, dass der Amtsleiter sich das Geld in die eigene Tasche steckt. Könnte ja auch sein, dass das Amt einen „kotenpflichtigen Expressservice“ anbietet - selbstverständlich gegen Quittung. Gibts bspw. bei Amazon ja auch, nennt sich da „Express Versand“.

Die Beschreibung klingt zwar sehr nach „eigene Tasche“, lässt aber Spielraum offen.

viele Grüße
Felix

Hallo,

nette Idee - aber es gibt keine rechtliche Grundlage für eine Vorzugsbearbeitung bloß aufgrund einer zusätzlichen Gebührenerhebung.

Gruß

Michael