Schnelltest reicht, PCR-Test nur widerwillig

Hallo,

aus gegebenem Anlass:

Selbsttests von Frau (A) und Mann (B) sind morgens positiv
Beide rufen ihre Hausärzte an
Bei dem einen Hausarzt © gibts nur PCR, wenn unbedingt notwendig für die Arbeit
Bei dem anderen Hausarzt (D) wird kein PCR gemacht, weil keine Kapazitäten, man wird an eine Teststelle verwiesen
Bei C wird dann widerwillig der PCR mit Rachen- und Nasenabstrich gemacht, ohne dass man vorher den positiven Selbsttest vorzeigen muss. Man erhält eine AU für 5 Tage wegen grippalen Infekts
B geht dann zu einer Teststelle (E), bei der nur ein Rachenabstrich gemacht wird. Auf die Nachfrage, warum kein Nasenabstrich: wäre nicht (mehr) nötig.
B muss dann mit dem PCR-Testergebnis zu D, von dem er dann eine AU erhält.

Warum alles so kompliziert (inzwischen) und so unterschiedliche Vorgehen?

Warum soll angeblich der normale Selbsttest als Beleg ausreichen? Es gab schon einige Selbsttests, bei denen das Ergebnis falsch waren.

Und warum gibt es auch so unterschiedliche Vorgehen beim PCR selbst (Nasenabstrich ja, Nasenabtrich nein, Rachenabstrich auf jeden Fall …). Positives Selbsttestergebnis sehen ja oder nein.

Lohnt sich Corona bzgl. (PCR-)Tests nicht mehr für die Ärzte und Apotheken?

Als „kleiner Mann“ ist man doch total alleine gelassen und man darf sich verarscht fühlen! Man weiß ja gar nicht, wem man noch glauben soll.

In den aktuellen und offiziellen Corona-Infos vom Bund und er Länder steht z. B., dass man sich unverzüglich PCR testen lassen muss, wenn der Selbsttest positiv war.

Danke.

Gruß

Bud

Weil

  1. jeder Hausarzt das für sich entscheiden darf, wie er mit seinen personellen Ressourcen umgeht.
  2. jeder Arbeitgeber seine eigenen Regeln aufstellt, was er wissen will
  3. es unterschiedliche PCR und Antigen-Tests gibt (mal nur Rachen, mal Nase und Rachen)
  4. weil der Bund nicht über die Maßnahmen der Bundesländer zu befinden hat - er empfiehlt nur

Es gibt also einige Gründe, warum es bei den aktuell (leider) deutlich heruntergefahrenen Covid-Maßnahmen unterschiedliche Handhabungen gibt.

Worüber regst du dich wirklich auf?

Gruß h.

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Sicher? Bei mir genügte es, den Quarantänebescheid dem Arbeitgeber zu übermitteln. Eine ärztliche AU-Bescheinigung war nicht nötig.

Hi

AU braucht’s bei meinem AG trotzdem - wenn man Symptome hat, also wirklich AU ist.

Ist man positiv aber ohne Symptome muss man im Homeoffice arbeiten (in der IT zum Glück ja kein Problem)

Deswegen werden bei uns Quarantäne und AU getrennt gesehen. Das Gesundheitsamt schreibt ja nicht AU … und die Teststellen erst recht nicht

Gruß h

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gibt es in deinen Bundesland kein quarantäntgeld dafür?

Hi

das Quarantänegeld gibt es nur, wenn der Arbeitnehmer durch die Quarantäne einen Verdienstausfall hat. Haben sie bei uns aber nicht, weil der Arbeitgeber einfach so weiter bezahlt.
Mal davon abgesehen, dass eben wer zwar in Quarantäne aber symptomlos und damit arbeitsfähig ist, eben auch arbeiten muss …

Der Entschädigungsanspruch nach § 56 Absatz 1 Satz 2 Infektionsschutzgesetz besteht nur, wenn die entschädigungsberechtigte Person aufgrund der Absonderung einen Verdienstausfall erlitten hat. Er setzt also einen Ursachenzusammenhang zwischen Absonderungspflicht und Verdienstausfall voraus.

Gruß h.

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Servus,

wenn ein Quarantänebescheid vorliegt, reicht der in allen Bundesländern grundsätzlich aus; verursacht bei der Personalstelle des Arbeitgebers ein Mehrfaches an Aufwand im Vergleich zur AU-Bescheinigung; unabhängig davon schwebt dieser monatelang in Ungewissheit, ob ihm nicht irgendjemand aus einem bürokratischen Apparat erklärt, es sei ja beim fraglichen Arbeitnehmer ohne weiteres Arbeit oder zumindest Anwesenheit im Haumoffis möglich gewesen.

Deswegen gibt es Arbeitgeber, die nicht gerne davon reden, dass man ja auch den Bescheid vorlegen könnte.

Und es gibt auch noch solche, die nicht gerne mit den gewaltigen Ausfällen von Personal leben wollen und unabhängig von irgendwelchen Erstattungen für Lohnausfälle Infizierte schlicht erst wieder auf das Betriebsgelände lassen, wenn sie einen negativen PCR-Test vorlegen können, auch wenn in den Tagen der abklingenden Infektion der Kranke nicht mehr besonders infektiös ist.

Wo genau das Problem von @BudHill liegt, hab ich zwar nicht verstanden, aber es ist hier im Zusammenhang Arbeit auf jeden Fall nützlich, sich an die vom Arbeitgeber gesetzten Regeln zu halten. Ganz unabhängig von der nicht so besonders starken Aussagekraft von Schnelltests.

Schöne Grüße

MM

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Ja, es hätte mich mal interessiert, ob ein PCR-Test schon früher angeschlagen hätte.

Gruß T

ja hätte er - aber weil PCR teurer und aufwändiger sind, macht man sie halt doch erst, wenn ein Antigen-Test Alarm schlägt … leider hat man bis dahin halt sehr wahrscheinlich schon wieder andere angesteckt…

Bei der aktuellen Variante war im Freundes/Kollegenkreis jetzt häufiger zu hören, dass sie schon gut eine Woche krank waren aber wegen negativem Antigentest trotzdem arbeiten/einkaufen etc. waren - erst als es ihnen schon besser ging schlug der Test endlich an und wurde mit PCR bestätigt :-p

Dann wundern einen die aktuellen Inzidenzen (und das stark ausgedünnte Kollegenumfeld) nicht mehr

Gruß h.

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