Hallo,
folgende hypothetische Frage:
Ein Grundstück liegt innerhalb einer geschlossenen Ortschaft (HAM) an einer Straße. Vorher und nachher sowie gegenüber liegen Felder. Das Grundstück besitzt ein Wohnhaus und einen Gemüsegarten, die beide an die Straße grenzen. Die Straße wurde von der Stadt in der Luxusvariante (Bürgersteig gepflastert, gezeichneter Radweg)ausgebaut (warum auch immer).
Nun haben die Eigentümer bei Schneefall den Schnee vor ihrem Grundstück geräumt, mit dem Erfolg das vor und nach dem geräumten Stück die Gehwege noch mit 30cm Schnee bedeckt sind, gegenüber komplett. Das sieht von aussen aus, wie völlig sinnlos.
Gibt es in NRW Regelungen, wer vor landwirtschaftlichen Flächen in geschlossenen Ortschaften die Gehwege räumen muss?
Danke.
Hallo,
das steht in der Straßenreinigungssatzung (wahrscheinlich der Stadt Hamm
).
Gruß vom
Schnabel
Hallo,
danke für die schnelle Antwort.
Wenn man diese Satzung wörtlich nimmt, müssten die Bauern bei uns
an ihren Feldern hunderte von Metern an Schnee räumen, da die Felder ja durch die Straßen erschlossen werden. Kann mir nicht vorstellen, das dies durchsetzbar oder gewollt ist. Dann hätten ja z.B. Bauern, deren Felder nnerhalb geschlossener Ortschaften liegen einen enormen Nachteil.
Werde mal bei der Stadt fragen (natürlich ohne unsere hiesigen Bauern reinzureiten).
Viele Grüße
Kai
Hallo,
Wenn man diese Satzung wörtlich nimmt,
Auf welchen Passus beziehst Du Dich und wird der eventuell an anderer Stelle noch konkretisiert?
müssten die Bauern bei uns an ihren Feldern hunderte von Metern an Schnee räumen, da die Felder ja durch die Straßen erschlossen werden. Kann mir nicht vorstellen, das dies durchsetzbar oder gewollt ist.
Gut möglich, dass es auch gar nicht so gemeint ist. In der Regel bezieht sich die Winterwartung auf Gehwege. Nun weiß ich nicht, wie das in Hamm ist aber bei uns sind die Felder nicht durch Gehwege erschlossen.
Dann hätten ja z.B. Bauern, deren Felder nnerhalb geschlossener Ortschaften liegen einen enormen Nachteil.
Nö Eigentum verpflichtet. Wer eben ein Feld mitten in der Wohnbebauung hat, müsste damit leben, wenn da Gehwege oder ähnliches dran vorbei führen. Und irgendwo wird es in der Satzung auch eine Straßenliste geben, welche Straßen bzw. wie oft und von wem zu reinigen oder zu räumen sind. Straßen und Wege, die da nicht auftauchen sind dann nicht von der Reinigungs- und Räumpflicht erfasst.
Grüße
Hallo,
liegt das Feld tatsächlich innerhalb einer **geschlossenen Ortslage**? Außerdem muss die Straße dazu einer der in der Satzung angegebenen Reinigugsklasse definiert sein. Ein Feld innerhalb einer geschlossener Ortschaft ist kein enormer Nachteil, sondern ein potentielles Neubaugebiet
…
Gruß vom
Schnabel