Schnittpflicht von Bäumen mit Überhang

Hallo Leute,
Ich muss mich kurz halten, da ich grade schon angehalten werde, meine Frage nicht in der Ich- oder Du-Form zu stellen.

Wie ist es, wenn der Nachbar ein neues Haus auf sein Grundstück baut, obgleich er weiß, dass auf dem benachbarten Grundstück einige Bäume stehen, die in sehr großer Höhe auf sein Grundstück ragen. Diese besagten Äste stellen für ihn keine Gefahr da, da sie „über Kopfhöhe“ wachsen. Auch kommen diese Äste nicht in Berührung mit des Nachbars Haus. Lediglich die Einnahmen über die Photovoltaik wird geschmälert, was er aber wusste, da die Bäum schon vor dem Bau seines neuen Hauses dieses Ausmaß hatten. Ist der Eigentümer der Bäume nun verpflichtet diese zu schneiden, muss der betroffene Nachbar dies selbstständig tun, oder ist er dazu gar nicht befähigt?

Es ist ganz schön schwer eine Frage abstrakt und hypothetisch zu stellen, aber ich hoffe, ihr könnt damit was anfangen und mir helfen.

Vielen Dank schon mal im Vorraus für eure Mühe!

Hallo!

Das regeln die § 903 - 924 und 1004 des BGB und praxisnäher das Nachbarrechtsgesetz des jeweiligen Bundeslandes.

Hier wäre anzunehmen,der neue Nachbar kann rechtlich nichts mehr gegen die hohen und vermutlich zu dicht an Grenze gepflanzten Bäume unternehmen wegen Verjährung.

Der Rückschnitt des Überhangs ist davon aber nicht betroffen. Der kann verlangt werden.

Und zwar immer erst den Nachbarn auffordern, erst bei Ablehnung Selbstvornahme bzw. Gärtner beauftragen. Kosten muss der Baumbesitzer tragen.

Das gilt grundsätzlich.  Es kann aber ein „nichtstörender“ Überhang geduldet werden müssen, der die Nutzung des Grundstück nur unwesentlich einschränkt.

MfG
duck313

Möglicherweise verhindert auch die örtliche Baumschutzsatzung, dass die Bäume in größerem Umfang beschnitten werden können.

Gruß florestino