Hallo.
Ein guter Freund von mir hat sich auf einer Baustelle (ist als Mithelfer registriert) beim zusägen von Styropordämmplatten an der Kreissäge den Daumennagel zerschnitten (soll jetzt ein künstlicher eingesetzt werden) und ein wenig den Zeigefinger verletzt (zum Glück keine Nerven beschädigt).
Nun interessiert mich es mal, wie man sich am besten als Geschädigter und als Hausbauer verhält?
Hi!
Normalerweise meldet sich die BG beim Bauherren mit einem hübschen Formular, in dem der Bauherr die möglichen Helfer für Eigenleistungen aufführt. (Nicht gewerbsmässige Tätigkeiten von Privatpersonen)
Wenn der Mithelfer bei der Berufsgenossenschaft Bau als solcher angemeldet wurde, ist dieser Arbeitsunfall zu melden.
Gruß,
Stephan
Nun interessiert mich es mal, wie man sich am besten als
Geschädigter und als Hausbauer verhält?
Wenn dieser Bau bei der Bau-BG angemeldet ist, was Du weiter oben schreibst, würde ich mich sofort mit der BG in Verbindung setzen, denn es handelt sich um einen versicherten Unfall.
Hallo!
Ein guter Freund von mir hat sich auf einer Baustelle (ist als
Mithelfer registriert)…
„Als Helfer registriert“ soll vermutlich heißen, die Baumaßnahme ist der Bau-BG bekannt, es werden Stundenaufzeichnungen für den Helfer geführt und Beiträge an die BG gezahlt.
In solchem Fall ist eine Meldung an die BG fällig und dem behandelnden Arzt muß gesagt werden, daß es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Dann bezahlt die BG die gesamte Behandlung.
Darüber hinaus muß der Bauherr damit rechnen, daß sich ein Mensch von der BG die Baustelle ansieht und natürlich auch, ob die Säge, an der der Unfall passierte, aktuellen Sicherheitsbestimmungen genügt. Als Folge wird ein Mängelbericht erstellt, bei akuten und wirklich gefährlichen Mängeln die Baustelle stillgelegt und bei eher verzeihlichen Sünden und Kleinkram wird eine Frist gesetzt, bis zu deren Ablauf die Mängel abgestellt sein müssen.
Klapprige Leitern, an denen Sprossen fehlen, undurchsichtig lackierte Holzleitern vom Urgroßvater, fehlende Absturzsicherungen, fragwürdige E-Werkzeuge, geflickte Kabel, defekte Stecker, unsachgemäß gebaute Gerüste, Stolperfallen, Chaos, Hämmer mit losen Stielen, ein fehlender oder uralter Verbandkasten - das ist eine kleine Auswahl der Sachen, die man sich grundsätzlich nicht antun sollte und allemal vermeiden sollte, wenn man mit dem Besuch eines BG-Menschen zu rechnen hat.
Gruß
Wolfgang
Hallo!
Ein guter Freund von mir hat sich auf einer Baustelle (ist als
Mithelfer registriert)…„Als Helfer registriert“ soll vermutlich heißen, die
Baumaßnahme ist der Bau-BG bekannt, es werden
Stundenaufzeichnungen für den Helfer geführt und Beiträge an
die BG gezahlt.In solchem Fall ist eine Meldung an die BG fällig und dem
behandelnden Arzt muß gesagt werden, daß es sich um einen
Arbeitsunfall handelt. Dann bezahlt die BG die gesamte
Behandlung.
…
Gruß
Wolfgang
Danke für die schnelle Antwort. Werde die Tipps nachher mal weitergeben.
Ne kleine Frage dann noch: Wenn jetzt jemand nicht vom Bauherren bei der BG gemeldet ist und dieser verletzt sich nun auf dessen Bau, was passiert dann? Ist dies als normaler Unfall zu handhaben?
Hallo!
Ne kleine Frage dann noch: Wenn jetzt jemand nicht vom
Bauherren bei der BG gemeldet ist und dieser verletzt sich nun
auf dessen Bau, was passiert dann? Ist dies als normaler
Unfall zu handhaben?
Es handelt sich in jedem Fall um einen Arbeitsunfall. Die Meldung von Baumaßnahmen an die BG ist dem Bauherrn nicht freigestellt, er muß die BG informieren. Die beschäftigten Personen und die gearbeiteten Stunden werden der BG im nachhinein jährlich oder am Ende der Baumaßnahme gemeldet.
Die BG von einer Baumaßnahme nicht zu informieren, ist zwar verbreitet üblich, weil die Unfallversicherung mit Kosten verbunden ist, die sich heftig läppern können, aber empfehlenswert ist das Unterlassen der Meldung nicht. Empfindliche Bußgelder drohen. Man sollte nicht unterschätzen, wie viele Tippgeber herumlaufen. Ein von Baumaßnahmen genervter, lieber Nachbar reicht schon. Außerdem hätte der Bauherr ein richtiges Problem, wenn sich auf der Schwarz-Baustelle ein schwerer Unfall ereignet.
Bei Baumaßnahmen, denen eine Baugenehmigung voraus geht, weiß die Bau-BG ohnehin, daß etwas läuft und schickt eine Fragebogen.
Gruß
Wolfgang