hallo missmami,
gleich vorab: ich kann dir keine rechtliche auskunft geben, da ich keine juristin bin.
zunächst muss ich auch sagen, dass ich nicht ganz genau weiß, was du eigentlich wissen willst. was kann ich tun, ist etwas unkonkret… auch bezogen auf schwangerschaft ist jetzt nichts drin. im büro ist das mit dem mutterschutzgesetz auch so ne sache, da es i. d. r. nix schweres zu heben und keine giftigen stoffe etc. gibt. es steht auch nirgendwo geregelt, wie man dir persönlich zu begegnen hat, wenn du schwanger bist.
was du schilderst, klingt nicht schön. ein paar punkte kann ich aufgreifen, ansonsten habe ich zu wenig einblick in deinen arbeitsplatz. ich gehe davon aus, dass bisher alles ok war dort und ihr ein team, das miteinander klar kam.
offensichtlich hast du das gefühl, seitdem du „gestanden“ hast, dass du schwanger bist, läuft einiges nicht mehr rund in deiner abteilung.
dein chef hat im prinzip recht, wenn er sagt, das müsse intern geklärt werden. ich weiß nicht, wer bei euch die schichtpläne erstellt, aber man kann von demjenigen erwarten, dass diese zumindest mal für eine woche aufgestellt und nicht ständig umgeschmissen werden. das müsste auch deinem chef und dem betriebsrat einleuchten, ist aber nicht gesetzlich fundiert, sondern common sense der firma.
wenn ein gespräch unter kollegen nichts gebracht hat, solltest du darum bitten, erneut eines anzuberaumen, bei dem auch der chef dabei ist. ich gehe davon aus, dass es sich bei „chef“ um einen abteilungsleiter handelt. bis dahin solltest du systematisch vorgehen und all das, was du als schikane empfindest, mit fakten unterlegen und zusammentragen. sollte das auch wieder nach hinten losgehen, ebenfalls dokumentieren und zum höheren chef gehen.
allerdings ist „blöde aufgaben“ ist sehr subjektiv. hier kannst du einzig und allein auf deine stellenbeschreibung zurückgreifen und diese aufgaben einfordern.
es sollte dein gutes recht sein, eine gewisse planbarkeit in deinem arbeitsalltag zu erhalten. ich kenne eure schichten nicht, hier ist aber einzig und allein wichtig, dass genügend erholungszeit zwischen den schichten liegt. aber auch hier kommt es auf die innerbetrieblichen verträge an. grundsätzlich bist du durch schwangerschaft meines wissens nach nicht vom schichten befreit. nur nachtschicht (nach 20 und vor 6 uhr) ist verboten bzw. bedarf einer einwilligung der schwangeren.
was die überstunden angeht, kann ich nur auch sagen, dafür habe ich zu wenig einblick. grundsätzlich richtet sich das nach internen regelungen. da müsste aber klar sein, ob die mit dem gehalt abgegolten sind oder extra vergütet werden.
muschg §8 sagt: maximale arbeitszeit pro tag ist 8,5 std. und 14-tägig 90 stunden.
link zum mutterschutzgesetz:
http://www.geburtstermin.de/mutterschutzgesetz.html
hoffe, dir hiermit ein wenig weitergeholfen zu haben.
grüße
-nadine-