Heute haben wir unsere Nebenkostenabrechnung von 2010 erhalten. ( Alte Wohnung/ sind 2011 umgezogen ).
Sonst die ganzen Jahre haben wir knapp 200,- EURO von unserem Vermieter zurück erstattet bekommen. Nun sollen wir 193,-EURO nachbezahlen.
Das ist eine mächtige differenz zu den Vorjahren!
In der Nebenkostenabrechnung ist mir aufgefallen, dass jetzt zwei neue Positionen mit eingerechnet wurden.
Gartenpflege. Meine Frage: Sollte der Vermieter, den Mieter, nicht sofort drüber in kenntniss setzen, wenn ein Mehrkostenaufwand hinzukommt ? (Diesen wurde nicht gemacht, Gartenpflege wurde das letzte Jahr zwar von einer Firma übernommen, aber keiner der Mieter ( 8Parteien Haus) wurde darüber informiert) ! Darf er das als Nachzahlung einfach so aufführen ?
Vielleicht kennt ja einer so einen Fall, oder kennt sich rechtlich damit aus. Wäre super nett wenn mir jemand helfen könnte.
Das kommt ganz darauf an.
Also die
1.Postition „Gartenpflege“ ist grundsätzlich eine Betriebskostenart, welche im Katalog der Betriebskostenverordnung auf geführt ist.
Zur 2ten Postition kann ich nichts sagen, da sie diese nicht nennen.
Grundsätzlich kann ein Vermieter also zumindest Position 1 abrechenen.
Zur Frage der Information: Grundsätzlich gibt es keine Informationspflicht des Vermieters über neu hinzugekommende Positionen.
Jetzt kommt es auf den Mietvertrag an.
Sollte dort festgelegt sein, dass der Vermieter weitere Postionen hinzufügen darf oder weitgefasste Begriffe (die Gartenpflege umfassen) geschrieben stehen, dann wäre eine solche Abrechnung korrekt.
neben der Miet werden Betriebskosten, gemäß §2 Betriebskostenverordnung umgelegt und in Form Vorrauszahlung mit jährlicher Abrechnung vom Mieter erhoben. Die von dieser Vorrauszahlung erfassten Betriebskosten sind in der Anlage Betriebskostenaufstellung erhalten, welche wesentlicher Vertragsbestandteil ist. Der Vermieter ist berechtigt, während des laufenden Mietverhältnisses die Versorgung mit Heizung und Warmwasser auf eigenständig gewerbliche Wärme und Wasserlieferung durch ein Versorgungsunternehmen nach Nr.4c und Nr.5b der Betriebskostenverordnung einseitig umzustellen und die entsprechenden Kosten in vollem Umfang umzulegen.
Im Mietvertrag ist dieses sehr kompleziert geschrieben doch ein Aussage ist vielleicht sehr gut.
Unter dem Punkt: Der Mieter ist berechtigt, folgende Einrichtungen nach Maßgabe der Hausordnung mitzubenutzen: a) Waschküche b) Trockenbodenplatz c)Abstellraum d) Garten e) Spielplatz. Vertraglich sind nur die Positionen A) Waschküche und b) Trockenbodenplatz angekreutzt!
Laut Vertrag darf ich den Garten „nicht“ mit benutzen!
Haben dort 2 Jahre gewohnt, unser Vermieter hat bis dahin immer selbst den Garten gemacht. Nun aus Altersgründen hat er letztes Jahr eine Firma kommen lassen und will uns dieses jetzt in Rechnung stellen.
Sorry 2ten Punkt hatte ich vergessen zu schreiben (vor lauter frust)!
Zahlt ein Mieter eine Gebäude-Versicherung???!! Das kommt auch dieses J
Vorrauszahlung erfassten Betriebskosten sind in der Anlage
Betriebskostenaufstellung erhalten, welche wesentlicher
Vertragsbestandteil ist.
Wahrscheinlich werden daher auch die beiden Punkte in der Anlage „Betreibskostenaufstellung“ enthalten sein.
Sollte dies der Fall sein, so ist m.M. nach die Abrechnung korrekt.
Ich empfehle aber den Vertrag mal von einer Institution wie dem Mieterschutzbund oder ähnlichem Überprüfen zulassen.
Der Vermieter ist berechtigt, während
des laufenden Mietverhältnisses die Versorgung mit Heizung und
Warmwasser auf eigenständig gewerbliche Wärme und
Wasserlieferung durch ein Versorgungsunternehmen nach Nr.4c
und Nr.5b der Betriebskostenverordnung einseitig umzustellen
und die entsprechenden Kosten in vollem Umfang umzulegen.
Im Mietvertrag ist dieses sehr kompleziert geschrieben doch
ein Aussage ist vielleicht sehr gut.
Dieser Passus sagt eigentlich nur aus, dass der Vermieter die Energieversorger ohne Benachrichtigung wechseln darf.
Zahlt ein Mieter eine Gebäude-Versicherung???!! Das kommt auch
dieses J
für welchen Zeitraum ist die Nebenkostenabrechnung ausgestellt, wann seid ihr umgezogen? Bedekt bitte, dass der letzte Winter sehr lang und kalt war, und die Energiekosten extrem hoch. Die geschilderte Steigerung ist ziemlich im Bereich des Normalen. Komisch, dass alle sich ùber die hohen Rechnungen wundern und nicht selbsttätig die Nebenkostenpauschalen erhöhen, damit der Schock nicht so groß ist.
Wer hat denn den Garten vorher gepflegt? Wenn der Vermieter das über Jahr und Tag kostenlos erledigt hat, deid froh! Vielleicht ist er jetz in einme Alter, in dem er es nicht mehr kann… Das mutmaße ich einmal, da dieser Fall sehr häufig ist. Aber er hätte Bescheid geben können - nicht müssen!
Meine Meinung nach, der Vermietersollte sollte zuerst an Mieter wenden, und schriftlich über Miterhöhung durch … informieren. Am besten an Mieterbund bzw Mieterverband wenden, die wißen was zu tun ist. Viel erfolg
Hallo, Grundsätzlich sind die Kostenarten die im Mietvertrag vereinbart sind auch umlagefähig. Der Vermieter hätte Ihnen die Kosten in der Vergangenheit dann schon in Rechnung stellen können. Sie hatten bisher Glück gehabt. Der damit erfolgte Kostenanstieg, muss nicht vorher angekündigt werden. Nur in der Abrechnung hätte wenigstens ein Begründung stehen müssen, war nun die Umlage erfolgt.
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