Schöffe als Rechtsberater?

Hallo,

laut

http://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6ffe#Ehrenamtli…

dürfen Schöffen laut Rechtsdienstleistungsgesetz als Bevollmächtigte vor Gericht auftreten.

Die dort zitierten Gesetze bringen mir nicht wirklich eine Antwort.

Heißt das z.B., dass ein Schöffe als Prozessbevollmächtigter in einem Zivilprozess vor einem Amtsgericht auftreten darf?

Gruß

S.J.

Wenn man sich die bei Wikipedia zitierten Vorschriften ansieht, wird deutlich, dass keine besondere Erlaubnis für die Prozessbevollmächtigung gemeint ist, sondern dass nur klargestellt wird, dass Richter - und damit eben auch Schöffen -, wenn sie überhaupt jemanden vertreten dürfen, dies nicht vor dem Spruchkörper dürfen, dem sie angehören. Eine andere Regelung würde innerhalb der Prozessordnungen vielleicht auch nicht viel Sinn ergeben.

Das Rechtsdienstleistungsgesetz kennt weder den Begriff ehrenamtlicher Richter noch Schöffe noch Laienrichter.

Nach dem Wortlaut und der ratio der Normen gehe ich davon aus, dass ein Schöffe nicht mehr als alle anderen auch berechtigt ist, jemanden vor Gericht zu vetreten, sondern - im Gegenteil - sogar ein kleines Stück weit weniger.

Hallo zusammen,

so ist es: Überall da, wo kein Anwaltszwang herrscht, kann man sich recht beliebig vertreten lassen. Nur eben ausgerechnet nicht von Leuten, die dadurch in einen Konflikt mit anderen von ihnen wahrzunehmenden Aufgaben kommen würden.

Gruß vom Wiz

Danke und *
Hallo,

kam mir gleich komisch vor. Ich versteh auch nicht warum das bei Wikipedia überhaupt so erwähnt wurde.

Vielen Dank

Gruß

S.J.