Schöffe Österreich

Servus, Rechtskundige:smile:

im österreichischen Geschworenen- und Schöffengesetz von 1990 heißt es unter § 2

Vom Amt einer beziehungsweise eines Geschworenen oder einer Schöffin beziehungsweise eines Schöffen sind Personen ausgeschlossen,
1. die infolge ihres körperlichen oder geistigen Zustandes die Pflichten des Amtes nicht erfüllen können,
[…]

Fällt darunter auch Schwerhörigkeit (nicht Gehörlosigkeit!)?
Bzw. kann man im Zuge der „allgemeinen Bürgerpflicht“ (§1) auch „gezwungen“ werden, ein Hörgerät zu benutzen?

Dank und Gruß aus Wien, jenny

Hallo!

Weiß ich jetzt eigentlich auch nicht, ich kann mir aber nicht vorstellen, dass man jemanden zum Tragen eines Hörgerätes zwingen kann. Wenn jemand so schlecht hört, dass er der Verhandlung nicht mehr folgen kann, wird er als Schöffe nicht mehr tauglich sein.

Glaube nicht, dass das in der Praxis ein großes Problem ist

Gruß
Tom

Dank dir, Tom:smile: owT
lgj.