Servus, Rechtskundige:smile:
im österreichischen Geschworenen- und Schöffengesetz von 1990 heißt es unter § 2
Vom Amt einer beziehungsweise eines Geschworenen oder einer Schöffin beziehungsweise eines Schöffen sind Personen ausgeschlossen,
1. die infolge ihres körperlichen oder geistigen Zustandes die Pflichten des Amtes nicht erfüllen können,
[…]
Fällt darunter auch Schwerhörigkeit (nicht Gehörlosigkeit!)?
Bzw. kann man im Zuge der „allgemeinen Bürgerpflicht“ (§1) auch „gezwungen“ werden, ein Hörgerät zu benutzen?
Dank und Gruß aus Wien, jenny