Hallo an Alle
Ich bin zum Schöffen beim Langericht bestimmt worden. Meine erste Verhandung ist vor der großen Strafkammer.
Kann mir jemand erklären, um welche Art von Strafsachen es sich handeln könnte und für welchen Strafrahmen die grosse Strafkammer zustädigig ist?
Im Archiv finde ich dazu keine schlüssigen Antworten, nur wie die große Strafkammer besetzt ist.
Vielen Dank im voraus
Grüsse
Schnuckel
Na na, nicht so bescheiden!
Du verhandelst nicht „vor“ der Großen Strafkammer, sondern die anderen verhandeln vor ihr, und du bist ihr Bestandteil! 
http://dejure.org/gesetze/GVG/74.html
Die Große Strafkammer ist für erstinstanzliche Sachen zuständig, wenn eine Strafe von mehr als vier Jahren Freiheitsstrafe erwartet wird. Außerdem ist sie in den Fällen des Abs. 2 immer zuständig und heißt dann „Schwurgericht“ (ist aber trotzdem die Große Strafkammer).
Levay
Hallo Levay
Vielen Dank für deine Antwort. Ich hatte anderes gefunden…Strafrahmen zwischen 2 und 4 Jahre
Na, da steht mir ja was bevor…
Liebe Grüsse
Schnuckel
Vielen Dank für deine Antwort. Ich hatte anderes
gefunden…Strafrahmen zwischen 2 und 4 Jahre
Nein, aber ich habe eine Ahnung, wie du darauf kommst: Bei dieser Straferwartung ist das sog. Schöffengericht zuständig, und du hast das vermutlich auf dich bezogen. Schöffengericht heißt aber nur das Gericht am Amtsgericht, das aus einem, max. zwei Berufsrichtern und zwei Laienrichtern besteht.
Levay
Hallo,
Na, da steht mir ja was bevor…
Na, das würde ich nicht so sehen. Dir steht nichts bevor… den Leuten, die VOR dir stehen, denen steht was bevor… 
Gruss
Iru
Hallo Irubis
Lach, schon klar, aber was ich mir da anhören muss…
kann unangenehm werden
Grüsse
Schnuckel
Hallo Levay
Ja, das scheine ich verwechselt zu haben, obwohl mir schon klar war, dass das Landgericht eine Instanz über dem Amtsgericht ist und ich bin definitiv beim Landgericht.
Na, mal sehen wie es wird
Dir nochmal danke für deine Auskunft
Liebe Grüsse
Schnuckel