Schöffengericht

Hallo,

kann mir jemand mitteilen, unter welchen Voraussetzungen in Deutschland ein Schöffengericht zusammenkommt?

Viele Grüße,

Matthias

Hallo Matthias,

das Schöffengericht ist für die Verhandlung und Entscheidung der zur Zuständigkeit der Amtsgerichte gehörenden Strafsachen, soweit nicht der Strafrichter entscheidet, zuständig. Also für Vergehen und weniger schwere Verbrechen. Es besteht aus dem Richter beim Amtsgericht als Vorsitzenden und zwei Schöffen.

Siehe auch "Was sie über das ehrenamtliche Richteramt wissen sollten: "http://php.buergercenter.nrw.de/lettershop/download/…

Grüße

Diana