Hallo thegodfather89,
grundsätzlich halte ich es für konstruktiv, mit möglichst offenen Karten zu spielen und Rückfragen zu beantworten. Andererseits - wenn dein Vater schon jetzt anfängt, mit einem Anwalt Drohkulissen aufzubauen (denn anders kann ich das Engagement eines Anwalts auf dieser Ebene nicht interpretieren), solltest du dich hier eher zurück halten. Du bist meines Erachtens nicht dem Anwalt deines Vaters Rechenschaft pflichtig, sondern dem Bafög-Amt.
Um Bafög-berechtigt zu sein gelten grob gesprochen drei Bedingungen:
- Du hast während des Studiums Einkünfte Die Prüfung der ganzen Dinge obliegt aber dem Bafög-Amt.
Das heißt für dich, dass du einen Antrag auf Bafög stellst und für dich persönlich alle Angaben machst zu deinem Vermögen machst. Dann wird das Bafög-Amt von dir Nachweise zum Einkommen deiner Mutter und deines Vaters verlangen.
nun habe ich mein Vater auch angeschrieben und gebeten das Formular für Einkünfte auszufüllen und mir zu zusenden.
Wenn dein Vater nicht möchte, dass du über seine genauen Einkommensverhältnisse Bescheid weißt, kann er das Formblatt auch direkt an das Bafög-Amt schicken. (macht nur mittelmäßig Sinn, weil die Gesamtsummen auf dem Bafög-Bescheid, den du am Ende erhältst, sowieso ausgewiesen sind, aber ich würde das an deiner Stelle deinem Vater trotzdem vorschlagen.)
Den Brief solltest du per Einschreiben mit Rückschein schicken und eine Frist (sagen wir 14 Tage) setzen. Nicht, um deinen Vater unter Druck zu setzen, sondern damit du beim Bafög-Amt zeigen kannst, dass du alles versucht hast, um die Information von deinem Vater zu erhalten.
Weigert sich dein Vater dann immer noch, dem nachzukommen, greift für dich eine ungemein praktische Regelung: Eltern sind zur Mitwirkung bei der Ermittelung des Bafög-Anspruchs verpflichtet. (Das weiß der Anwalt deines Vaters übringes auch ganz genau…) Verweigern sie die Mitwirkung, können sie sich ordentlich Ärger einhandeln - bis hin zu einem Bußgeldverfahren.
Für dich ist dabei wichtig: Kommt das Amt zu dem Ergebnis, dass du selbst deine Ausbildung nicht finanzieren kannst, dein Vater aber die Auskunft verweigert, geht das Amt mit dem Bafög in Vorleistung. Das heißt, du bekommst Bafög, und das Amt setzt sich mit deinem Vater auseinander, um zu prüfen, ob er dem Amt das „vorgeschossene“ Geld zurückzahlen muss.
Das finde ich persönlich eine sehr gute Regelung, weil sie dich davor bewahrt, einen Rechtsstreit mit deinem Vater zu führen, und dein Studium sich dadurch nicht verzögert.
Also:
- Setze deinem Vater schriftlich (per Einschreiben) eine Frist von 14 Tagen, seiner Auskunftspflicht gegenüber dem Bafög-Amt nachzukommen.
- Hält er diese Frist nicht ein, gehst du mit dem Schriftverkehr und Formblatt 8 (Antrag auf Vorausleistung) zum Bafög-Amt. Am besten vereinbarst du vorher einen Termin und lässt dich dort auch noch einmal zum Thema Vorausleistung beraten. Und: Lass dich von den Jungs nicht abwimmeln - wenn du dein Studium selbst nicht finanzieren kannst, hast du einen Rechtsanspruch auf elterliche oder staatliche Unterstützung.
Eine Anmerkung noch: Bafög-Erstanträge dauern gern schon mal etwas länger
Anträge in Kombination mit Vorausleistung sowieso
Stell dich also schon mal darauf ein, dass du die ersten Monate irgendwie überbrücken musst…
Wünsche dir trotzdem viel Erfolg bei deinem Antrag.
Viele Grüße
tinastar