Schönen Guten Abend erstmal.Folgendes

… Problem:
Ich habe mein Abitur gemacht und danach ein Ausbildung gemacht und will nun ein Studium danach aufnehmen. da ich nicht die finanziellen Möglichkeiten habe um dies alleine zu stemmen muss ich BAföG beantragen.
nun habe ich mein Vater auch angeschrieben und gebeten das Formular für Einkünfte auszufüllen und mir zu zusenden. Dieser hat sich jedoch einen Anwalt genommen der mich jetzt auffordert den Grund des Antrages zu nennen und meine derzeitigen Einkünfte offen zu legen.
Nun ist meine Frage ob ich dieses tun muss und wenn nicht wie ich weiter verfahren soll:

Danke im Voraus

hi,

je nachdem, wie die Beziehung zu Ihrem Vater ist, lohnt es sich höflich darauf einzugehen und die gewünschten Unterlagen einzureichen.
Doch welchen Grund soll es noch geben einen Befög-Antrag zu stellen, als die Aufnahme eines Studiums? Das scheint evtl. ein erfolgloser Weg zu sein.
Sollte er zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden, erfährt er Ihre Einkommenssituation in jedem Fall. Dazu senden Sie ihm dann den BaföG Bescheid mit der Ausfschlüsselung, wieviel Sie verdienen, und wieviel Ihnen von ihm an Unterhalt zu steht.
ZUm Ausfüllen dieser Elternerklärung ist er gesetzlich verpflichtet. Er geht damit noch keinerlei Verpflichtungen ein.

Alternative wäre zum Bafög-Amt der Ausbildungsstelle zu gehen, und sich nach der Möglichkeit eines elternunabhängigen Bezuges zu erkundigen. Nach Ihren Schilderungen jedoch eher unwahrscheinlich.

Es bleibt noch der letzte Weg, beim Bafög-Amt einen Antrag auf Vorauszahlung zu stellen.
Sie treten damit Ihre eventuellen Unterhaltsansprüche an das Bundesland ab. Dieses (das Bafög-Amt) geht dann gegen Ihren Vater vor, und verlangt entsprechende Nachweise und dann eventuell auch Zahlungen direkt ans Amt.

So weit die Optionen, die ich sehe.
Gruß
Dan

Hallo thegodfather89,

grundsätzlich halte ich es für konstruktiv, mit möglichst offenen Karten zu spielen und Rückfragen zu beantworten. Andererseits - wenn dein Vater schon jetzt anfängt, mit einem Anwalt Drohkulissen aufzubauen (denn anders kann ich das Engagement eines Anwalts auf dieser Ebene nicht interpretieren), solltest du dich hier eher zurück halten. Du bist meines Erachtens nicht dem Anwalt deines Vaters Rechenschaft pflichtig, sondern dem Bafög-Amt.

Um Bafög-berechtigt zu sein gelten grob gesprochen drei Bedingungen:

  1. Du hast während des Studiums Einkünfte Die Prüfung der ganzen Dinge obliegt aber dem Bafög-Amt.

Das heißt für dich, dass du einen Antrag auf Bafög stellst und für dich persönlich alle Angaben machst zu deinem Vermögen machst. Dann wird das Bafög-Amt von dir Nachweise zum Einkommen deiner Mutter und deines Vaters verlangen.

nun habe ich mein Vater auch angeschrieben und gebeten das Formular für Einkünfte auszufüllen und mir zu zusenden.

Wenn dein Vater nicht möchte, dass du über seine genauen Einkommensverhältnisse Bescheid weißt, kann er das Formblatt auch direkt an das Bafög-Amt schicken. (macht nur mittelmäßig Sinn, weil die Gesamtsummen auf dem Bafög-Bescheid, den du am Ende erhältst, sowieso ausgewiesen sind, aber ich würde das an deiner Stelle deinem Vater trotzdem vorschlagen.)

Den Brief solltest du per Einschreiben mit Rückschein schicken und eine Frist (sagen wir 14 Tage) setzen. Nicht, um deinen Vater unter Druck zu setzen, sondern damit du beim Bafög-Amt zeigen kannst, dass du alles versucht hast, um die Information von deinem Vater zu erhalten.

Weigert sich dein Vater dann immer noch, dem nachzukommen, greift für dich eine ungemein praktische Regelung: Eltern sind zur Mitwirkung bei der Ermittelung des Bafög-Anspruchs verpflichtet. (Das weiß der Anwalt deines Vaters übringes auch ganz genau…) Verweigern sie die Mitwirkung, können sie sich ordentlich Ärger einhandeln - bis hin zu einem Bußgeldverfahren.

Für dich ist dabei wichtig: Kommt das Amt zu dem Ergebnis, dass du selbst deine Ausbildung nicht finanzieren kannst, dein Vater aber die Auskunft verweigert, geht das Amt mit dem Bafög in Vorleistung. Das heißt, du bekommst Bafög, und das Amt setzt sich mit deinem Vater auseinander, um zu prüfen, ob er dem Amt das „vorgeschossene“ Geld zurückzahlen muss.

Das finde ich persönlich eine sehr gute Regelung, weil sie dich davor bewahrt, einen Rechtsstreit mit deinem Vater zu führen, und dein Studium sich dadurch nicht verzögert.

Also:

  1. Setze deinem Vater schriftlich (per Einschreiben) eine Frist von 14 Tagen, seiner Auskunftspflicht gegenüber dem Bafög-Amt nachzukommen.
  2. Hält er diese Frist nicht ein, gehst du mit dem Schriftverkehr und Formblatt 8 (Antrag auf Vorausleistung) zum Bafög-Amt. Am besten vereinbarst du vorher einen Termin und lässt dich dort auch noch einmal zum Thema Vorausleistung beraten. Und: Lass dich von den Jungs nicht abwimmeln - wenn du dein Studium selbst nicht finanzieren kannst, hast du einen Rechtsanspruch auf elterliche oder staatliche Unterstützung.

Eine Anmerkung noch: Bafög-Erstanträge dauern gern schon mal etwas länger :frowning: Anträge in Kombination mit Vorausleistung sowieso :frowning: Stell dich also schon mal darauf ein, dass du die ersten Monate irgendwie überbrücken musst…

Wünsche dir trotzdem viel Erfolg bei deinem Antrag.
Viele Grüße
tinastar

Na, das ist aber nicht sehr freundlich von Deinem Vater. Also: Wenn Dein Vater Dir gegenüber unterhaltspflichtig ist, muss ER Angaben zu seinen Einkünften machen. Verpflichtet bist Du, denke ich, nicht, Deinem Vater gegenüber mitzuteilen, welche Einkünfte Du hast, aber unter Umständen ist er eher bereit, seiner Auskunftspflicht Folge zu leisten, wenn Du seinem Anwalt schreibst, wie es um Deine Einkünfte steht. Verweisen würde ich auf jeden Fall darauf, dass letztlich das Bafög-Amt entscheidet, ob und in welcher Höhe Du Bafög erhältst.

Viel Glück!

figuralis

Hallo ,

nein, das musst du nicht - mach das auch bloß nicht. Es ist offensichtlich , dass dein Vater sich vor seinen Verpflichtungen drücken will.
Deine Einkünfte gehen ihn gar nicht an.

Mach folgendes: 1. reagier nicht auf deinen Vater.

  1. Stell einen Antrag auf Vorausleistung. Dafür gibt es ein Formblatt. Darauf erklärst du, dass dein Vater die Auskünfte über sein Einkommen verweigert. Dann wird das BAFög-Amt ausgehend vom Einkommen deiner Mutter , dir BAfög bezahlen. Dann holt sich das BAfög-Amt die Einkommensangaben direkt bei deinem Vater. Müsste dein Vater dir Unterhalt bezahlen, so holt sich das Amt dieses Geld direkt, im Zweifelsfalle per Gericht, bei ihm wieder.

Dies Verfahren ist extra für Studierende wie dich gemacht, damit ihr in Ruhe studieren könnt, ohne sich mit den Eltern rumzuärgern oder gar verklagen zu müssen, was Jahre dauern kann.

Wenn du noch Fragen hast - nur zu !

liebe Grüße

Stefanie

Würde ich persönlich ignorieren und beim Amt die Situation darlegen, danach dann vermutlich dann einen Antrag auf Vorausleistung stellen. Ob das rechtlich so der beste Weg ist, weiß ich nicht, aber auf solche Anwaltschreiben würde ich grundsätzlich nicht eingehen.