Schönen guten Abend!

Ist es möglich einen … Mietvertrag zukündigen,auch wenn man eine Wohnfrist, handschriftlich, mindestens von einem jahr hat?

Viel herzlichen Dank für Ihre Auskunft.

Genau geantwortet, jeden Vertrag kann man jederzeit kündigen. Frage ist halt, ob die Kündigung rechtswirksam ist uns der andere Vertragspartner sie akzeptiert. Wenn eine Dauer von mind. 1 Jahr handschrifftlich verabredet ist, scheint es eine invidualvereinbarung zu sein und die dürfte nicht zu kippen sein.

Ein Mietvertag kann unter Einhaltung einer vereinbarten oder gestzlich geregelten Kündigungfrist gekündigt werden. Ein solches Recht kann alledings im gegenseitigen Einvernehmen für die Dauer von bis zu max. 4 Jahren verzichtet werden; dann muß man sich auch daran halten.

Hi. Wohnfrist, du meinst sicher einen beiderseitigen Kündigungsverzicht?