Hallo Leser!
Die Frage lautet: Ist diese Passage aus einem Mietvertrag nichtig oder nicht?
„§ 19 Sonstige Vereinbarungen
Der Mieter übernimmt die Wohnung im renovierten Zustand. Er verpflichtet sich, bei Beendigung des Mietverhaeltnisses die Wohnung im fachgerecht renovierten Zustand and den Vermieter herauszugeben.“
Hier noch einige Anmerkungen:
Sonst sind im Mietvertrag nur die gesetzlichen Friste von 3 bzw. 5 Jahren für Schönheitsreperaturen vereinbart.
Die Mietzeit betrug 1 Jahr und 4 Monate
Hat da jemand eine Meinung (evtl. mit Begründung) ???
Schon mal Dank fürs Grübeln