Schönheitsbehandlung ohne Erfolg!

Liebe Experten, mich interessiert eine Frage schon seit längerem:

Angenommen eine Frau geht zu einem Beauty-Salon der mit neuartigen und erprobten Mitteln eine Reduktion von Bauchumfang anbietet.
Nach mehreren Sitzungen merkt die Frau aber keine Besserung bzw nur minimalste Reduktin des Umfanges von ca 1cm.
Muss die Kundin nun die an ihr erbrachten Behandlungen zahlen oder nicht? Und wie ist die Lage wenn es gar keinen schriftlichen Vertrag gibt?
Beste Grüße und Dnake im Voraus für die Antworten
Mark

Wäre schön,wenn alle Versprechen die durch Werbung etc. gemacht werden,auch eintreffen würden.Tägtäglich werden den Verbrauchern unsichere Verträge sprich Kaufgeschäfte angeboten.Rein rechtlich befände sich meines Erachten der Salon auf der sicheren Seite ,da es ja einen Erfolg gegeben hat.Sei er auch noch so minimal .Erfahrungsgemäß bringen aber seriöse Unternehmen dem Kunden eine gewisse Kulanz entgegen.Großzügig wäre in diesem Fall vielleicht eine extra Behandlung oder einfach auch nur ein Gutschein für ein schönes Produkt.

Nun verhält es sich im Falle der Dame so,dass von einem „sichtbaren Erfolg“ im Prospekt geworben wird und das ist er auf alle Fälle nicht (wie gesagt ca. 1 cm),zudem sind die behandlungskosten im 4stelligen Bereich. Wenn man beispielsweise sein Auto zur Reparatur gibt weil Öl tropft und nach der Reparatur tropft das Öl immer noch kann man doch auch dagegen Einspruch erheben oder?
Beste Grüße Mark

Hallo,

Nun verhält es sich im Falle der Dame so,dass von einem
„sichtbaren Erfolg“ im Prospekt geworben wird und das ist er
auf alle Fälle nicht (wie gesagt ca. 1 cm),zudem sind die
behandlungskosten im 4stelligen Bereich. Wenn man
beispielsweise sein Auto zur Reparatur gibt weil Öl tropft und
nach der Reparatur tropft das Öl immer noch kann man doch auch
dagegen Einspruch erheben oder?

das Problem liegt hier darin, dass es an der Beweisbarkeit hapert, man muss den Mangel ja erstmal nachweisen.
Wenn das Öl nach der Reparatur immer noch tropft, weil man inzwischen im Gelände aufgesetzt hat, nutzt der Einspruch nichts. Wenn die Dame weiterhin zu viel gegessen und zu wenig Bewegung hat, kann die Behandlung Erfolg gehabt haben, ohne dass man das sieht.
Es kommt also drauf an, was genau versprochen wurde, was jeder Vertragspartner einzuhalten hatte, welche Nebenbedingungen es gab,…
Gruß
loderunner (ianal)