Schönheitsfehler bei Gebrauchtware = Sachmangel?

Hallo

Ist bei einem gebrauchten Gegenstand ein sehr auffälliger Schönheitsfehler, der auf dem Foto, aufgrund dessen der Käufer sich ein Bild von diesem Gegenstand machen konnte, nicht zu sehen war, ein Sachmangel? Das Foto vermittelte den Eindruck, der Gegenstand sieht aus wie neu, jedoch ist er nur von der Oberseite fotografiert worden. Auf der Rückseite sind sehr auffällige Schönheitsfehler.

Beschrieben wurde der Gegenstand einfach als ‚gebraucht‘.

Liegt hier (vermutlich) arglistes Verschweigen eines Sachmangels vor?
Ach übrigens, es handelt sich um ein Kleidungsstück, allerdings ein Funktonskleidungsstück (Sport).

MfG Simsy Mone

Hallo,
tja, ein Artikel, der als „gebraucht“ angeboten wird, muss nun mal nicht „wie neu“ aussehen. Erst recht muss man mit Gebrauchsspuren, Abnutzung etc. rechnen, wenn man den Artikel nicht im Original, sondern nur übers Internet sehen kann. Das ist beim Kauf eigenes Risiko, aber kein Mangel.
Sorry.