Hallo Zusammen,
ich hab jetzt schon ein wenig nachgeforscht, verstehe aber das Juristen-Latein nicht so ganz.
Ich wohne seit Jan. 2008 in meiner 2 Zimmer Wohnung, also ca. 1,5 Jahre. Neubau, ich bin die erste Mieterin. Ich hab die Wohnung immer pfleglich behandelt. Die Wandfarbe ist immernoch schön weiß und die Löcher würde ich zumachen. Ich verstehe allerdings jetzt die Klausel im Vertrag nicht wirklich.
In meinem Vertrag lautet §12 Beendigung der Mietzeit
"Die Mieträume sind mit Beendigung der Mietzeit gesäubert und mit sämtlichen Schlüsseln zurück zu geben. §9 Abs. (2) bleibt unberührt.
§9 Abs. (2) Schönheitsreparaturen, Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume - besagt folgendes:
„Der Mieter verpflichtet sich, die Schönheitsreparaturen an Wänden und Decken der Küchen, Bäder und Duschräume, der Wohn- und Schlafräume, Fluren, Dielen und Toiletten im Allgemeinen alle 5 Jahre, der sonstigen Räume im Allgemeinen alle 7 Jahr, jeweils gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses, fachgerecht auszuführen. Die Schönheitsreparaturen an den Innenseiten von Fenstern und Außentüren, an Innentüren sowie an Heizkörpern einschließlich Heizrohre sind im Allgemeinen alle 10 Jahre, jeweils gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses, fachgerecht ausgezuführen. Im Allemeinen bedeutet, dass es sich bei den angegebenen Fristen nur um flexible Erfahrungssätze handelt, die der tatsächlichen Abnutzung anzupassen sind.“
Das würde ich so verstehen dass ich Streichen muss, richtig?!
Verwirrend wird es im nachfolgenden Paragraph, da heißt es dann:
"Endet das Mietverhältnis vor Ablauf des Renovierungsturnus und hat der Mieter im letzten Jahr vor der Beendigung die Schönheitsreparaturen nicht ausgeführt, trägt er einen prozentualen Anteil an den Renovierungskosten … Der prozentuale Anteil bemisst sich nach dem Verhältnis des Zeitraumes seit Durchführung der letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit zum vollen Renovierungsturnus.
Ist seit Beginn des Mietverhältnisses noch kein voller Turnus verstrichen, bemisst sich der prozentuale Anteil an den Renovierungskosten nach dem Verhältnis des Zeitraumes seit Beginn des Mietverhältnisses zum vollen Renovierungsturnus. Der volle Renovierungsturnus ist im jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung der tatsächlichen Abnutzung gem. Abs. (2) zu bestimmen.
Wie ist das jetzt zu verstehen? Ich muss also anteilig für die 1,5 Jahre zahlen? Das würde meinen dass ich oder mein Vermieter einen Maler beauftragen würde und ich die kosten anteilig für 1,5 Jahre übernehmen muss?!
Oder ist die Wohnung nun „besenrein“ zu übergeben ohne dass ich jemanden zum Streichen beauftrag??
Vielen Dank für klärende Worte und eure Hilfe!
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