Schönheitsklausel Mietvertrag/Streichen bei Auszug

Hallo Zusammen,

ich hab jetzt schon ein wenig nachgeforscht, verstehe aber das Juristen-Latein nicht so ganz.

Ich wohne seit Jan. 2008 in meiner 2 Zimmer Wohnung, also ca. 1,5 Jahre. Neubau, ich bin die erste Mieterin. Ich hab die Wohnung immer pfleglich behandelt. Die Wandfarbe ist immernoch schön weiß und die Löcher würde ich zumachen. Ich verstehe allerdings jetzt die Klausel im Vertrag nicht wirklich.

In meinem Vertrag lautet §12 Beendigung der Mietzeit
"Die Mieträume sind mit Beendigung der Mietzeit gesäubert und mit sämtlichen Schlüsseln zurück zu geben. §9 Abs. (2) bleibt unberührt.

§9 Abs. (2) Schönheitsreparaturen, Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume - besagt folgendes:

„Der Mieter verpflichtet sich, die Schönheitsreparaturen an Wänden und Decken der Küchen, Bäder und Duschräume, der Wohn- und Schlafräume, Fluren, Dielen und Toiletten im Allgemeinen alle 5 Jahre, der sonstigen Räume im Allgemeinen alle 7 Jahr, jeweils gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses, fachgerecht auszuführen. Die Schönheitsreparaturen an den Innenseiten von Fenstern und Außentüren, an Innentüren sowie an Heizkörpern einschließlich Heizrohre sind im Allgemeinen alle 10 Jahre, jeweils gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses, fachgerecht ausgezuführen. Im Allemeinen bedeutet, dass es sich bei den angegebenen Fristen nur um flexible Erfahrungssätze handelt, die der tatsächlichen Abnutzung anzupassen sind.“

Das würde ich so verstehen dass ich Streichen muss, richtig?!

Verwirrend wird es im nachfolgenden Paragraph, da heißt es dann:
"Endet das Mietverhältnis vor Ablauf des Renovierungsturnus und hat der Mieter im letzten Jahr vor der Beendigung die Schönheitsreparaturen nicht ausgeführt, trägt er einen prozentualen Anteil an den Renovierungskosten … Der prozentuale Anteil bemisst sich nach dem Verhältnis des Zeitraumes seit Durchführung der letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit zum vollen Renovierungsturnus.

Ist seit Beginn des Mietverhältnisses noch kein voller Turnus verstrichen, bemisst sich der prozentuale Anteil an den Renovierungskosten nach dem Verhältnis des Zeitraumes seit Beginn des Mietverhältnisses zum vollen Renovierungsturnus. Der volle Renovierungsturnus ist im jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung der tatsächlichen Abnutzung gem. Abs. (2) zu bestimmen.

Wie ist das jetzt zu verstehen? Ich muss also anteilig für die 1,5 Jahre zahlen? Das würde meinen dass ich oder mein Vermieter einen Maler beauftragen würde und ich die kosten anteilig für 1,5 Jahre übernehmen muss?!

Oder ist die Wohnung nun „besenrein“ zu übergeben ohne dass ich jemanden zum Streichen beauftrag??

Vielen Dank für klärende Worte und eure Hilfe!

Hallo Selinea,

es tut mir leid, aber ich bin hier gar kein Experte. Ich kannte die Varianten aus dem Gesetz, dass du zitierst, gar nicht, und dachte naiv, jeder muss streichen, wenn er auszieht… Gut zu wissen…
Hoffe jedoch, du findest die Worte, die dir dies bestaetigen…
Viel Glueck,
Frederic

Hallo Selinea,

die Gerichte haben hier relativ eindeutig entschieden. Die Wohnung wurde von Dir zum Zwecke des Bewohnens angemietet. Das bedeutet auch, dass man darin atmen darf und Bilder und Regale aufhängen darf. Auch nutzt sich eine Wohnung durch „normale“ Benutzung etwas ab.

Schönheitsreparaturen, dass sagt das Wort schon, sind Reparaturen. Also es ist etwas defekt und muss repariert werden. Eine weiße Wand muss nur dann repariert werden, wenn jemand eine Delle reingeschlagen oder eine Ecke von einem Pfeiler weggeschlagen hat. Oder ein vorhandener Spiegel zerschlagen wurde und nun ersetzt werden muss.

Nach 1,5 Jahren gibt es noch keine Schönheitsreparaturen. Es sei denn man hat nach dem Einzug etwas verändert. Z.B. eine Wand rot gestrichen, oder eine Fototapete ins Schlafzimmer geklebt. Diese Veränderungen müssen selbstverständlich zurück gebaut werden.

Selbst die Löcher in den Wänden von Schrauben oder Nägeln müssen nicht vom Mieter beseitigt werden. Dieses ist alles im Rahmen der Miete und des Zweckes des Mietens bzw. Vermietens abgegolten. Hier kann nur vom Vermieter z.B. etwas von der Mietkaution abgezogen werden, wenn Schäden an der Wohnung waren, die der Mieter nicht selber bereinigt hat. Hier würde ich z.B. die rote Wand sehen, einen riesigen Kratzer auf dem Parkett, ein Loch in einer Zimmertür, eine verstopfte Toilette, wenn der Mieter darin seine Reste des Auszugs verschwinden lassen wollte, oder ähnliches.

Die von Dir aufgezählten Klauseln zu regelmäßigen Renovierungen sind mittlerweile so nicht mehr gültig. Zumindest zu hinterfragen (siehe: http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…)

Ganz banal kann man sicher sagen, wenn der Vermieter die Wohnung so wieder weitervermieten kann, nach Beseitigung kleinerer Maßnahmen wie Bohrlöcher und kleinere Flächen zu streichen, dann besteht auch für den Vermieter nicht die Notwendigkeit etwas zu renovieren. Nach meinem Gefühl kann das nach 1,5 Jahren nicht der Fall sein.

Dennoch sollte man abwägen, was für einen selbst einfacher ist. Eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem renetenten Vermieter, oder punktuelle Renovierung, so dass der Vermieter nicht meckern kann und der Meinung ist, die Wohnung wurde renoviert. Hier ist der Schlaue manchmal besser dran als der Starke!!

Ich hoffe Dir damit geholfen zu haben.
Ronald.

Dennoch ein paar Links zum Nachlesen:

http://www.welt.de/wirtschaft/article1178768/Mieter_…

http://www.mieterbund.net/recht/main_recht_schoenhei…

http://www.wer-weiss-was.de/app/search?q=renovierung…

Hallo Ronny,

vielen Dank das klingt super. Ein Freund von mir der vor seinem Jura Staatsexamen steht hatte mir auch gesagt dass ich vermutlich nicht streichen muss, aber durch das liebe Internet wurde ich dann doch verunsichert wie das was im Vertrag steht nun auszulegen ist.

Deine Antwort hilft mir super weiter und ich freue mich dass ich jetzt nicht auch noch den Stress vor mir habe (Ausziehen und Möbel einlagern reicht, ich gehe nämlich im August für längere Zeit nach Australien, und da hab ich meinen Kopf grad ganz wo anders :smile:)

Ich denke nur mein Vermieter geht davon aus dass ich streiche, meinst du es wäre ratsam ihn anzurufen und ihm das mitzuteilen oder einfach bei der Übergabe zu sagen dass ich dazu nicht verpflichtet bin??

Danke nochmal und liebe Grüße
Sabine

Hallo Sabine,

die Antwort auf Deine Frage ist nicht ganz einfach. Sprichst Du mit Deinem Vermieter, bringst Du ihn vielleicht erst auf die Idee mit dem Renovieren. Sprichst Du nicht mit Ihm, läuft Dir ev. die Zeit davon, nachdem Du ausgezogen bist.

Meist ist das Problem für den Vermieter auch die nahtlose Wiedervermietung ohne einen Mietausfall. Die Miete für einen Monat ist meist teurer als das Streichen einer Wand.

Ich persönlich würde es so machen: Ich würde mit dem Vermieter jetzt schon sprechen und Ihm sagen, dass Du nicht davon ausgehst, dass nach dieser kurzen Zeit und Deiner pfleglichen Behandlung eine Renovierung notwendig ist. Bitte Ihn sich vor Auszug die Wohnung anzuschauen und geht gemeinsam die Dinge durch, die seines Erachtens zwingend gemacht werden müssen. Wenn Du Ihm dann anbietest, wenn Dir das möglich ist, z.B. eine Woche vorher die Wohnung zu übergeben, dann hat der Mieter noch die Zeit ein od. zwei Dinge selber zu reparieren. Das ist den Meisten oft lieber, als dass ein Mieter unsachgemäß, oder nicht so wie sich das der Vermieter vorstellt, drüberpinselt, oder einen Monat nicht vermietet werden kann.

Viel Erfolg, auch in down under
Ronald

Hi Ronny,

das ist etwas schwierig weshalb ich fast mit ihm reden sollte.
Wir haben für die Übergabe den 30.7. vereinbart, so dass er zum selben Tag die Übergabe an die neue Mieterin machen kann da er nicht hier in der Gegend wohnt und das alles auf einen Tag für ihn praktischer ist.
Ich habe auch die E-Mail Adresse der Nachmieterin da sie mir ein paar Sachen zur Ablöse abgenommen hat. Ich könnte ihr natürlich auch mitteilen dass ich nicht zum Streichen verpflichtet bin so dass sie auch vorgewarnt wäre.

Hm, mal sehen was hier die beste Lösung ist.
Danke vielmals.

Liebe Grüße
Sabine

Hallo selinea,

ich versteh das so, dass du zwar nicht streichen musst, aber anteilig aus den 1,5 Jahren die Renovierungskosten zahlen musst. Wenn es denn überhaupt nötig ist, zu renovieren. Ich denke aber, wenn du die Löcher zumachst und selber streichst, dann wird das wohl nicht nötig sein.
Das beste wäre wohl, wenn du dich mal mit deinem Vermieter in Verbindung setzt und fragst, ob du streichen musst und ob tatsächlich Kosten auf dich zukommen.
So beantwortet sich die Frage evtl. von selbst.

Gruß und viie Glück beim Auszug

Hallo!

Ich würde das genausso verstehen, wie Sie: Sie zahlen anteilig (in ihrem Fall für die 1,5 Jahre) die Malerkosten von dem Renovierungs-Turnus von 5 Jahren!

Wenn Sie es aber genau wissen wollen, gehen Sie bitte mal auf die folgenden Links:

http://www.mieterbund.de

besser noch:

http://www.mieterbund.de/experte_0807.html?&no_cache…

und:

http://www.mieterbund.de/1032.html

Viel Glück!

Klaus H.