Liebe Experten,
unter „Schönheitsreparaturen“ ist in einem Formularmietvertrag zum einen eine starre Fristenregelung („Der Mieter ist verpflichtet, Schönheitsreparaturen in Küchen, Bädern etc. alle drei Jahre, in Wohnräumen alle fünf Jahre und in sonstigen Räumen alle sieben Jahre auszuführen. Die Fristen beginnen mit dem Anfang des Mietverhältnisses.“) aufgeführt, zum anderen bez. der Endrenovierung festgehalten: „Endet das Mietverhältnis, so hat der Mieter alle Schönheitsreparaturen in allen Räumen auszuführen.“
Gemäß dem Urteil BGH VIII ZR 335/02 schließen sich diese beiden Klauseln ja aus UND die starre Fristenregelung ist sowieso unwirksam.
Bedeutet das nun wirklich, daß der Mieter KEINE Verpflichtung hatte, in seiner gesamten Mietdauer (z.B. acht Jahre) auch nur einen Pinselstrich auszuführen UND auch beim Auszug dies nicht zu tun braucht, auch wenn z.B. die Wände übliche Abnutzungsspuren etc. zeigen?
Und: Wo wäre die Grenze zwischen „Abnutzung“ und „Schaden“ - z.B. Flecken an der Decke (vom Kochen) oder kleine Stücke Raufaser, die Katzenkrallen zum Opfer gefallen sind etc.?
Müßte der Mieter somit Schäden beheben (z.B. Ausbessern von abgewetzten Tapetenstücken), könnte den Rest der Wohnung aber lassen, wie sie ist?
Vielen Dank und freudliche Grüße
Christian
PS: Falls dies zur Beantwortung hilft, hier alle Punkte, die die FAQ für dieses Thema auflistet:
- Seit wann besteht das Mietverhältnis ? - 8 Jahre
- Wer hat bei Einzug die Wohnung renoviert ? - Vermieter
- Waren Türen, Fensterrahmen, Heizkörper bei Einzug gestrichen ? - Nein
- Welche Vereinbarung - alle 3 Jahre usw. ist getroffen worden ? - s.o.
- Wie lautet der genaue Text ? s.o. (keine Relativierungen)
- Verlangt der Vermieter einen Nachweis über die Fristeneinhaltung? - Nein
- Ist auch eine prozentuale Regel getroffen (Quotenklausel)? - Nein
- Was ist zum Ende des Mietverhältnisses vereinbart ? - s.o.
- Wann wurden zuletzt Schönheitsreparaturen vom Mieter erledigt ? - Gar nicht seit Einzug
- Gibt es beschädigte Tapeten ? - Ja
- Sind Wände farbig gestrichen ? - Ja
- Sind bisherige Schönheitsreparaturen fachgerecht erledigt ? - Ja