Bei Auszug verlangt der Eigentümer eine Renovierung. Obwohl es bauliche Schäden am gesamten Haus gibt. Drempel verschoben. In allen Räumen sind dadurch tiefe Risse entstanden. Teilweise schon durchgehend durch die ganze Wand. Die Bodenplatte hat sich gesenkt. Dadurch auch Schäden im Untergeschoss. Fenster sind alle undicht. Eingagngstür passt nicht in die Zarge(zu klein).
Muss da wirklich renoviert werden ???
Hallo,
da wurden offensichtlich Schäden am Haus aufgezeichnet, aber handelt es sich um eine angemietete Wohnung und falls ja, wie groß bzw. welche Schäden sind in der Wohnung, die vom Mieter nicht verursacht wurden?
Schönes Wochenende,
lG
Es handelt sich um eine gemietete Objekt.
Es gibt noch mehr bauliche Mängel.
Mir geht es nur um die „Schönheitsreparaturen“.
Wenn Risse durchs gesamte Mauerwerk gehen und somit ja erst geschaut und auch geöffnet werden muss.
Ist man dann verpflichtet bei Auszug zu renovieren oder zu streichen ???
kein Mieterverschulden.
Selbst wenn das Mietobjekt direkt nach Vertragsende abgerissen wird, schuldet der Mieter die Schönheitsreparatur. UU in Geld. Denn der Mieter darf sich nicht an der Weiternutzung bzw Nichtweiternutzung bereichern.
vnA
Hallo,
Du hast doch sicher eine Privathaftpflichtversicherung.
Dort sind auch Mietschäden mitversichert.
Kontaktiere Deinen Versicherer - der zahlt die Schäden oder wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Gruß Merger
Die Schäden sind nicht durch den Mieter verursacht, sondern durch den Bau des Hauses. Es geht auch nicht um Bereicherung sondern um die Frage, wenn die bauliche Substanz derart betroffen ist, ob man renovieren MUSS. Sprich die Renovierung ist ja eigentlich doppelt dann. Denn erst müssen die Wände und auch die Böden überprüft werden, wo dieseMängel herkommen. Also der Drempel des Daches. Die Bodenplatte. Beides hat sich verschoben und auch gesenkt.
Wenn die Substanz derart schlecht ist, dass eine Schönheitsreparatur nicht nachhaltig wäre, hat der Mieter die geschuldeten Arbeiten in Geld zu begleichen.
vnA