Schönheitsreparatur bei Auszug

Hallo,

Der Mieter einer Wohnung hat verschiedene Muster mit bunter Farbe an die Vormals weißen Wände gemalt!
Ist er verpflichtet diese bei Auszug zu weißen?

MfG

Das sind keine Schönheitsreparaturen sondern Schadensbeseitigung. Dazu ist man als Verursacher auch verpflichtet, wenn die Verschönerungsrenovierung erst 4 Wochen zurückliegt oder sogar die Übertragung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter nicht erfolgte oder auf Grund von vertraglichen Mängeln, als nicht erfolgt zu werten ist.

vnA

Danke!

hallo,

in klinke mich mal ein:

Wie sieht es aus, wenn man eine Wohnung unrenoviert übernommen hat (Wände in Knallrot, Blau und Grün gestrichen, Sternchen an der Kinderzimmerdecke)? Vormieter durfte unrenoviert die Wohnung verlassen und Nachmieter lt. Mietvertrag nur „besenrein“. Müssen trotzdem z.B. Wandtattoos entfernt werden?

Danke und Grüsse,
Hannelore

Wenn sie nicht in einem Übergabeprotokoll erwähnt, oder sonstwie beweiskrätig bei Übergabe vorhanden waren, sieht es uU duster aus.
Wie will man sich gegen den Vorwurf: „Die Wohnung war völlig weiß“ wehren?

vnA