Hallo, in einem Mietvertrag (von 12/2000) sind zum einen starre Fristen 3/5/7 Jahre für Renovierungen eingetragen (allerdings mit Verweis auf abweichende Vereinbarungen unter sonstigen Vereinbarungen). Unter „sonstige Vereinbarungen“ findet sich der Satz „bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Wohnung in gleich gutem Dekorationszustand zu übergeben wie er sie übernommen hat“. Muss in diesem Fall beim Auszug renoviert werden? Danke für ein Antwort! Gruß - Ronald
Hallo, zu diesem Thema kann man sich im WWW zu Genüge informieren. Hier ein Link: http://www.stuttgart-anwaltskanzlei.de/b_Info.lasso?..
Hallo, vielen Dank für den Hinweis. Ich hatte im Netz natürlich auch schon recherchiert, aber genau diese Kombination von Formulierungen im Mietvertrag habe ich bisher nicht entdeckt.
So richtig eindeutig ist das ja nicht, oder? Gruß - Ronald