Schönheitsreparatur: Muss ich neue Heizkörper bezahlen ?

Liebe/-r Experte/-in,
Zur Vorgeschichte: Als wir vor über drei Jahren eingezogen sind, war der Zustand der Heizkörper im Bad und in der Küche nicht der Beste. Offensichtlich hatten unsere Vormieter die Schönheitsreparaturen nicht durchgeführt.
Obwohl unsere ehemalige Vermieterin bei der Wohnungsübergabe nichts reklamiert hat, meldetete sie sich heute bei uns per Email und verlangte von uns, dass wir die Kosten für neue Heizkörper übernehmen sollen. Ihre Begründung: Das ist billiger als wenn wir die Heizkörper abstrahlen und neu lackieren.
Wir haben in unserem Mietvertrag eine Klausel, dass wir als Mieter nach drei Jahren die Heizkörper im Bad und Küche in Stand halten müssen ( d.h. lackieren und streichen)

Müssen wir die Kosten für neue Heizkörper übernehmen, auch wenn beim Einzug die Heizkörper schon abgenutzt waren? Ist das vom Grundsatz rechtens, dass der Vermieter sich auf dieser Art seine Wohnung kostenlos in Stand halten lässt?
Wir überlegen uns einen Anwalt anzuschalten, jedoch möchten wir vorab erfahren wie gut/ schlecht wir stehen.

Sorry für den Roman, ich wollte nur genau sein.

Vielen lieben Dank im Voraus

Benny

Hallo Benny,

in meinen Augen ist das leider doch eher ein rechtliches, denn ein handwerkliches Problem.
Trotzdem gebe ich Euch mal meine Einschätzung:
Zuerst einmal zur Vorgeschichte: Haben Eure Vermieter denn die Heizkörper im augenblicklichen Zustand überhaupt gesehen, wenn sie Euch per mail kontaktieren?
Oder machen die Ferndiagnose?
Und habt Ihr vielleicht Fotos vom Einzug oder kurz danach? Dann könntet Ihr beweisen, das die Heizkörper schon beim Einzug in einem wohl nicht „so dollen“ Zustand waren.
Dann habe ich etwa 50 Wohnungen für Übergaben renoviert und seltenst waren Heizkörper dabei. Wenn dem mal so war, dann hat es IMMER ausgereicht, die Heizkörper (grob abzuschleifen (Drahtbürste) und) mit Heizkörperlack (Kunstharz, kein Acryllack; ggf 2-mal) zu streichen.

Ich möchte jetzt mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen; wie gesagt, das ist doch leider eher ne Sache für nen Anwalt:
Aber „Abstrahlen“ geht in meinen Augen weit aber das einem Mieter zumutbare hinaus. Mir persönlich sind eigentlich auch nur Mietverträge bekannt, die Lackarbeiten im Abstand von 5 Jahren verlangen.

Tut mir leid, wenn ich Euch nur handwerkliche Tipps geben kann; aber Anwalt oder ggf. würde ich auch mal nen lokalen Maler zu Rate ziehen, der soll sich die Heizkörper mal anschauen.

Alles Gute und sonnige Grüsse

volker

Nachtrag:
Und wieso meldet sich überhaupt die ehemalige Vermieterin? Eine Wohnungsübergabe macht man doch eigentlich mit dem aktuellen Vermieter?
Das fragzt sich
volker

Neue Heizkörper muß der Vermieter zahlen. Der Fehler liegt darin, dass Ihr die Heizkörper bei Übernahme nicht reklamiert habt. Preiswerter ist, wenn Ihr sie streichen würdet. FMP

Hallo Benny,

habe keinerlei Ahnung von diesen Dingen, mein Gebiet ist alles was mit Fahrrädern und Musik zu tun hat,

Gruß
Wolfgang

Vielen Lieben Dank Volker.

Lieber Benny, leider kann mein Mann nicht antworten, er ist vor einiger Zeit gestorben. Klingt komisch, ist aber so, tut mir leid. Fila

Hi Benny, tut mir sehr leid aber in Rechtsfragen kann ich dir leider nicht weiter helfen!

Mein herzlicher Beileid

Guten Tag,
da für die Schönheitsreparatur eine feste Frist gesetzt wurde, ist diese Vertragsklausel unwirksam.
Daher müsst ihr eigentlich überhaupt nichts machten …

Aber selbst, wenn die Klausel wirksam wäre, seid ihr nur verpflichtet, die Heizkörper zu streichen und nicht neue zu kaufen. Die Heizkörper müssen auch nicht sandgestrahlt werden, normales Anschleifen reicht vollkommen. Das Streich muss auch keine Fachfirma übernehmen, es muss nur halbwegs fachgerecht sein.