Schönheitsreparatur, Renovierung bei Auszug

Guten Abend,

diesen Monat werde ich umziehen und muss natürlich meine Mietwohnung in einem ordentlichen Zustand übergeben.
Ich wohne/wohnte 1 1/2 Jahre in dieser Wohnung, wobei zwischen 4 und 5 mal Schimmel entfernt wurde. Jeder Fachmann bestätigte mir das der Schimmel baulich bedingt wäre, soviel am Rande.

Nun habe ich an diesen ehm. Stellen keine Raufasertapete mehr und das verwendete Weiß ist ein helleres als das was auf der Tapete ist bzw. es wurde leicht auf die Tapete gestrichen.

Da es nun ein farblichen Unterschied gibt, wird es bestimmt Probleme mit dem Vermieter geben.

Muss ich nun meine betroffenen Räume nachstreichen?

Hallo
So weit ich weiss ist man heutzutage nicht mehr Wirklich verpflichtet zu Renovieren.Hast du die Wohnung in einem Renovierten Zustand übernommen als du Eingezogen bist?Falls nicht ist das Renovierte verlassen hinfällig.Und für die Farbunterschiede der Tapeten kannst du ja nichts,du hattest den schimmel ja nicht Verursacht.Schau in deinen Mietvertrag was dort über Renovieren bei Auszu steht.

LG NC

Hallo

So weit ich weiss ist man heutzutage nicht mehr Wirklich verpflichtet zu Renovieren.

So mag vielleicht die BLÖD-Zeitung schreiben.
In einem Rechtsbrett sollte man derartigen Käse nicht verbreiten.

Nach wie vor kommt es darauf an, ob eine wirksame Vereinbarung zu Schönheitsreparaturen getroffen wurde und neu hängt die Wirksamkeit der Vereinbarung auch davon ab, ob der Mieter nachweisen kann womöglich zu Mietbeginn eine unrenovierte Wohnung erhalten zu haben oder ob der Vermieter nachweisen kann zu Mietbeginn eine renovierte Wohnung übergeben zu haben.
http://www.haus-und-grund-bonn.de/index.php/aktuelle…
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-urteil-v…

Außerdem wird nach 1 1/2 Jahren Mietzeitdauer „im Allgemeinen“ keine Schönheitsreparatur erforderlich.
Insoweit hängt die Pflicht zur Beseitigung von Schimmel und Folgeschäden davon ab, wer den Schimmel zu vertreten hat.

Grüsse Rudi

1 Like