von tsom
Nur kurz noch dazu:
Wohnungsbaugesellschaft (Wohnberechtigungsschein)
Im Mitvertrag: Schönheitsreparaturen nach 3-5 Jahren wenn der Zustand es erfordert ebenso in der Servicevereinbarung nur jeweils ein Jahr später.
Angespartes Geld ist nach Auszug für die Gesellschaft (zur Abschluss Renovierung ) …
Das sind ja nun völlig andere Voraussetzungen als die gewöhnliche privatfinanzierte Mietwohnung eines privaten Vermieterleins vom freien Markt. Bei einer Wohnung für die ein WB-Schein benötigt wird, handelt es sich um eine geförderte Mietwohnung für die ganz spezielles Recht gilt > Zauberwort: Kostenmiete. Etwas dass ich gern und oft beschimpfe, weil das manchmal zu höheren End-Mietpreisen führt als bei nicht geförderten Wohnungen!
Ab 1.1.2014 beträgt z.B. der Zuschlag 10,32 € je m²/Jahr für Schönheitsreparaturen+Kleinreparaturen - sofern der Vermieter diese trägt. Der Vermieter muss über die Ausgaben auch keine Rechenschaft ablegen.
> Link
> weitere Info Sozialwohnung/Kostenmiete
Obwohl Du nicht geschrieben hast, wer laut Mietvertrag nun die Schönheitsreparaturen trägt, könnte es möglich sein, das Art und Form der Vereinbarung unzulässig sind - z.B.
- Mieter für laufende Schönheitsreparaturen zuständig plus Zuschlag in Geld an Vermieter ginge gar nicht
- muss der Vermieter über die Besonderheiten der Wohnung im Mietvertrag aufgeklärt haben
- muss die errechnete Kostenmiete vom Wohnungsamt/der Förderstelle abgesegnet worden sein
etc.
- und nicht zuletzt macht mich die separate Zusatzvereinbarung Schönheitsreparatur-Servicevereinbarung auch bei einer Wohnung mit WB-Schein extrem stutzig
Um eine Aussage zu den Umständen zu machen, muss man die auch vollständig kennen. Über ein Forum ist das gerade in so einem speziellen Fall nicht möglich.
Du kannst nur Dein Papier-Packerl nehmen und damit zum Wohnungsamt und/oder örtlichen Mieterverein. Ich bin zwar kein Freund der Mieter-/Vermieter-Vereine, weil von denen selten wirklich Brauchbares kommt - aber in Städten, in denen große Wohnungsbaugesellschaften ihr Unwesen treiben
, sind i.d.R. die Mietervereine denn doch recht fit und kennen oft schon die Tricks ihrer Pappenheimer.
Oder als letzten Schritt zu einem Rechtsanwalt, der am besten auf Mietrecht spezialisiert ist und auch die entsprechende Wohnungsbaugesellschaft und deren Vertragswerke kennt (evtl. hast du auch Anspruch auf einen Rechtshilfe-Beratungsschein)
Gruß Rudi