Schönheitsreparatur Servicevereinbahrung

Hallo liebe Gemeinde,

habe eine kurze aber doch prägnante Frage:

Hat man beim Abschluß einer Servicevereinbahrung (Schönheitsreparaturkonto)
Anspruch auf eine Abrechnung der eingezahlten Beträge bzw. der abgezogenen
Handwerkerkosten?

Begründung der Frage:
Nach einigen Jahren hat man weder einen Überblick über die Summe der Einzahlung
noch über die Handwerkerkosten und ist somit an feste Fristen und nicht an
Notwendigkeiten gebunden.

Mfg
tsom

noch Nie was davon gehört
hi,

habe von so einer Vereinbarung noch nie etwas gehört, könntest du diese bitte genauer erklären?

cu

Man zahlt pro qm Wohnfläche einen Betrag „x“ und kann dann regelmäßig nach Ablauf einer Frist Schönheitsreparaturen in der Mietwohnung ausführen lassen. z.B.: Küche und Bäder 4 Jahre; Diele und Wohnräume 6 Jahre.

Das ist dann aber doch eine Art Versicherung oder ein Ansparvertrag und hat mit Mietrecht nichts zu tun. Oder verstehe ich da etwas falsch?

vnA

„Servicevereinbarung zur mietvertraglichen Vereinbarung“

Hallo tsom,

kannst du bitte zu weiteren Verständlichkeit der Frage noch einiges Beantworten.

Wer hat mit Wem diese Sondervereinbarung getroffen?
Wurde da die genaue Art und Umfang beschrieben?
Wer beauftragt welche Firmen die dann die Arbeiten durchführen oder bist du dann in der Entscheidung frei?

In Zusammenhang mit einem Mietverhältnis habe ich von so einer Sondervereinbarung noch nie gehört.

Danke, Gruß

BHS-Huber

  1. zwischen Vermieter und Mieter
  2. Ja, Schönheitsreparaturen (Anstreichen, Tapezieren, Lackieren von Heizkörpern, etc. )
    nach den angegebenen Fristen
  3. Genau das ist der Punkt. Der Vermieter beauftragt die Firmen und rechnet mit Ihnen ab.
    Somit habe ich keine Kostenübersicht.

Das klingt stark nach einer „zweiten Miete“ - fraglich ob eine solcher Vertrag/Zusatzvereinbarung wirksam geschlossen werden kann.

Vermietet dieser Vermieter nur diese eine Wohnung oder mehrere (wieviele?)
D.h. gibt es andere Mieter, die auch eine solche Vereinbarung abschliessen mussten?

Was steht im Mietvertrag hinsichtlich der Schönheitsreparaturen?
(Mietersache oder Vermietersache - und was genau?)

Was soll mit dem nicht verbrauchten angesparten Geld bei Mietende geschehen?

Handelt es sich um eine Sozialwohnung (Wohnungsbindungsschein)?

Du solltest den Wisch und evtl. zugehörige Punkte im Mietvertrag hochladen (z.B. www.pic-upload.de), damit wir uns das mal anschauen können.

Und: stell Deine Frage nochmal FAQ:1129 konform ein (neutral - nicht in der ICH-Form) - wäre schade, wenn der Thread gelöscht würde.

Gruß Rudi

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Nur kurz noch dazu:

Wohnungsbaugesellschaft (Wohnberechtigungsschein)

Im Mitvertrag: Schönheitsreparaturen nach 3-5 Jahren wenn der Zustand es erfordert
ebenso in der Servicevereinbarung nur jeweils ein Jahr später.

Angespartes Geld ist nach Auszug für die Gesellschaft (zur Abschluss Renovierung )

Hallo nochmal,

wende dich doch mal an das zuständige Wohnungsamt, von dem du den Berechtigungsschein erhalten hast oder einem örtlichen Mieterverein.

Mit Sozialwohnung habe ich so gar keine Erfahrungen würde mich aber interessieren ob so eine Vereinbarung rechtens sein kann, wenn du mich weiter informieren könntest wäre ich dir sehr dankbar.

Gruß

BHS-Huber

1 Like

von tsom
Nur kurz noch dazu:
Wohnungsbaugesellschaft (Wohnberechtigungsschein)
Im Mitvertrag: Schönheitsreparaturen nach 3-5 Jahren wenn der Zustand es erfordert ebenso in der Servicevereinbarung nur jeweils ein Jahr später.
Angespartes Geld ist nach Auszug für die Gesellschaft (zur Abschluss Renovierung ) …

Das sind ja nun völlig andere Voraussetzungen als die gewöhnliche privatfinanzierte Mietwohnung eines privaten Vermieterleins vom freien Markt. Bei einer Wohnung für die ein WB-Schein benötigt wird, handelt es sich um eine geförderte Mietwohnung für die ganz spezielles Recht gilt > Zauberwort: Kostenmiete. Etwas dass ich gern und oft beschimpfe, weil das manchmal zu höheren End-Mietpreisen führt als bei nicht geförderten Wohnungen!

Ab 1.1.2014 beträgt z.B. der Zuschlag 10,32 € je m²/Jahr für Schönheitsreparaturen+Kleinreparaturen - sofern der Vermieter diese trägt. Der Vermieter muss über die Ausgaben auch keine Rechenschaft ablegen.
> Link
> weitere Info Sozialwohnung/Kostenmiete

Obwohl Du nicht geschrieben hast, wer laut Mietvertrag nun die Schönheitsreparaturen trägt, könnte es möglich sein, das Art und Form der Vereinbarung unzulässig sind - z.B.

  • Mieter für laufende Schönheitsreparaturen zuständig plus Zuschlag in Geld an Vermieter ginge gar nicht
  • muss der Vermieter über die Besonderheiten der Wohnung im Mietvertrag aufgeklärt haben
  • muss die errechnete Kostenmiete vom Wohnungsamt/der Förderstelle abgesegnet worden sein
    etc.
  • und nicht zuletzt macht mich die separate Zusatzvereinbarung Schönheitsreparatur-Servicevereinbarung auch bei einer Wohnung mit WB-Schein extrem stutzig

Um eine Aussage zu den Umständen zu machen, muss man die auch vollständig kennen. Über ein Forum ist das gerade in so einem speziellen Fall nicht möglich.

Du kannst nur Dein Papier-Packerl nehmen und damit zum Wohnungsamt und/oder örtlichen Mieterverein. Ich bin zwar kein Freund der Mieter-/Vermieter-Vereine, weil von denen selten wirklich Brauchbares kommt - aber in Städten, in denen große Wohnungsbaugesellschaften ihr Unwesen treiben :wink:, sind i.d.R. die Mietervereine denn doch recht fit und kennen oft schon die Tricks ihrer Pappenheimer.
Oder als letzten Schritt zu einem Rechtsanwalt, der am besten auf Mietrecht spezialisiert ist und auch die entsprechende Wohnungsbaugesellschaft und deren Vertragswerke kennt (evtl. hast du auch Anspruch auf einen Rechtshilfe-Beratungsschein)

Gruß Rudi