Schönheitsreparatur

Hallo,

ich möchte meine Wohnung demnächst vermieten. Die Wohnung möchte ich im untapezierten Zustand übergeben, d.h ich entferne die Tapete und der Mieter Tapeziert sich bei Einzug so die Wohnung wie er es gerne hätte. Bei Auszug muß er diese Tapete wieder entfernen damit der nächste Mieter sich wieder selber die Tapete drauf machen muß. Genauso möchte ich es mit dem Bodenbelag machen.

Ich habe jedoch gelesen, dass der Boden nicht zu den Schönheitsreparaturen gehört. Muß ich als Vermieter einen Boden legen?

Kann ich unter „Sonstige Vereinbarungen“ schreiben, dass der Mieter bei Einzug Tapeziert und Boden legt und bei Auszug wieder alles entfernt? Eine formularvertraglichen Klausel kann ja, so habe ich gelesen, zu einem Summierungseffekt führen und dadurch das ganze unwirksam machen

Was heißt formularvertraglich eigentlich?

Im Vertrag sind Klausen zur Schönheitsreparatur angegeben. Z.b. alle drei Jahre Bad etc. Muß der Mieter diese überhaupt einhalten bzw. ist eine derartige Klausel überhaupt zulässig wenn er alles selber verlegt? (siehe oben Summierungseffekt)

Gruß

Hallo Claudia,

ich möchte meine Wohnung demnächst vermieten. Die Wohnung
möchte ich im untapezierten Zustand übergeben, d.h ich
entferne die Tapete und der Mieter Tapeziert sich bei Einzug
so die Wohnung wie er es gerne hätte. Bei Auszug muß er diese
Tapete wieder entfernen damit der nächste Mieter sich wieder
selber die Tapete drauf machen muß. Genauso möchte ich es mit
dem Bodenbelag machen.

Ich habe jedoch gelesen, dass der Boden nicht zu den
Schönheitsreparaturen gehört. Muß ich als Vermieter einen
Boden legen?

Nein, es kann vereinbart werden, dass der Mieter den Bodenbelag stellt. Auch dass er bei Auszug diesen wieder entfernt.

Kann ich unter „Sonstige Vereinbarungen“ schreiben, dass der
Mieter bei Einzug Tapeziert und Boden legt und bei Auszug
wieder alles entfernt? Eine formularvertraglichen Klausel kann
ja, so habe ich gelesen, zu einem Summierungseffekt führen und
dadurch das ganze unwirksam machen

Ja

Was heißt formularvertraglich eigentlich?

Dies sind bereits vorgedruckte Texte im Mietvertrag oder es sind von einem Vermieter mit mehreren Wohnungen immer dieselben Texte.

Im Vertrag sind Klausen zur Schönheitsreparatur angegeben.
Z.b. alle drei Jahre Bad etc. Muß der Mieter diese überhaupt
einhalten bzw. ist eine derartige Klausel überhaupt zulässig
wenn er alles selber verlegt? (siehe oben Summierungseffekt)

Es reicht doch, wenn vereinbart wird, dass der Mieter bei Einzug renoviert (tapeziert und malert) und den Teppichboden/Bodenbelag ( kann ja auch Laminat sein ) selbst einbringt und bezahlt; dass während der Mietzeit die Fristen ( z.B. alle drei Jahre Bad ) eingehalten werden und zum Ande des Mietverhältnisses der Mieter die Wohnung mit entfernten Tapeten an den Vermieter zurückzugeben hat. Solche Vereinbarungen solten stets auf die letzte Seite des Mietvertrages, meist steht dort "Besondere Vereinbarungen: Hier muss die Vermieterin nun schreiben „Individualvereinbarung. Nachstehend aufgeführte Vereinbarung wurde detailliert besprochen und setzt, soweit im Mietvertrag andere §§ etwas anderes hinsichtlich der Schönheitsreparaturen regeln, diese ausser Kraft“ Dann kommt praktisch die Vereinbarung.

Gruss Günter

Gruß

Hi,
kann ich das so schreiben:

Es wurde detailliert besprochen, dass der Mieter bei Einzug Tapeziert und den Teppichboden/Bodenbelag in Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer selbst einbringt und bezahlt und bei Auszug wieder entfernt. Diese Vereinbarung setzt, soweit im Mietvertrag andere Paragraphen etwas anderes Regeln außer Kraft.

Und unter folgenden § im Vertrag schreinben?:

§20 Sonstige Vereinbarungen
Weitere Vereinbarungen, z. B. über Sammelheizung und Warmwasserversorgung, Zahlung von Betriebskosten nach Rechnungslegung, Direktabrechnung von Betriebskosten, Liftbenützung, Gartenbenützung und –pflege, Räume-, Streu- und Reinigungspflicht, ausreichenden Privathaftpflicht- und Hausratsversicherungsschutz, Verweisung auf einen eventuell abgeschlossenen Zusatzvertrag:

Gruß

Hi,
kann ich das so schreiben:

Text teilweise von mir abgeändert oder korrigiert

"Individualvereinbarung.

Es wurde detailliert besprochen, dass der Mieter bei Einzug
tapeziert und den Teppichboden/Bodenbelag in Wohn-, Schlaf-
und Kinderzimmer selbst einbringt und bezahlt. Bei Auszug ist der vom Mieter eingebrachte Bodenbelag zu entfernen. Die Tapeten sind ebenso bei Auszug zu entfernen. Diese Vereinbarung setzt, soweit im
Mietvertrag andere Paragraphen etwas anderes regeln, diese außer
Kraft.

Und unter folgenden § im Vertrag schreinben?:

§20 Sonstige Vereinbarungen
Weitere Vereinbarungen, z. B. über Sammelheizung und
Warmwasserversorgung, Zahlung von Betriebskosten nach
Rechnungslegung, Direktabrechnung von Betriebskosten,
Liftbenützung, Gartenbenützung und –pflege, Räume-, Streu- und
Reinigungspflicht, ausreichenden Privathaftpflicht- und
Hausratsversicherungsschutz, Verweisung auf einen eventuell
abgeschlossenen Zusatzvertrag:

Gruß

Hallo,

blicke nicht durch, was unter § 20 alles gesagt werden soll. Im Prinzip reicht es, wenn der Hinweis erfolgt, die "Betriebskosten, Heizkosten und Warmwasserkosten werden werden entsprechend § 27 II: BV (Betriebskostenverordnung)nach Vorlage der Abrechnung der Hausverwaltung abgerechnet. Eine Hausratsversicherung kannst Du vom Mieter nicht verlangen, nützt Dir auch nichts. Du kannst aber eine Haftpflichtversicherung - zumindest der Nachweis einer solchen vereinbaren - bei Tierhaltung auch die Einziehung von Schäden durch Haustiere .

Gruss Günter

Hallo Günter,

wegen dem Bodenbelag habe ich eine kurze Frage:
mein Schwiegervater erhielt bei versuchter Vermietung seines Hauses, wobei in 1 Zimmer abgewohnter Teppichboden lag, vom Makler den Hinweis, dass die Böden mit einem „bewohnbaren Bodenbelag“ versehen sein müssen, und mein Schwiegervater also die kosten für die Erneuerung des Teppichs zu übernehmen habe, da sich darunter nur Estrich befand. Hat sich hier der Makler geirrt ?

Gruß Jörg

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Hallo Jörg,

so wie ein Vermieter eine nicht tapezierte Wohnung vermieten kann, kann er jederzeit auch eine Wohnung ohne Bodenbelag vermieten. Er kann selbstverständlich mit dem Mieter vereinbaren, dass dieser auf eigene Kosten den Bodenbelag legt. Der Vermieter muss aber damit rechnen, dass er eine geringere Miete erhält als wenn der Bodenbelag vom ihm gestellt wird.

Gruss Günter

wegen dem Bodenbelag habe ich eine kurze Frage:
mein Schwiegervater erhielt bei versuchter Vermietung seines
Hauses, wobei in 1 Zimmer abgewohnter Teppichboden lag, vom
Makler den Hinweis, dass die Böden mit einem „bewohnbaren
Bodenbelag“ versehen sein müssen, und mein Schwiegervater also
die kosten für die Erneuerung des Teppichs zu übernehmen habe,
da sich darunter nur Estrich befand. Hat sich hier der Makler
geirrt ?

Gruß Jörg

Hi,

ich hätte noch ein paar Vereinbarungen die im Sonstigen rein müßten. Am Ende sieht das dann so aus:

  1. Der Mieter rechnet die Energiekosten der Gasetagenheizung und den Wohnungsstrom direkt mit dem Versorgungsunternehmen ab.
  2. Türen, Tür- und Fensterrahmen, Heizkörper und Versorgungsleitungen dürfen nicht gestrichen werden.
  3. Es ist dem Mieter gestattet eine Satellitenantenne an der am Balkongeländer vorgesehenen Vorrichtung fachgerecht anzubringen. Die Kosten dafür trägt der Mieter. Wird nachträglich eine Gemeinschaftsantenne installiert oder verlangt die Eigentümergemeinschaft die Entfernung der Satellitenantenne, ist der Mieter verpflichtet, die Anlage auf seine Kosten zu entfernen und den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen.
  4. Der Mieter übernimmt die Reinigungsarbeiten im Treppenhaus und Keller nach Putzplan. Dadurch verringern sich die anteiligen Reinigungs-kosten in den Betriebskosten.
    5.Es wurde detailliert besprochen, dass der Mieter bei Einzug tapeziert und den Teppichboden/Bodenbelag in Wohn- und Schlafzimmer selbst einbringt und bezahlt. Bei Auszug ist der vom Mieter eingebrachte Bodenbelag zu entfernen. Die Tapeten sind ebenso bei Auszug zu entfernen. Diese Vereinbarung setzt, soweit im Mietvertrag andere Paragraphen etwas anderes regeln, diese außer Kraft.

Kann ich das so schreiben?

Claudia

Hi,

ich hätte noch ein paar Vereinbarungen die im Sonstigen rein
müßten. Am Ende sieht das dann so aus:

  1. Der Mieter rechnet die Energiekosten der Gasetagenheizung
    und den Wohnungsstrom direkt mit dem Versorgungsunternehmen
    ab.

Nicht zu vergessen, dass auch die Gebühren an Kabel DE direkt zu zahlen sind, ausser sie werden über die Hausverwaltung abgerechnet. Üblicherweise nimmt man hier den Mietvertrag, füllt aus, dass der Mieter die Nebenkosten nach § 27 der II BV Anlage 3 übernimmt. Da wird dann weder etwas durchgestrichen oder dort wo anzukreuzen ist, wird alles angekreuzt. Du musst dem Mieter dann nur erklären, dass hier alle möglichen Kosten betroffen sind, er sich selbst um Wasser,-Strom,-Gas selbst durch Verträge kümmern muss. Hier besteht oft ein Irrtum. Der Vermieter darf z.B. wenn der Mieter die Müllabfuhr, Strom und/oder Gas direkt an die Unternehmen zahlen muss, diesen Positionen je nach Mietvertrag nicht durchstreichen.

  1. Türen, Tür- und Fensterrahmen, Heizkörper und
    Versorgungsleitungen dürfen nicht gestrichen werden.

Dann musst Du Dir aber auch klar sein, dass Du bei Schönheitsreparaturen Streichen oder Lackieren und bei Heizkörpern spritzen derselben vergessen darfst.

  1. Es ist dem Mieter gestattet eine Satellitenantenne an der
    am Balkongeländer vorgesehenen Vorrichtung fachgerecht
    anzubringen. Die Kosten dafür trägt der Mieter. Wird
    nachträglich eine Gemeinschaftsantenne installiert oder
    verlangt die Eigentümergemeinschaft die Entfernung der
    Satellitenantenne, ist der Mieter verpflichtet, die Anlage auf
    seine Kosten zu entfernen und den ursprünglichen Zustand
    wieder herzustellen.

kann man lassen.

  1. Der Mieter übernimmt die Reinigungsarbeiten im Treppenhaus
    und Keller nach Putzplan. Dadurch verringern sich die
    anteiligen Reinigungs-kosten in den Betriebskosten.

Das verstehe ich nun nicht. Soll das bedeuten, dass dieser Mieter als einziger in einem Mehrfamilienhaus selbst putzt, der Rest wird geputzt ? Was soll dann aber ein Putzplan ? Wenn es Putzpläne für die Mieter gibt, fallen keine weiteren Kosten in den Betriebskosten an. Also hier ist etwas völlig durcheinander.

5.Es wurde detailliert besprochen, dass der Mieter bei Einzug
tapeziert und den Teppichboden/Bodenbelag in Wohn- und
Schlafzimmer selbst einbringt und bezahlt. Bei Auszug ist der
vom Mieter eingebrachte Bodenbelag zu entfernen. Die Tapeten
sind ebenso bei Auszug zu entfernen. Diese Vereinbarung setzt,
soweit im Mietvertrag andere Paragraphen etwas anderes regeln,
diese außer Kraft.

Text ist bekannt, klar.

Nun mal eine Frage. Willst Du elbst Dir einen Mietvertrag zimmern und warum ? Ist - wäre es nicht sinnvoll einen Mietvertrag z.B. Brunnen-Verlag Nr. 25200 zu kaufen und diesen entsprechend auszufüllen ?

Gruss Günter

Hi,
ich habe mir das Buch „Das Vermieter - Praxishandbuch“ vom Haufe Verlag gekauft. Dieses wurde in zusammen arbeit mit Haus und Grund München erstellt. Den im Buch abgedruckten Mietvertrag habe ich abgetippt und möchte diesen als Vertrag nehmen. Es fehlen eben nur die angesprochenen Vereinbarungen. Ich habe von einem Freund einen selbstgestrickten bekommen. Wenn Du willst, kann ich Dir den ja mal schicken. Kannst ja mal ein Auge drauf werfen.

  1. Natürlich bin ich mir darüber im klaren. Aber es handelt sich um einen Neubau. Die Zimmertüren und Rahmen sind aus Buchenholz. Fenster aus Kunststoffrahmen. Kannst Du Dir vorstellen wie das aussieht wenn diese Holztüren mit z.B. weißer Farbe überstrichen wird? den Heizkörpern tut es auch nicht gerade gut wenn ständig Farbe drauf kommt. Irgendwann wirkt diese nämlich wie eine Isolierung um die Heizung.

  2. Teilweise putzen die Mieter selber und teilweise wird geputzt. Für meine Wohnung ist mit dem Verwalter vereinbart, dass selber geputzt wird. Es wurde also für die faulen jemand eingestellt. Also existiert ein Putzplan darüber wann wer zu putzen hat.

Hi,
ich habe mir das Buch „Das Vermieter - Praxishandbuch“ vom
Haufe Verlag gekauft.

Ich nutze weder Literatur von Haus § Grund noch des DMB als Mittel der Beratung. Ich ziehe diese Unterlagen, soweit welche zur Verfügung steht heran, aber mir sind unabhängige Kommentare, auch aus beruflicher Sicht, näher als die Auffassung eines Verbandes. Gerade diese beiden Verbände - um es überspitzt darzustellen - werden sich ja nicht einmal darüber einig, dass wenn es regnet der Regen nass ist.

Dieses wurde in zusammen arbeit mit Haus

und Grund München erstellt. Den im Buch abgedruckten
Mietvertrag habe ich abgetippt und möchte diesen als Vertrag
nehmen. Es fehlen eben nur die angesprochenen Vereinbarungen.
Ich habe von einem Freund einen selbstgestrickten bekommen.
Wenn Du willst, kann ich Dir den ja mal schicken. Kannst ja
mal ein Auge drauf werfen.

mach dies, setze Dich mit mir in Verbindung, wie Du es gestalten willst. Werde mich dann melden. Bitte nur Anhänge die bei Abgang Viren geprüft sind und bei Eingang dies mir darstellen.

  1. Natürlich bin ich mir darüber im klaren. Aber es handelt
    sich um einen Neubau. Die Zimmertüren und Rahmen sind aus
    Buchenholz. Fenster aus Kunststoffrahmen. Kannst Du Dir
    vorstellen wie das aussieht wenn diese Holztüren mit z.B.
    weißer Farbe überstrichen wird? den Heizkörpern tut es auch
    nicht gerade gut wenn ständig Farbe drauf kommt. Irgendwann
    wirkt diese nämlich wie eine Isolierung um die Heizung.

klar, dann ist der Hiwneis auch korrekt.

  1. Teilweise putzen die Mieter selber und teilweise wird
    geputzt. Für meine Wohnung ist mit dem Verwalter vereinbart,
    dass selber geputzt wird. Es wurde also für die faulen jemand
    eingestellt. Also existiert ein Putzplan darüber wann wer zu
    putzen hat.

Was nicht funktionieren wird.

Gruss Günter

Hallo, Günter,

in diesem Zusammenhang habe ich auch eine Frage: laut Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag hat der Mieter in einigen Räumen auf eigene Kosten Bodenbelag zu verlegen. Ein evtl. vorhandener Belag (z. B. vom Vormieter übernommen) gilt als nicht vorhanden. Kann der Vermieter dann bei Auszug darauf bestehen, dass der Belag entfernt wird oder ist das in jedem Fall Sache des Nachmieters (der in diesem Fall noch nicht einmal bekannt ist) ?

Vielen Dank und Grüsse

Dagmar

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo, Günter,

in diesem Zusammenhang habe ich auch eine Frage: laut
Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag hat der Mieter in einigen
Räumen auf eigene Kosten Bodenbelag zu verlegen. Ein evtl.
vorhandener Belag (z. B. vom Vormieter übernommen) gilt als
nicht vorhanden. Kann der Vermieter dann bei Auszug darauf
bestehen, dass der Belag entfernt wird oder ist das in jedem
Fall Sache des Nachmieters (der in diesem Fall noch nicht
einmal bekannt ist) ?

hallo,

der Vermieter kann auf der Entfernung des Bodenbelages durch den jetzigen Mieter bestehen. Es sollte, wenn der Belag in Ordnung ist, vielleicht geklärt werden, ob der Nachmieter den Bodenbelag übernehmen kann.

Gruss Günter