Hi,
ich hätte noch ein paar Vereinbarungen die im Sonstigen rein
müßten. Am Ende sieht das dann so aus:
- Der Mieter rechnet die Energiekosten der Gasetagenheizung
und den Wohnungsstrom direkt mit dem Versorgungsunternehmen
ab.
Nicht zu vergessen, dass auch die Gebühren an Kabel DE direkt zu zahlen sind, ausser sie werden über die Hausverwaltung abgerechnet. Üblicherweise nimmt man hier den Mietvertrag, füllt aus, dass der Mieter die Nebenkosten nach § 27 der II BV Anlage 3 übernimmt. Da wird dann weder etwas durchgestrichen oder dort wo anzukreuzen ist, wird alles angekreuzt. Du musst dem Mieter dann nur erklären, dass hier alle möglichen Kosten betroffen sind, er sich selbst um Wasser,-Strom,-Gas selbst durch Verträge kümmern muss. Hier besteht oft ein Irrtum. Der Vermieter darf z.B. wenn der Mieter die Müllabfuhr, Strom und/oder Gas direkt an die Unternehmen zahlen muss, diesen Positionen je nach Mietvertrag nicht durchstreichen.
- Türen, Tür- und Fensterrahmen, Heizkörper und
Versorgungsleitungen dürfen nicht gestrichen werden.
Dann musst Du Dir aber auch klar sein, dass Du bei Schönheitsreparaturen Streichen oder Lackieren und bei Heizkörpern spritzen derselben vergessen darfst.
- Es ist dem Mieter gestattet eine Satellitenantenne an der
am Balkongeländer vorgesehenen Vorrichtung fachgerecht
anzubringen. Die Kosten dafür trägt der Mieter. Wird
nachträglich eine Gemeinschaftsantenne installiert oder
verlangt die Eigentümergemeinschaft die Entfernung der
Satellitenantenne, ist der Mieter verpflichtet, die Anlage auf
seine Kosten zu entfernen und den ursprünglichen Zustand
wieder herzustellen.
kann man lassen.
- Der Mieter übernimmt die Reinigungsarbeiten im Treppenhaus
und Keller nach Putzplan. Dadurch verringern sich die
anteiligen Reinigungs-kosten in den Betriebskosten.
Das verstehe ich nun nicht. Soll das bedeuten, dass dieser Mieter als einziger in einem Mehrfamilienhaus selbst putzt, der Rest wird geputzt ? Was soll dann aber ein Putzplan ? Wenn es Putzpläne für die Mieter gibt, fallen keine weiteren Kosten in den Betriebskosten an. Also hier ist etwas völlig durcheinander.
5.Es wurde detailliert besprochen, dass der Mieter bei Einzug
tapeziert und den Teppichboden/Bodenbelag in Wohn- und
Schlafzimmer selbst einbringt und bezahlt. Bei Auszug ist der
vom Mieter eingebrachte Bodenbelag zu entfernen. Die Tapeten
sind ebenso bei Auszug zu entfernen. Diese Vereinbarung setzt,
soweit im Mietvertrag andere Paragraphen etwas anderes regeln,
diese außer Kraft.
Text ist bekannt, klar.
Nun mal eine Frage. Willst Du elbst Dir einen Mietvertrag zimmern und warum ? Ist - wäre es nicht sinnvoll einen Mietvertrag z.B. Brunnen-Verlag Nr. 25200 zu kaufen und diesen entsprechend auszufüllen ?
Gruss Günter