Angenommen ein neues Mietverhältnis soll geschlossen werden und folgende Mietvertragspassagen sind enthalten:
Erhaltung der Mietsache: Der Mieter ist verpflichtet … folgende Schönheitsreparaturen fachgerecht auszuführen: Fenster, Türen streichen alle x Jahre.
Wenn es sich um Holzfenster handelt, was ist dann wirklich zu tun? Klarlack bzw. Holzlasuren auftragen? Und was ist, wenn nach Ablauf der Fristen die Türen und Fenster pico bello aussehen?
Desweiteren stünde in dem Mietvertrag: „Zu den Schönheitsreparaturen gehören insbesondere das Anstreichen und Tapezieren der Wände und Decken, die fachgerechte Pflege der Fußböden, das Streichen der Innentüren, der Fenster und Aussentüren.“
Was müsste man dann unter „fachgerechte Pflege“ der Fußböden verstehen? Eine fachmännische (maschinelle) Reinigung der Teppiche zum Auszug oder regelmäßiges Saugen?
Was würde auf Parkettböden zutreffen, wenn von „fachgerechter Pflege“ die Rede ist?
Das Tapezieren der Wände und Decken wäre nach meinem Verständnis auch nur dann notwendig, wenn die bisherigen Tapeten verschlissen, schadhaft oder mittlerweile absolut übermalt sind. Oder könnte man aus dieser Passage auch ableiten, daß auf jeden Fall beim Auszug die Tapeten zu erneuern sind?
Eine letzte Frage noch bezüglich der Miete und einer evtl. Erhöhung.
Angenommen die Miete wurde bei dem Abschluss des Mietverhältnisses etwas gesenkt und entsprechend im Mietvertrag festgehalten. Welche gesetzlichen Regelungen bestehen dann für eine Mieterhöhung? Gibt es dort „Schutzfristen“, will heißen: innerhalb der nächsten x Jahre darf die Miete erst einmal nicht erhöht werden?
Oder könnte der Vermieter schon theoretisch am 2. Tag des Mietverhältnisses die Miete um x% erhöhen (ich glaube ich habe mal was von max. 30% in 3 Jahren gelesen)?
Besten Dank im Voraus für mögliche Antworten.
Gruß Jörg
Angenommen ein neues Mietverhältnis soll geschlossen werden
und folgende Mietvertragspassagen sind enthalten:
Erhaltung der Mietsache: Der Mieter ist verpflichtet …
folgende Schönheitsreparaturen fachgerecht auszuführen:
Fenster, Türen streichen alle x Jahre.
Wenn es sich um Holzfenster handelt, was ist dann wirklich zu
tun? Klarlack bzw. Holzlasuren auftragen? Und was ist, wenn
nach Ablauf der Fristen die Türen und Fenster pico bello
aussehen?
Es ist die Frage ob nicht die Klausel unwirksam ist. Ein starrer Fristenplan ist es jedenfalls. Eine starre Fälligkeitsregelung ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB bzw. § 9 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 AGBG unwirksam, da sie dem Mieter ein Übermaß an Renovierungsverpflichtungen auferlegt (vgl. BGHZ 101, 253, 263 f.).
Desweiteren stünde in dem Mietvertrag: „Zu den
Schönheitsreparaturen gehören insbesondere das Anstreichen und
Tapezieren der Wände und Decken, die fachgerechte Pflege der
Fußböden, das Streichen der Innentüren, der Fenster und
Aussentüren.“
Was müsste man dann unter „fachgerechte Pflege“ der Fußböden
verstehen? Eine fachmännische (maschinelle) Reinigung der
Teppiche zum Auszug oder regelmäßiges Saugen?
Was würde auf Parkettböden zutreffen, wenn von „fachgerechter
Pflege“ die Rede ist?
Kommt darauf an versiegelt unversiegelt eben Fachmann fragen oder den VM um Erläuterung bitten.
Das Tapezieren der Wände und Decken wäre nach meinem
Verständnis auch nur dann notwendig, wenn die bisherigen
Tapeten verschlissen, schadhaft oder mittlerweile absolut
übermalt sind. Oder könnte man aus dieser Passage auch
ableiten, daß auf jeden Fall beim Auszug die Tapeten zu
erneuern sind?
Ist die Frage siehe oben.
Eine letzte Frage noch bezüglich der Miete und einer evtl.
Erhöhung.
Angenommen die Miete wurde bei dem Abschluss des
Mietverhältnisses etwas gesenkt und entsprechend im
Mietvertrag festgehalten. Welche gesetzlichen Regelungen
bestehen dann für eine Mieterhöhung? Gibt es dort
„Schutzfristen“, will heißen: innerhalb der nächsten x Jahre
darf die Miete erst einmal nicht erhöht werden?
Oder könnte der Vermieter schon theoretisch am 2. Tag des
Mietverhältnisses die Miete um x% erhöhen (ich glaube ich habe
mal was von max. 30% in 3 Jahren gelesen)?
Jein 1 Jahr Ruhe erst dann kann er erhöhen
Jakob
Besten Dank im Voraus für mögliche Antworten.
Gruß Jörg