Mein ehemaliger Vermieter möchte mir a) meine Kaution nicht zurückzahlen und b) Schadenersatz von mir verlangen, wenn ich bis zum 24.10. folgenden Schaden in meiner Wohnung nicht behoben habe:
Ich hatte auf meinem Teppich Kabel mit Klebeband verlegt und an einer ca. 30x40 cm großen Stelle sind jetzt noch Spuren von dem Kabel zu finden, die ich definitiv nicht wegbekomme. Die Wohnung ist älter als 5 Jahre und hat in der Umgebung meines Schadens diverse Wasserschäden auf dem Teppich, die schon vorher da waren, aber auch nie behoben wurden.
Ich weiss jetzt nicht mehr wie ich mich verhalten soll oder was ich machen soll. Mir ist so, als gebe es ein Gerichtsurteil über den Zustand von Auslegware, die älter als 5 Jahre ist, finde es aber nirgends.
Mein ehemaliger Vermieter möchte mir a) meine Kaution nicht
zurückzahlen und b) Schadenersatz von mir verlangen, wenn ich
bis zum 24.10. folgenden Schaden in meiner Wohnung nicht
behoben habe:
Habt ihr denn schon ein Übergabe-Protokoll angefertigt & unterschrieben?
Ist darin der Mangel aufgeführt?
Ich hatte auf meinem Teppich Kabel mit Klebeband verlegt und
an einer ca. 30x40 cm großen Stelle sind jetzt noch Spuren von
dem Kabel zu finden, die ich definitiv nicht wegbekomme. Die
Wohnung ist älter als 5 Jahre und hat in der Umgebung meines
Schadens diverse Wasserschäden auf dem Teppich, die schon
vorher da waren, aber auch nie behoben wurden.
Hast Du diese Schäden beim Einzu (Übernahmeprotokoll) dokumentiert? Dem Vermieter gegenüber auf Beseitigung bestanden?
Habt ihr denn schon ein Übergabe-Protokoll angefertigt &
unterschrieben?
Ist darin der Mangel aufgeführt?
Ja.
Hast Du diese Schäden beim Einzu (Übernahmeprotokoll)
dokumentiert? Dem Vermieter gegenüber auf Beseitigung
bestanden?
Ja.
Hast Du auch mal die Miete vorbehaltlich der Mangel-Beseitigung gezahlt?
Wenn nicht, dann sieht es schlecht aus.
Habe vor kurzem was gelesen, daß Mängel, sofern sie das Wohnempfinden nicht erheblich beeinträchtigen und vom Mieter nur angemahnt, die Beseitigung aber nicht weitergehend verfolgt wird bzw. bei der Mietzahlung m. entsprechenden Konsequenzen gedroht wird (Vorbehalt), der Zustand vom Mieter als akzeptiert anzusehen ist.
Jetzt ist natürlich die Frage:
Wenn Du den Mangel selbst beseitigst - wieviel Zeit und Geld kostet Dich das - im Vergleich zu den Kosten, die der Vermieter für die Beseitigung von Deiner Kaution abziehen würde?!
Im schlimmsten Fall mußt Du wohl in den sauren Apfel beißen und den Mangel beseitigen. Da würde ich nochmal um Fristverlängerung bitten & mit dem Vermieter genauestens klären, wie der Mangel zu beseitigen ist bzw. mich darauf einigen (& das nachweisbar dokumentieren), ab wann der Mangel als beseitigt anzusehen ist.
Dei Schwierigkeit ist, wenn der Mangel (Klebeflecken) im Übergabeprotokoll dokumentiert ist - und Du dieses unterschrieben hast. Dann akzeptierst Du diesen Mangel.
Ansonsten hättest Du nicht unterschreiben sollen bzw. das Protokoll anfechten müssen.
Sorry, daß ich Dir keine erfreulichere Nachricht übermitteln kann. Die von Dir erwähnte Richtspruch-Passage habe ich bislang leider auch noch nicht gefunden.
Mein ehemaliger Vermieter möchte mir a) meine Kaution nicht
zurückzahlen und b) Schadenersatz von mir verlangen, wenn ich
bis zum 24.10. folgenden Schaden in meiner Wohnung nicht
behoben habe:
Ich hatte auf meinem Teppich Kabel mit Klebeband verlegt und
an einer ca. 30x40 cm großen Stelle sind jetzt noch Spuren von
dem Kabel zu finden, die ich definitiv nicht wegbekomme. Die
Wohnung ist älter als 5 Jahre und hat in der Umgebung meines
Schadens diverse Wasserschäden auf dem Teppich, die schon
vorher da waren, aber auch nie behoben wurden.
Setz Dich mit Deinem Vormieter in Verbindung und Verklage den Vermieter anschließend wegen Betrugs, weil er für die gleiche Sache zweimal Geld will. Für die Rücknahme der Klage wird er Dir sicher Deine Kaution doppelt auszahlen.
Gruß
Tilo
Ich weiss jetzt nicht mehr wie ich mich verhalten soll oder
was ich machen soll. Mir ist so, als gebe es ein
Gerichtsurteil über den Zustand von Auslegware, die älter als
5 Jahre ist, finde es aber nirgends.