Schönheitsreparaturen

Guten Abend :smile:

Angenommen ein Mieter stellt Schimmel im Bad in den Fugen fest und ist damit nicht glücklich. Zudem sind einige Fugen so alt, dass diese Risse aufweisen oder teilweise gar nicht mehr vorhanden sind.
Durch mehrere Kontaktaufnahmen zum Vermieter weiß der Mieter, dass ein Anruf dort mit der Nachfrage auf Reparatur ausgeschlagen würde. Daher stellt sich die Frage, ob es dem Mieter gestattet ist, ohne Nachfrage die Fugen auszukratzen und neu zu verfüllen, da dies Schönheitsreparaturen sind?

Oder macht sich der Mieter strafbar im Sinne, dass er vom Vermieter bei unterschiedlichen Fugenfarben (neue sind weiß und alte bereits abgedunkelt) die Kosten für fachgerechte Neuverfugung auferlegt bekommt.

Beste Grüße,
SteKoe

Hallo Stekeo,

wenn der Vermieter nicht in der Lage ist, seine Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, hätte ich (schon allein meiner Gesundheit zuliebe) keinerlei Hemmungen, die Fugen auszukratzen und neu verfugen zu lassen. Sollte es beim Auszug zu „Problemen“ kommen und der Vermieter meinen, es müssen der alter Zustand hergestellt werden, dann kann man dann diskutieren. Wegen Kosten von 100 € oder weniger würde ich mir darüber keine Gedanken machen.

Fröhliches Verschönern wünscht
Stenella

Hallo!

Danke für die rasche Antwort. Stimmt schon, was kann verfugen schon kosten. Dann werde ich wohl nächste Woche den Baumarkt stürmen :smile:

Beste Grüße und schönen Abend!