Stünde in einem Mietvertrag unten folgender Absatz. Wäre man dann zum Streichen der Wohnung verplichtet ?
Zitat:
„Der Mieter ist verpflichtet, in den Mieträumen auf seine Kosten die regelmäßigen Schönheitsreparaturen durchzuführen.
Sofern der grad der Abnutzung durch den Mieter keine andere Zeitfolge bedingt, werden die Schönheitsrep im Allgemeinen in folgenden Zeitabständen erforderlich sein:
Küche, Bäder, Dusche alle drei Jahre
Wohn- und Schlafräume alle 5 jahre.
Die Fristen werden berechnet vom zeitpunkt des beginns des mietverhältnisses.“
wie sähe es aus wäre ein mieter erst 2 jahre in der wohnung ?
der BGH hat entschieden, dass die „vorgegebenen Renovierungszeiträume“
bei bestimmten Mustermietverträgen unwirksam sind, da durch einen Mietvertrag eine Abnutzung der Wohnung nach vorgegebenen zeitlichen Abständen den Mieter benachteiligen würde.
Daraus ergab sich, dass eine Renovierungspflicht nur für die Räume bestand, die erheblich abgenutzt/abgewohnt waren .
Das Urteil dürfte sich aber auch bei Frau und Herr google mit etwas Sachkenntnis finden lassen.
der BGH hat entschieden, dass die „vorgegebenen
Renovierungszeiträume“
bei bestimmten Mustermietverträgen unwirksam sind, da durch
einen Mietvertrag eine Abnutzung der Wohnung nach vorgegebenen
zeitlichen Abständen den Mieter benachteiligen würde.
Hi,
dort ging es um starre Fristen. Die kann ich hier aber nicht erkennen.
der BGH hat entschieden, dass die „vorgegebenen
Renovierungszeiträume“
bei bestimmten Mustermietverträgen unwirksam sind, da durch
einen Mietvertrag eine Abnutzung der Wohnung nach vorgegebenen
zeitlichen Abständen den Mieter benachteiligen würde.
Hi,
dort ging es um starre Fristen. Die kann ich hier aber nicht
erkennen.
Hallo,
Küche, Bäder, Dusche alle drei Jahre
Wohn- und Schlafräume alle 5 jahre.
Was sind denn „starre“ Fristen, wenn diese es nicht sind?
der BGH hat entschieden, dass die „vorgegebenen
Renovierungszeiträume“
bei bestimmten Mustermietverträgen unwirksam sind, da durch
einen Mietvertrag eine Abnutzung der Wohnung nach vorgegebenen
zeitlichen Abständen den Mieter benachteiligen würde.
Hi,
dort ging es um starre Fristen. Die kann ich hier aber nicht
erkennen.
Hallo,
Küche, Bäder, Dusche alle drei Jahre
Wohn- und Schlafräume alle 5 jahre.
Was sind denn „starre“ Fristen, wenn diese es nicht sind?
Hi,
Du mußt das ganze Zitat lesen:
Auszug aus dem UP:
Der Mieter ist verpflichtet, in den Mieträumen auf seine Kosten die regelmäßigen Schönheitsreparaturen durchzuführen. Sofern der grad der Abnutzung durch den Mieter keine andere Zeitfolge bedingt , werden die Schönheitsrep im Allgemeinen in folgenden Zeitabständen erforderlich sein:
Küche, Bäder, Dusche alle drei Jahre
Wohn- und Schlafräume alle 5 jahre.
Die Fristen werden berechnet vom zeitpunkt des beginns des mietverhältnisses."
„Im Allgemeinen“ ist keine starre Frist. Zudem wurde noch auf den Grad der Abnutzung rücksicht genommen.
Wenn du solche Fristen hast, solten sie auch eingehalten werden. Wenn du dann allerdings nach 2 Jahren wieder ausziehst, kommt es auf den Zustand der Wohnung an (Raucher ?) und ob Streichen bei Ein- oder Auszug vereinbart wurde.
Was wahrscheinlich nicht geht, ist, nur einzelne Stellen zu streichen. Der Vermieter hat schon ein Recht darauf, daß der Gesamteindruck eines Raumes stimmig ist. Im Übrigen ist Streichen gar nicht so schwierig.
Was er aber nicht verlangen kann, ist, zum Streichen Heizkörper oder Einbauküche abzumontieren.
Ich hatte mal so einen Vermieter, und dem ging es eigentlich nur darum, die Kaution einzubehalten.
Nach 5 mal Putzen und 3 mal Streichen (mensch, war ich blöd) reichte 1 brief vom Anwalt, und ich hatte meine Kaution wieder.
Also, alles muß im Rahmen bleiben. Aber denk dran, Dübellöcher etc. falls du ausziehen willst, zuzumachen.