Hallo,
was bedeutet es eigentlich, wenn in einem Mietvertrag steht, dass bei Auszug „Schönheitsrep., die aufgrund des Fristenplans noch nicht fällig sind, folgende Kostenregelungen gelten“
- „länger als ein Jahr zurück, zahlt der Mieter 33 % der erforderlichen Kosten…“ etc. usw.
Muss der Mieter also - obwohl er renoviert hat - bei Auszug noch das bezahlen, was der Vermieter erneuern möchte? Woher nimmt man das Geld - von der Kaution?