Hallo,
wenn man aus einer WG auszieht, in der man ca. 3,5 Jahre gewohnt hat und in zwei Räumen weißer Teppich verlegt wurde der nun verschmutzt ist, muss diesen Teppich der Vermieter oder Mieter reinigen bzw. ersezen? Im MV steht, dass der Teppich fachmänisch gereinigt werden muss und dies ggf. dem VM nachgewiesen werden muss. Wie erbringt man solch einen Nachweis wenn ich den Teppich eigenständig mit einer professionellen Maschine gereinigt habe?
Außerdem sind in der WG von drei Räumen alle beim Einzug gemalert worden. Jedoch immer nur ca. 25 % der Wände, mit dem Farben braun, grün und orange. Muss man jetzt zwingen weißen oder kann man die Farebn auch dran lassen, sieht nicht abgewohnt oder verblasst aus.
Huhu
der nun verschmutzt ist, muss diesen Teppich der Vermieter
oder Mieter reinigen bzw. ersezen? Im MV steht, dass der
Teppich fachmänisch gereinigt werden muss und dies ggf. dem VM
Bei Auszug ist die Wohnung Besenrein zu Hinterlassen.
Teppichreinigung ist nur nötig, wenn der Mieter eine Stärkere Benutzung/ Verschmutzung als üblich hinterlassen hat. = Schaden verursacht hat
Außerdem sind in der WG von drei Räumen alle beim Einzug
gemalert worden. Jedoch immer nur ca. 25 % der Wände, mit dem
Farben braun, grün und orange. Muss man jetzt zwingen weißen
oder kann man die Farebn auch dran lassen, sieht nicht
abgewohnt oder verblasst aus.
Die Wohnung muss bei übergab eine Farbwahl haben, die der Großteil der Bevölkerung akzeptiert (mit andern Worten ist dies eigentlich weiß)
Die Farbigen Wände werden auf jeden Fall gestrichen werden müssen.
cu
Bei Auszug ist die Wohnung Besenrein zu Hinterlassen.
hm? du kennst also den mietvertrag? kommt mir etwas spanisch vor, deine antwort. kannst du deine behauptung mal belegen?
klar hilft dir das weiter.
mir? ich ziehe doch nicht aus.
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?..
das ist rechtssprechung zum thema farben. danach habe ich nicht gefragt.
und zum Besenrein
http://www.rechtsindex.de/mietrecht/193-besenrein-be…
das ist die definition von besenrein. danach habe ich auch nicht gefragt.
also bitte: wo genau ist ein beleg für deine behauptung, beim auszug würde ‚besenrein‘ genügen?
anmerkung: in deinem zweiten link stand sogar drin, dass es nur dann genügt, wenn nichts anderes im mietvertrag steht…