Schönheitsreparaturen

Hallo, welche Schönheitsreparaturen kann man mir in meiner Mietwohnung eigentlich vorschreiben? Sind Schönheitsreparaturen eigentlich das Gleiche wie eine Renovierung. Ist das irgendwo geregelt, auch zeitlich oder bin ich da ganz auf meinen individuellen Mietvertrag gestellt?

Hallo, Schönheitsreparaturen sind aus meiner Sicht mit weniger Aufwand zu bewerkstelligen, wie Renovierungen.
Wenn die Wohnung während der Mietzeit pfleglich behandelt wurde, ist auch weniger Renovierung erforderlich, z.B.wenn die Wände vor Kinderhänden und Farbstiften verschont wurden oder die Türfüllungen keine Kratzer abbekommen haben. Damit möchte ich keinesfalls etwas gegen das Verhalten von Kindern ausdrücken! Es geht lediglich um den Zustand der Räumlichkeiten.
Auch ein individueller Mietvertrag kann ungültige Klauseln bezüglich der Renovierung enthalten.
Eine Renovierung oder das Streichen der Wände nach einem bestimmten, fest vorgegebenen Zeitraum z.B. nach drei Jahren ohne Berücksichtigung des Zustandes halte ich nicht für in Ordnung.
Viel Erfolg GEK