Hallo,
Ein Mieter zieht nach 2 jähriger Mietnutzung (hat ein eigenes Haus gekauft)aus. Er hat das Doppelhaus voll renoviert übernommen.Die Wohnung sieht sehr abgenutzt aus. Im Mietvertrag steht…er muss die Wohnung besenrein u. sauber verlassen, auszuführende Schönheitzreparatureen sind bis Beendigung des Mietverhältnises durchzuführen.
Nun sind auch für die Schönheitsreparaturen die üblichen fristen angegeben.
Muss er nun die Schönheitsreparaturen vorzeitig bei Beendigung der Mietzeit ausführen, da die Wohnung sehr abgenutzt aussieht.???
Gruß Wolfgang
Grüß Dich Wolfgang,
bitte investiert ein paar Euro und gehts zu einem Mieterschutzverein, dann seit Ihr 100 % auf der sicheren Seite…
Gruß Karl
Danke…
Gruß
Kann dir leider nicht weiterhelfen. mache nur mit Inneneinrichtungen. Gruss Bruno
Hallo Wolfgang,
das kommt ganz auf die Formulierung im Mietvetrag an. Am besten erkundigst du dich beim Haus und Grundbesitzer Verein. Die können dir sicher helfen. Gruß Monika