Hallo
Wenn in einem Mietvertrag steht, Schönheitsreparaturen im Bad, Küche alle 3 Jahre usw., bin ich dann verpflichtet, diese auch durchführen zu lassen ? Wahrscheinlich ja, aber was passiert, wenn ich dies nicht tue. Was kann dann der Vermieter fordern ?
Mit welchen Konsequenzen habe ich zu rechnen ?
Gruß Andreas
Hai, Andreas,
Wenn in einem Mietvertrag steht, Schönheitsreparaturen im Bad,
Küche alle 3 Jahre usw., bin ich dann verpflichtet, diese auch
durchführen zu lassen ?
…oder selbst zu machen - ja.
Wahrscheinlich ja, aber was passiert,
wenn ich dies nicht tue.
Oooohh, das wird dann gaaanz schlimm
Frage: Woran merkt denn der Vermieter, wie oft Du renovierst? OK - rein rechtlich haben die das Recht, regelmäßig nach Termin-Absprache Deine Wohnung genau daraufhin zu prüfen, also Dich eben zu besuchen - die meisten sparen sich aber die Mühe…
Und wenn Du nichts machst (sowas sieht man nach ein paar Jahren einer Küche auch an) und er kuckt doch mal, dann gibt er Dir 'ne Frist, das in Ordnung zu bringen, und wenn Du bis dahin immernoch nix machst, dann kann er Dir 'ne Firma schicken und Du zahlst…
Gruß
Sibylle
Was kann dann der Vermieter fordern ?
Mit welchen Konsequenzen habe ich zu rechnen ?
Gruß Andreas
Hallo,
Wenn in einem Mietvertrag steht, Schönheitsreparaturen im Bad,
Küche alle 3 Jahre usw., bin ich dann verpflichtet, diese auch
durchführen zu lassen ? Wahrscheinlich ja, aber was passiert,
wenn ich dies nicht tue. Was kann dann der Vermieter fordern ?
Mit welchen Konsequenzen habe ich zu rechnen ?
Diese Vereinbarungen werden bewusst geschlossen, da hier auch im Rahmen des Mietverhältnisses die Problematik der Einzugsrenovierung, der Renovierung während der Mietdauer und ggfls. die Renovierung bei Auszug in einem Komplex abgeschlossen wird. Deshalb bedarf es der Fristen von drei Jahren oder bei anderen Räumen von fünf Jahren.
Wenn eine Wohnung entsprechend gepflegt ist - vor allem wenn niemand raucht - ist es durchaus möglich, dass man länger warten kann oder im Bad auch nach fünf Jahren noch keine Arbeiten notwendig sind. Andererseits kann es durchaus auch sein, dass schon nach einem Jahr oder im 2. Jahr Schönheitsreparaturen erforderlich werden, damit die Wohnung nicht vollkommen herunter gewohnt wird.
Die überwiegende Mehrzahl der Vermieter wird sich nicht einmischen, wenn Du den Nachweis nicht erbringst, dass Du nach drei Jahren das Bad renoviert hast. Du kannst also abwarten bis Du aufgefordert wirst.
Wer aber renoviert muss die Rechnungen aufbewahren. Und da die Probleme sehr spät auftreten können, dass man beweisen muss, wann man zuletzt renoviert hat, sollte man alle Rechnungen mit dem Mietvertrag aufbewahren.
Grüsse Günter
Hallo
danke für die Antwort
Wer aber renoviert muss die Rechnungen aufbewahren. Und da die
Probleme sehr spät auftreten können, dass man beweisen muss,
wann man zuletzt renoviert hat, sollte man alle Rechnungen mit
dem Mietvertrag aufbewahren.
Die Wohnung, um die es geht, ist lange nicht mehr gemalert worden und sieht entsprechend aus (Wenns den Mieter nicht stört …). Nun kommt aber der Vermieter und beklagt sich zunächst.
Was kann passieren ? Rechnungen sind nicht vorhanden (Heimwerker). Kann der Vermieter sofortiges Malern (Fachmann)verlangen ? Ist das eventuell ein Kündigungsgrund ? Welche Schadenersatzforderungen können da auflaufen ?
Mir geht es um die Frage, was kann der Vermieter hieraus alles aufzäumen (Das Verhältnis ist wohl nicht so gut) ?
Gruß Andreas
Hallo
Wer aber renoviert muss die Rechnungen aufbewahren. Und da die
Probleme sehr spät auftreten können, dass man beweisen muss,
wann man zuletzt renoviert hat, sollte man alle Rechnungen mit
dem Mietvertrag aufbewahren.
Die Wohnung, um die es geht, ist lange nicht mehr gemalert
worden und sieht entsprechend aus (Wenns den Mieter nicht
stört …). Nun kommt aber der Vermieter und beklagt sich
zunächst.
Was kann passieren ? Rechnungen sind nicht vorhanden
(Heimwerker). Kann der Vermieter sofortiges Malern
(Fachmann)verlangen ? Ist das eventuell ein Kündigungsgrund ?
Welche Schadenersatzforderungen können da auflaufen ?
Unter lange ist wohl zu verstehen, dass keine der Fristen eingehalten wurden. Sieht nun die Wohnung entsprechend abgewohnt aus, kann er verlangen, dass gemalert wird. Er wird Dir notfalls einen Termin nennen und Dich bitten zu malern. Sieht die Wohnung trotz längerer Zeit noch gut aus, wird er wohl nichts verlangen.
Tapezieren und Malern kannst Du immer selbst. Solange Du in der Wohnung lebst kannst Du sogar die Tapeten waagrecht anbringen. Du darfst auch Schatten beim Malern verursachen. Nur dann, wenn Du die Wohnung kündist muss alles fachmännisch sein.
Mir geht es um die Frage, was kann der Vermieter hieraus alles
aufzäumen (Das Verhältnis ist wohl nicht so gut) ?
Wenn die Tapeten zerissen sind, stark geraucht wurde, kann er im Rahmen der Fristen verlangen, dass Du entsprechend der Fristen malerst.
Gruss Günter